Nebelschöussleuchte

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#1
Hallo!
Ich habe folgenes problem ich will Montag zum TÜV aber ich habe keine Nebelschlussleuchte in den schwarzen treser leuchten und mein schlater von der Nebelschlussleuchte ist umgebaut zur Wegfahrsperre!
Muss man die für den TÜV haben bei bj. 01/1989??
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#2
Hi,
wird erst Anfang der 90er Pflicht !
Aber wenn der Schalter drin ist, muß es auch funktionieren !
Gruß Thomas
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#3
Hmm aber der Schalter ist ja nur für die wegfahrsperre zuständig!
Muss man ne nebelschlussleuchte haben wenn man Nebelscheinwerfer hat?
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#4
Nö, wenn die Leuchte dran ist muss sie auch funktionieren. Der Schalter ist uninteressant.
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#5
Hi,
die Treser haben " eigentlich" keine NSL !
Bei meinem 93er sollte eine externe ran,ist natürlich keine Option, habe dann was " Tüv"- zulässiges gebastelt !
Wenn keine NSL da ist und auch kein Schalter, gibt's auch keine Fragen
!!
Gruß Thomas
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#6
In Antwort auf:

Wenn keine NSL da ist und auch kein Schalter, gibt's auch keine Fragen





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#7
Also muss ich mir keine sorgen machen Da ich den Schalter ja zwar habe er aber als wegfahrsperre dient und sowieso keine lampen habe!
Hoffe ich dann mal!
Und wenn das Kombiinstrument komplett ausfallt hat es kalt lötstellen oder??
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#8
Moin Stefan,
hasse nen Schalter für Nebelschlussleuchte drin, MUSS er diese schalten und diese MUSS dann leuchten. EGAL, wofür er sonst noch verwendet wird.
Also Schalter vorm Termin rausbauen. Kein Schalter, keine Leuchte, alles gut.
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