Unterschiede der GAT EGS Systeme (3,6 und 4,2)

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#1
Hey Leute, ich hab da mal eine kleine Frage bezüglich der GAT Euro 2 Umrüstsätze.

Was ist der Unterschied zwischen der Variante vom 3,6er und dem 4,2er?

Ich hab hier einen Umrüstsatz mit der GAT Nummer 18.412 liegen und möchte diesen in meinen 3,6er PT einbauen. Was ist beim Umrüstsatz mit der Nummer 18.411 anders?

Möchte das nur im Vorfeld klären, nicht dass es dann hinterher irgendwelche Probleme beim eintragen oder so gibt.

MFG Sigi
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#3
Hm, aber in der ABE die ich hier liegen habe ist ein Nachtrag angeheftet auf der sowohl der PT als auch der ABH drinstehen.

Außerdem noch der 3B im 200 20v und auf den anderen Seiten viele andere Audis mit 4 und 5 Zylinder Motoren.

Dieser Umrüstsatz den ich hier liegen habe ist im Jahr 2005 verkauft worden, obs da dann später Unterschiede gab?
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#4
Ja, Unterschiede nur hinsichtlich der Preise für die einzelnen Umrüstsätze, obwohl der Inhalt derselbe war.
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#5
Das heißt ja quasi dass man sich auch nen Umrüstsatz für nen 4 Zylinder kaufen kann und gut is es. (im schlimmsten Fall ein paar kabellängen und Schläuche anpassen) Wahnsinn wie wir hier alle abgezockt werden.
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#6
Naja,

auch wenn die Technik immer die gleiche ist, muss der Anbieter solcher Euro2-Sätze die Gutachten für die Fahrzeugtypen einzeln abnehmen lassen und das versucht eher die Kosten, als die Entwicklung und/oder Produktion der "Hardware" ...
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#7
Hi

Tja das mit dem Anbieter hat sich ja erledigt da nicht mehr existent...

Sprich das was noch da ist an Umrüstsätzen... das gibts noch.. Nachschub hat sich erledigt...

Zur Not würd ich mir halt für das schwarze Kästchen nen neuen Aufkleber mit der richtigen Nummer nachmachen .. und dann passt das

Frank
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#8
Natürlich kann es technisch möglich sein den KLR eines 8-Zylinders auch in einem 4-Zyl. zu nutzen. Nur umgekehrt funktioniert es nicht
In Antwort auf:

Wahnsinn wie wir hier alle abgezockt werden.


Wenn du hier im Forum mal knapp 10 Jahre zurück blätterst kannst du dir die gesamte Story der Entwicklung des KLR für den V8 nachlesen. Das Ding hat nämlich hier seinen Ursprung. Dort wirst du auch erfahren, dass es bis zum ersten Modell mit ABE ~30000€ gekostet hat.
Ich wüsste jetzt nicht was daran Abzocke ist, wenn der Hersteller damit Geld verdienen will. Ganz im Gegensatz zu den steuerlichen Forderungen unseres lieben Staates.
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#9
Dann kaufen wir alle weiteren V8 in Frankreich, die haben Euro 2 ab Erstzulassung....
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#10
Hi,

die Steuerersparnis aufgrund irgendwelcher abgedrehten Gedanken inkompetenter Politiker einmal außen vor: Was bringt dieser Kaltlaufregler denn faktisch? Wie kann/soll dadurch der Schadstoffausstoß reduziert und/oder der Verbrauch gesenkt werden? Oder ist es in der Tat einfach nur Firlefanz?

lG

Bastian
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#11
Firlefanz, meiner ist komplett unwirksam, hat nur bei der Steuer kräftig gewirkt. Soll durch Anheben der Leerlaufdrehzahl den kalten Motor schneller erwärmen und in bessere Abgasbereiche bringen.
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#12
Sowas Bescheuertes muss einem erst einmal einfallen... der erhöhte Verbrauch während der Anhebung und der höhere Verschleiß sind offenbar egal.

Schildburg lässt grüßen.
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#13
Nee, Norbert, das stimmt so nicht.
Der KLR lässt geregelt Zusatzluft zuströmen, um der Überfettung in der Warmlaufphase entgegen zu wirken.
Ab 50°C wird er abgeschaltet. Die Leerlaufdrehzahl wird durch den KLR nicht beeinflusst, die wird vom Motorsteuergerät geregelt, da hat der KLR nix zu melden.
Die Werte, die für den KLR ausschlaggebend sind, sind Motortemperatur und Lambdawert. Danach regelt der. Mehr kann der garnicht.
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#14
Wenn es funzt.

Meins hatte nach 2 Wochen schon Fehlfunktion und habe es gleich abgeklemmt .
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#15
Kommt drauf an.
Meins ist seit Ende 2010 in Betrieb und verhält sich völlig unauffällig.
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