XENON - Licht beim V8

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#1
Hallo allerseits!
Ich habe letztens einen V8 mit Xenonlicht gesehen.
Weiß jemand vielleicht, wo man an solche Scheiwerfer rankommt, was sie kosten und ob das ganze auch !! legal !! ist???????
Sieht mit Xenon noch viel besser und luxuriöser aus!!
Würd mich über Antworten freuen
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#2
Hallo Sebastian,
würde mich auch interessieren, da ich auch schon einen V8 mit Xenon-Licht gesehen habe. Solltest Du weitere Infos erhalten, bitte Nachricht mailen.
Gruß Jürgen
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#3
Hi,

Schaut doch mal im Forum danach! Dieses Thema wurde jetzt schon sooooooooo oft behandelt, dass wir es nicht schon wieder neu aufrollen müssen.
Da werden wirklich ALLE Fragen beantwortet.
Eins noch: Der einzige der hier sein Xenon eingetragen bekommen hat war Ronny Enzmann. Und das auch nur mit einem mehr oder weniger großen Aufwand!

Gruß
Christian
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#4
holla loide,
jaja...es fahren wirklich einige achter mim xenon durch die lande...aba, und getz kommt das aba...leida sind (fast) alle umbauten illegal... ...will meinen, der onkel würd liebendgern ebenfalls auf xenon umgerüstet haben...leida is dies aba nich eintragungsfähich! zumindest nich bei uns in nrw! bin ja als eingetragener hersteller meines zworades...*stolzwieoskar*...einiges gewohnt mit endlosen diskussionen mit den herren vom dampfkessel-überwachungsverein...aba bei meinen zaghaften versuchen mich über dieses thema ma zu unterhalten haben die meisten inscheniöre einfach aufgelegt!!! damit wia uns nich missverstehen...der umbau is technisch möglich...un manchma auch eintragfähich (in verbindung mit `ner scheinwerfer-reinigungsanlage und lichtweitenverstellung)...aba im falle eines unfalls kann man(n) im schlimmsten falle seinen versicherungsschutz verlieren da man(n) ja ohne abe rumfährt...
und das werd ich mia nich mehr antun...lieba scheinwerfer reinigen + neue streuscheiben + 150%leuchtmittel + scheinwerfer über relais ansteuern...un man(n) is auffer sicheren seite
viele grüße
onkel bob
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#5
hab zum thema xenon schon oft genug meinen senf dazu gegeben, die einzige tatsache die ich hier im forum noch nicht gesehen habe ist, dass es eine gesetzeslücke gibt, denn alle fahrzeuge, die glaube ich vor 1997 mit xenon ausgerüstet wurden dem bestandsschutz unterliegen und keine a. lwr & swra brauchen, da dies erst ab dem besagten zeitraum pflicht in verbindung mit xenon wurde und nun soll mir mal einer nachweißen wann ich mein xenon verbaut habe (ginge aber sicherlich Stichwort neue Xenonvorschaltgeräte)! Nur so der vollständigkeit halber...
Legal ist es auf keinen Fall, den der gesammte Scheinwerfer ist für H4 und nicht für Xenon abgenommen, auch nicht mit den neuen D-H4R Brennern.
Auf jeden Fall gibt es erstmal einige Argumente den man den Grünen auftischen kann, wenn es diesen überhaupt auffällt... ....Oberklassefahrzeug!

mh
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#6
Hi,

dazu mal ein Artikel aus einer Newsgroup (betraf sogar den Umbau eines Audi V8):

"Kein Problem, da ich mich gerade selbst mit der Thematik befasse...

Auf ebay werden ja bekannterweise Kits angeboten, mit denen man seine
Scheinwerfer auf Xenon umbauen kann. Das bedingt idR durchaus ein
Nachbearbeiten des Reflektors und der Aufnahme. Wie man im Forum von
www.audiv8.com und auf div. anderen Web-Seiten auch sehen kann haben es
einige Bastler durchaus geschafft, solche Umbauten eingetragen zu bekommen.
Ich habe mich in div. Telefonaten mit dem TÜV Südbayern, dem
Leuchtenhersteller Hella und dem KBA in Flensburg mal genauer informiert.
mit folgendem Resultat:

Wer seine umgebauten Xenon-Scheinwerfer vom TÜV/DEKRA eingetragen bekommen
hat fährt trotzdem ohne Betriebserlaubnis! Grund ist, dass der TÜV (und auch
nicht die DEKRA!) keine Berechtigung zur Abnahme von Änderungen am
Hauptscheinwerfer hat. Dies kann hier in D nur das Lichttechnische Institut
der Universität Karlsruhe. Wenn was passiert, ist sowohl der Halter als auch
der entspr. Prüfer dran.

Also in Karlsruhe angerufen. Eine Zulassung ist mittels Einzelgutachten
möglich. Dazu müssen die Scheinwerfer zur Vermessung auf dem Prüfstand
eingeschickt werden. Das Gutachten kostet etwa 750.-EUR, sollte sich aber
schon zu Beginn der Messung herausstellen, dass die Scheinwerfer die Prüfung
nicht schaffen können, fallen etwa 100.-EUR an. Ausserdem müssen Gläser und
Reflektoren neu sein...

Ein legaler Xenon-Umbau ist also durchaus möglich, allerdings kostet das
auch eine Kleinigkeit. Niveauregulierung oder autom. Leuchtweitenregelung
sind natürlich weiterhin Voraussetzung..."

Ich habe dann mal bei dem betreffenden nachgefragt - die ges. Umbaukosten (Gutachten, Scheinwerfer, Einbau) lägen dann bei ca. 2750 Euro. Davon entfallen 750,- Euro auf das Gutachten, 2 x 470,- für neue Scheinwerfer, 2 x 280,- für die Vorschaltgeräte vom A8, die Brenner für ings. 200,- und der Einbau von ca. 300,- Euros.

Grüßle Frank K.
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#7
jeep so siehts aus....

selbiges trifft auf sämmtlich Scheinwerfer und Leuchten zu... ...selbst lackierte Leuchten kann man dort hinbringen und bekommt ein Gutachten auf seine Fahrgestellnummer ausgestellt... ...so ein institut gibts auch in Berlin... hatte auch schon mal das vergnügen...

mh
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#8
kurze frage, wenn ich es eingetragen habe, habe ich es eingetragen oder?
wenns drinsteht und ich nen tüv-stempel habe??
was fürn sinn hats denn dann zum tüv zu gehen, wenn im "ernstfall "die tüv-abnahme nichts nutzt??
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#9
Hi,

ist leider nicht der Fall. Gerade bei Leuchteinheiten hat der TÜV (oder ähnliche Organisationen) weder die Befugnis noch die Möglichkeiten, eine lichttechnische Abnahme zu machen. Von daher sind solche Eintragungen nichts wert.
Inwieweit es im Schadensfalle den Prüfer dafür verantworlich zu machen (schließlich geht man ja als Laie davon aus, das es mit der Eintragung seine Richtigkeit hat), weiß ich nicht.
Was der TÜV machen darf/muß ist die Abnahme des korrekten Einbaus solcher Änderungen. Nur ist dafür das lichttechnische Gutachten nötig.

Grüßle
Frank K.
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#10
zum Thema Tüv :

Reihenweise haben diverse Youngster Stress mit der Polizei gehabt ( Eisenmannauspuff), obwohl diese -eingetragen- waren. Ein Tüveintrag also rettet einen nicht immer.

Hat zwar jetzt wenig mit dem Licht zu tun, sollte ja auch nur je Anmerkung sein.

Thema Xenon: Dieses Thema wurde doch nun schon massig diskutiert. Meiner Info nach sind sämtliche Umbauten nícht zugelassen (Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis)

Ausser es gibt einen Umrüstsatz komplett, usw usw usw

Trixi
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#11
Richtig, die Erfahrung hat einer meiner Kollegen neulich gemacht. Eintragen beim TÜV is zwar gut und schön, aber wenn in einer Polizeikontrolle die Richtigkeit der Eintragung angezweifelt wird und ein unabhängiger Sachverständiger das bestätigt hat man gelitten. Und die Erfahrung zeigt ja, dass man von 5 TÜV-Prüfern mindestens 7 verschiedene Meinungen bekommt...also ne heikle Sache das !
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#12
Baut doch um auf Relaisbetrieb um und macht die hellsten Birnen rein die man kaufen kann und die auch vorgesehen sind!
Kein 100 Watt Bomber!

Und ist sogar legal und der Lenkstockschalter wird geschont!
Dann klappts auch mit dem Licht!
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#13
holla loide,
jaja...das leidige thema! der einzich legale wech is tatsächlich derer über das lichttechnische institut in berlin! und nua die können dia die nötigen papiere 'besorgen' um dein xenongelumpe zu legalisieren!
hab da erfahrung dahingehen gemacht, daß ich für meinen zworädrigen lowrider ein extra cooles rücklicht drangehäkelt hab...problem wa, das dieses rücklicht eigentlich kein rücklicht wa sonder eine dritte bremsleuchte für autos...!
zwa funzt alles und bei eina normalen hu hat der tuppes auch nix gesacht...aba einige tage später hielt mich eine allegemeine verkehrskontrolle an...und die kollegen waren leida völlich anderer meinung! später hab ich mit lauter wut im bauch besachte dritte bremsleuchte nach berlin geschickt um sie zu legalisieren...hat auch geklappt...un der onkel is 400 eu's ärmer geworden...(dafür hät ich mia 'n haufen 'legaler' kaufen können... )...
also fazit: grundsätzlich geht alles...wenn man(n) den nötigen finaziellen background hat...und wia lernen die lektion das eintragungen hoitzutage wirklich nich mehr das einzich seelichmachende sind...
viele grüße
onkel bob
ps: ich mach's so wie pipe beschrieben hat...
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#14
Hallo Frank,

ich bezweifle stark, dass der Halter automatisch in die Schuldfrage mit einbezogen werden kann, wenn er seine Hausaufgaben in bezug auf Eintragung beim TÜV gemacht hat. Von dem Halter kann keiner erwarten, dass er weiss, welches Bauteil wie und wo abgenommen werden muss/kann und welches nicht. Das ist Aufgabe des TÜV. Und der ist der einzige Ansprechpartner für den Halter. Man müsste dem Halter also nachweisen, dass er entgegen besseren Wissens zum TÜV gefahren ist, um einen nicht rechtnäßigen Eintrag zu erhalten.

Unabhängig davon ist das Interesse an einer Xenon Lösung hier im Forum groß, die in allen Instanzen genehmigt ist.

Hat jemand schon einmal die Osram H4R-Lampen in einem V8 gehabt und kann etwas über die Ausleuchtung / Blendung sagen?

Mit mehreren Leuten wäre es doch vielleicht möglich, einen neuen V8 Scheinwerfer mit H4R von Osram auszustatten und zum lichttechnischen Institut zu schicken. Die 100EUR wären es auf jeden Fall wert zu wissen, ob es nicht mit dem Standard-Reflektor möglich ist, die Prüfung zu bestehen. Wenn z.B. der linke Scheinwerfer problemlos durchkommt, dann sind die Aussichten für den rechten zumindest nicht schlecht.
Es kommt meiner Erachtens wohl darauf an, inwiefern der Lichtaustrittspunkt von H4R mit H4-Lampen vergleichbar ist.

Maik
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#15
Hi Maik,

ich kenne einen, der die Xenon-Geschichte bei seinem V8 gerade durchzieht (möglicherweise auch schon durchgezogen hat) und sehr guter Hoffnung ist, das Gutachten zu bekommen. Jedoch ist da das Problem, das das Lichttechnische Institut erstmal nur Einzelgutachten ausstellt, was heißt, das die Scheinwerfer dann nur für ein Fahrzeug zugelassen sind. Einfach nachbauen und auf ihn verweisen geht da leider nicht.
Es ist aber wohl auch möglich, ein Gutachten für die Scheinwerfer ansich abnehmen zu lassen, sodaß man dann später die Dinger selber zusammenbauen und an andere verkaufen kann. Die exakten Bestimmungen/Auflagen dafür kenne ich allerdings nicht.

Grüßle
Frank K.
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