Aber irgendwas müssen die "Amtsheinis" aber anbieten. Kann ja nicht sein, das Anmelden nicht geht wegen unpassendem Kennzeichen.
US-Rückblende eintragen?!?
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Karl,unterschätze nicht unsere Ämter und Behörden,die müssen gar nichts.
Noch nicht mal ein in der Vergangengeit erteiltes kurzes Nummernschild, für ein neues Fahrzeug des gleichen Halters "freigeben".
"Eine Straßenverkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, einem Kfz-Halter im Falle der Abmeldung des derzeit auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit – erneut zuzuteilen."
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 30. Mai 2011 – 1 A 37/11
Noch nicht mal ein in der Vergangengeit erteiltes kurzes Nummernschild, für ein neues Fahrzeug des gleichen Halters "freigeben".
"Eine Straßenverkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, einem Kfz-Halter im Falle der Abmeldung des derzeit auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit – erneut zuzuteilen."
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 30. Mai 2011 – 1 A 37/11
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