Schon wieder ich,
gilt die in meinem Modell 3.6 Anfang 90 eingebaute Alarmanlage als mit "elektronischer Wegfahrsperret" ?
lt. Betriebsanleitung, kann das Fahrzeug nach unsachgemäßer Öffnung, nicht mehr gestartet werden.
Gruss
Roman
Alarmanlage
4 Beiträge · 1.005 Aufrufe · gestartet
Wenn Du in der Schalterleiste ( Nebel,Si-Heizung ) nicht die Steckerbuchse für den Schlüssel hast, dann ist es keine Wegfahrsperre im Sinne der Versicherung.
Hab ich auch versucht zu argumentieren, war nix !
bernd
Hab ich auch versucht zu argumentieren, war nix !
bernd
Hallo Roman.
Der V8 hat ab Werk keine von den Versicherungen anerkannte Wegfahrsperre.
Aus diesem Grunde wurden Anfang der 90er Jahre viele V8 mit einer nachträglichen Wegfahrsperre ausgerüstet.
Zu erkennen an dem Schlüsselstecker in der Schalterleiste neben den Nebelscheinwerferschaltern oder an einer kleinen LED an dieser Stelle wie in meinem V8 ( Bosch-Blocktronic).
Notfalls mit Deinem Versicherer abklären, ob ihm Deine "genügt". Meist ist aber ein Nachweis erforderlich vom Modell und Einbau.
Gruß Manfred.
Der V8 hat ab Werk keine von den Versicherungen anerkannte Wegfahrsperre.
Aus diesem Grunde wurden Anfang der 90er Jahre viele V8 mit einer nachträglichen Wegfahrsperre ausgerüstet.
Zu erkennen an dem Schlüsselstecker in der Schalterleiste neben den Nebelscheinwerferschaltern oder an einer kleinen LED an dieser Stelle wie in meinem V8 ( Bosch-Blocktronic).
Notfalls mit Deinem Versicherer abklären, ob ihm Deine "genügt". Meist ist aber ein Nachweis erforderlich vom Modell und Einbau.
Gruß Manfred.
Ich habe mich erst heute mit dem Thema ausenander setzen müssen und konnte in erfahrung bringen das es wohl über Audi einen anerkannten nachrüstsatz führ wegfahsperre mit alarmanlage von der firma votex mit der teile nummer 4a0998301c für 170,-€ inkl. gibt.
gruß Ali
gruß Ali
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