Da ich das problem mit dem Wahlhebel habe wurde festgestellt das,so wie Roland sagte,die Schaltwelle hinüber ist und der Mechaniker bei der Getriebereperatur zwar alle Lamellen,Wandler, usw getauscht hätte aber nicht die Schaltwelle (die es höchst wahrscheinlich ist).Mit anderen Worten keine Garantie und das ich die Kosten selber tragen muß.Am besten wird sein das ich den Kübel in die Presse schmeisse dann ist endlich Ruhe denn in dem Zustand kann man den Wagen sowieso nicht verkaufen.Ich bin auf jeden Fall vom A8 geheilt.
WIEDER DAS GETRIEBE
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Hi,
schade,das wegen einem unfähigen Monteur oder Getriebeüberholer dein A8 diese Mängel erst hat
.
Such dir jemand privatem,der das für dich macht.
Gib dem Wagen nicht die Schuld,das er kaputt repariert wurde.
Gruß Thomas
schade,das wegen einem unfähigen Monteur oder Getriebeüberholer dein A8 diese Mängel erst hat
.Such dir jemand privatem,der das für dich macht.
Gib dem Wagen nicht die Schuld,das er kaputt repariert wurde.
Gruß Thomas
Wenn der Schaltmechanismus vorher funktionierte, dann wurde er BEI der Montage oder Demontage beschädigt, also haftet die Werkstatt für ihren Pfusch !
Angesichts der Höhe des Schadens würde ich mich mit einem Anwalt beraten, mit einem begabten Gutachter lässt sich leicht gerichtsverwertbar nachweisen, ob der Schaden schon vorher gewesen sein kann oder nicht.
durchhalten
Roland
Angesichts der Höhe des Schadens würde ich mich mit einem Anwalt beraten, mit einem begabten Gutachter lässt sich leicht gerichtsverwertbar nachweisen, ob der Schaden schon vorher gewesen sein kann oder nicht.
durchhalten
Roland
Das schon aber nach dem Einbau lief der Wagen 2 Monate einwandfrei(die wenigen km sind deswegen da ich nur am Wochenende fuhr und keine Langstrecken , und der Wagen als Zweitauto gemeldet ist)
der Umstand, das du zwei Monate nicht so fuhrst, das der Fehler hätte sich bemerkbar machen können, ändert nichts daran, das er vorhanden bzw aufgetreten ist !
Es kann nicht sein, das du unmittelbar nach Abholung des Fahrzeuges nach erfolgter Reparatur alle möglichen Betriebszustände erproben musst. Das ist im Rahmen einer Probefahrt Aufgabe der Werkstatt.
Wenn bei einer Motorrevision ungeeignete Lagerschalen oder Kolbenringe verbaut werden, macht sich das evtl. erst nach mehreren tausend km bemerkbar, fällt aber trotzdem in die Haftung der Werkstatt.
Ausserdem lässt sich nachweisen, das du als Anwender diesen Schaden durch unsachgemäße Handhabung nicht hättest verursachen können, und auch, wenn die Welle wirklich verbogen oder beschädigt ist, es kein Verschleissschaden sein kann.
Also, Rechtshilfe suchen, schlau machen und die Werkstatt mit der Lage konfrontieren
durchhalten
Roland
Es kann nicht sein, das du unmittelbar nach Abholung des Fahrzeuges nach erfolgter Reparatur alle möglichen Betriebszustände erproben musst. Das ist im Rahmen einer Probefahrt Aufgabe der Werkstatt.
Wenn bei einer Motorrevision ungeeignete Lagerschalen oder Kolbenringe verbaut werden, macht sich das evtl. erst nach mehreren tausend km bemerkbar, fällt aber trotzdem in die Haftung der Werkstatt.
Ausserdem lässt sich nachweisen, das du als Anwender diesen Schaden durch unsachgemäße Handhabung nicht hättest verursachen können, und auch, wenn die Welle wirklich verbogen oder beschädigt ist, es kein Verschleissschaden sein kann.
Also, Rechtshilfe suchen, schlau machen und die Werkstatt mit der Lage konfrontieren
durchhalten
Roland
Mir war nur aufgefallen das am anfang der Wagen butterweich schaltete welches er nicht mehr tat kurz bevor die Probleme mit dem Wahlhebel begannen und das die Übergänge von der Stellung D zu R im kaltem Zustand fast nicht Bemerkbar waren jedoch im warmen Zustand richtig Spürbar waren eine Art Ruck daraufhin meinte der Mechaniker das habe mit dem Öldruck zu tun der Unterschiedlich sein kann ist normal.
Und was machst Du jetzt ?
Weis ich selber nicht da ich den Mechaniker sehr gut kenne und er noch dazu den selben Anwalt hat
wenn du den anwalt zuerst beauftragst, darf er den Mechaniker nicht mehr als Mandaten in dieser Sache annehmen
Er darf keinen von uns vertreten da er befangen ist aber er gibt mir bis morgen einen Rat was zu tun ist.Ausserdem muß ich bis nächste Woche warten da der Mechaniker erst Mittwochs von Phuket zurück kommt.
Was heisst befangen... er ist doch nicht der Richter.
Aber wenn der Mechaniker ein Bekannter ist, dann ist das natürlich auch Mist.
Aber wenn der Mechaniker ein Bekannter ist, dann ist das natürlich auch Mist.
...weil du jetzt da eine Garantieleistung einforderst, in der Werkstatt wurde etwas verbockt, was allenthalben passiert, und die Werkstätten sind verpflichtet sich dagegen zu versichern.
Aber es ist natürlich wie mit allem, der Ton macht die Musik, also nicht laut aufschlagen und drohen, sondern vernünftig argumentieren, ...so und so ist die Lage, das war nicht mein Fehler, also bitte regelt es mit eurer Betriebshaftpflicht und behebt das, ich kann nicht für Fehler zahlen, die ihr gemacht habt, wenn eure Versicherung das verlangt, lasse ich ein Gutachten über den Schaden erstellen usw...., was ich sagen will ist, erstmal versuchen zusammen und gütlich eine Lösung zu finden, wenn die Werkstatt auch nur ein wenig daran interessiert ist, gut dazustehen, wird sie dir entgegenkommen, heutzutage kann sich keiner mehr wirklich leisten unzufriedene Kunden zu haben.
durchhalten
Roland
Aber es ist natürlich wie mit allem, der Ton macht die Musik, also nicht laut aufschlagen und drohen, sondern vernünftig argumentieren, ...so und so ist die Lage, das war nicht mein Fehler, also bitte regelt es mit eurer Betriebshaftpflicht und behebt das, ich kann nicht für Fehler zahlen, die ihr gemacht habt, wenn eure Versicherung das verlangt, lasse ich ein Gutachten über den Schaden erstellen usw...., was ich sagen will ist, erstmal versuchen zusammen und gütlich eine Lösung zu finden, wenn die Werkstatt auch nur ein wenig daran interessiert ist, gut dazustehen, wird sie dir entgegenkommen, heutzutage kann sich keiner mehr wirklich leisten unzufriedene Kunden zu haben.
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Roland
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