Hallo,
wir haben vor kurzem einen Golf 4 bei einem Händler erworben.
2 Wochen später, kurz bevor starke Unwetter kamen, ist dass Fenster nicht mehr zugegangen.
Halterung etc. gebrochen...
Zum Zeitpunkt des Schadens, hatte der Händler Betriebsurlaub und dies noch für rund 14 weitere Tage.
Wir haben dann den Wagen dann schnell zum örtlichen VW Händler gebracht und den Schaden richten lassen. Gesamtsumme rund 180 Eur.
(898 462 B 1 Rep. Satz)
Nun möchte der Händler nur rund 55 EUR auf Kulanz übernehmen und meint der Fensterheber sei ein Verschleißteil...
Wie seht ihr das?
Gruesse
Bernd
Sachmängelhaftung, Verschleißteil?
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Hallo Bernd,
generell ist ein Fensterheber sicher bei einem Fahrzeug kein Verschleißteil im klassischen Sinne!
Leider trifft das aber beim Golf IV nicht zu! Denn bei diesem Modell ist das tatsächlich eine "Sollbruchstelle"". Aber darauf kann sich der Händler sicher nicht berufen!
generell ist ein Fensterheber sicher bei einem Fahrzeug kein Verschleißteil im klassischen Sinne!
Leider trifft das aber beim Golf IV nicht zu! Denn bei diesem Modell ist das tatsächlich eine "Sollbruchstelle"". Aber darauf kann sich der Händler sicher nicht berufen!
Hallo Kai,
das meine ich doch auch, das Problem ist mir auch bekannt.
Ein bisschen problematisch ist natürlich die Fremdreparatur, dazu hat der Händler aber bisher nichts gesagt.
Gruesse
Bernd
das meine ich doch auch, das Problem ist mir auch bekannt.
Ein bisschen problematisch ist natürlich die Fremdreparatur, dazu hat der Händler aber bisher nichts gesagt.
Gruesse
Bernd
Naja,
generell muss natürlich immer dem verkaufenden Händler eine Reparaturmöglichkeit eingeräumt werden. Aber das Thema Verhältnismäßigkeit spielt eine große Rolle. Aufgrund des Betriebsurlaubs lässt sich das bei einem offenen und nicht schließenden Fenster sicherlich jederzeit argumentieren. Was Anderes wäre wohl eine defektes Radio oder eine Sitzheizung!
Wenn man mit einem solchen Defekt auf Reisen ist, kann man ja auch keine 1000km zur Mängelbeseitigung solcher Dinge zurückfahren.
Ansonsten bei einem Händler immer über die Innung gehen - das hilft in der Regel. Nur "Fähnchenhändler" sind selten Mitglied ...
generell muss natürlich immer dem verkaufenden Händler eine Reparaturmöglichkeit eingeräumt werden. Aber das Thema Verhältnismäßigkeit spielt eine große Rolle. Aufgrund des Betriebsurlaubs lässt sich das bei einem offenen und nicht schließenden Fenster sicherlich jederzeit argumentieren. Was Anderes wäre wohl eine defektes Radio oder eine Sitzheizung!
Wenn man mit einem solchen Defekt auf Reisen ist, kann man ja auch keine 1000km zur Mängelbeseitigung solcher Dinge zurückfahren.
Ansonsten bei einem Händler immer über die Innung gehen - das hilft in der Regel. Nur "Fähnchenhändler" sind selten Mitglied ...
Die Sollbruchstelle kann auch ich bestätigen.
Grüss, Eric
Grüss, Eric
Wir haben für alle Golf VI, Bora, Beetle, Octavia I zu 100% Kulanz übernommen, da dieser Mangel sehr sehr oft vorgekommen ist - auch nach Jahren.
Hast du den Golf bei einem VW-Betrieb als "DasWeltauto"?
Hast du den Golf bei einem VW-Betrieb als "DasWeltauto"?
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