V8 bei Kiesow Billbrook

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#1
Moin zusammen !

Wollte nur kurz mitteilen , das bei Kiesow in Billbrook ein grüner 3.6.- V8 mit starken Frontschaden steht zum "ausbeinen". Am Motor is wohl nichts mehr zu retten

Ich denke mal , des es der von Dietmar ist , der vor Weihnachten bei Stapelfeldt auf der A1 in die Leitplanke abgedrengt wurde...
Man man , der hat ganz schon was abbekommen , der ganze Unterboden ist krumm.Der Vordersitz wollte sich garnicht ausbauen lassen deshalb.
Also , wer noch u.a. schwarze Türverkleidungen,gute Ledersitze hinten, Beifahrersitz und ne abn.AHK etc.braucht , hin da.
Ich hab mir das schrauben mit einem befreundeten Typ 44-Fahrer heute im Schneetreiben angetan

MfG Marko F.
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#2
Moin wann warst denn beim Schrotti? Ist die chance noch groß die AHK zu ergattern?
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#3
Ich kenne Kiesow in Billbrook garnicht. Dachte es gibt nur Kiesow in Norderstedt?!?
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#4
Der ist in der Halskestr, ist aber nicht mehr viel dran an dem wägelchen.
Wo ist eigentlich der Haken von der AHK ??? Hat den gestern vielleicht einer mitgenommen?
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#5
Hallo,

Grün ?? Bist Du dir sicher das der Grün ist ??
Meiner war Blau.Eigentlich müsste meiner schon in der Presse sein.
Hab Verwertungsnachweis vom 18.12.09.Was genau bedeutet eigentlich "Verwertungsnachweis" ?? Landet der dann nicht in der Presse ??

Gruss Dietmar
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#6
Hallo Dietmar ,

Weiss auch nicht 100%ig , was Verwertungsnachweiß genau bedeutet.
Meines Erachtens sagt das nur aus, das das Fahrzeug zum verschrotten freigegeben ist und der Brief entwertet wurde.Was wer damit dann wann macht ...?!

Grün oder blau ?! Hmm , war schon schumrig und ich hab nicht wirklich drauf geachtet,muß mir die mitgenomme Heckstoßstange nochmal die Tage bei Sonnenschein angucken...
Was mir innen auffiel :Es war ein 3-Speichen Zubehör-Sportlenkrad verbaut und Ziffernblätter des Tachos waren mit Folie "aufgehübscht" , sonst pfleglicher Innenraum.
Ach ja , AHK war auch noch dran , Kugelkopf fehlte aber und Niveuregelung hatte er auch noch...

Hast nun schon ein "neuen" V8 in Aussicht ?!

LG Marko
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#7
Hallo,
ja das war meiner.Glückwunsch zur Stoßstange.Die ist noch gar nicht so alt.Ja einen neuen hab ich schon.Eigentlich genau der Gleiche.Nur in schwarz.Ist besser als der Alte Wagen.

Gruss Dietmar
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#8
Jaja die sache mit dem Kugelkopf, hoffe das der noch irgendwo auftaucht ansonsten ist ja nicht mehr viel dran.
@ marko: Ihr müsst ja ganz schön mit dem Mittelteil der Rückleuchten gekämpft haben, ihr seit den jungs von Kiesow noch gut in errinnerung geblieben.
Das mit dem Verwertungsnachweis heißt nur das der Wagen nicht wieder auf die straße darf und zur verwertung freigegeben ist, was der verwerter damitmacht ist allein seine sache er darf ihn halt nur nicht komplett verkaufen und auch die karrosserie nicht als rohkarrosse veräussern und wenn muß er sie vorher komplett entwerten das heißt die karrosserie so bearbeiten das man daraus kein verkehrtüchtiges fahrzeug mehr bauen kann, so wurde es mir mal von nem verwerter erklärt.
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#9
huhu,

ich war heute vormittag mal da. da ist ja wirklich nichts mehr dran zu gebrauchen. Da fehlt ja so gut wie alles aus dem innenraum. Ich dachte ich kann vielleich noch die gute Schalterblende aus der mitte bekommen. Aber nee! Nix mehr dran an dem guten. Ausser das Lenkrad. Naja und der Tacho mit den Folien ist sehr gewöhnungsbedürftig.
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#10
Verwertungsnachweis

entsprechend der Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV wird auch die Ausstellung eines Verwertungsnachweises geregelt:
§ 4 Überlassungspflichten
(1) Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen (zertifizierte Autoverwertung).
(2) Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung nach Absatz 1 unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bescheinigen. Hierzu ist Muster 12 (Verwertungsnachweis)der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu verwenden. Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausgestellt werden.
Betreiber von Demontagebetrieben dürfen nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.
Mit Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises dürfen Altfahrzeuge nur einer ordnungsgemäßen Verwertung nach den Vorschriften dieser Verordnung zugeführt werden. Dieses wird mit Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises versichert.
(3) Betreiber von Annahmestellen und Rücknahmestellen sind verpflichtet, Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
(4) Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage zu überlassen. Abweichend von Satz 1 kann die für die Überwachung des Demontagebetriebs zuständige Behörde nach Vorlage einer Stellungnahme eines Sachverständigen (§ 6) erlauben, dass Restkarossen auch einer sonstigen Anlage zur weiteren Behandlung überlassen werden.
(5) Die Überlassung von Altfahrzeugen nach den Absätzen 1 bis 3 ist von der nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Nachweisverordnung bestimmten Nachweispflicht ausgenommen.
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#11
Auch HUHU

Jaja , wer zu spät kommt , den ...

Wir wollten ja auch mal Glück haben... und Jan Krak war ja auch noch nach uns da ...

Gruß vom Erstschlachtenden
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#12
Moin Dietmar ,

na , das is doch fein , wenn Du wieder einen gefunden hast.

Hast den Haken der AHK noch über ?! Den braucht Herr Krak noch

Gruß Marko
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