xenon etc

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#1
Original: German · machine translated
Hello
people for a long time did not let me hear anything from me ever so far as all my small problems on the fat done! now I've been dealing with the tehma xenon for weeks now and it's clear that it's not legal in the original lights now I've seen a picture of a v 8 from litauen I think the had headlights of the a8 with original xenon, in it now my real question would be the one such a remodeling legal? so the adjustment of the story should not be a problem since the form is indeed similar but how is that at tüv?? Looking forward to your reply mfg
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#2
Hallo,

hast du dieses besagte Bild vom V8 noch, würde mich interessieren, wie das ausschaut.

Gruß Simon
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#3
das auto hab ich auch schon gesehen, der hat keine a8 scheinwerfer drinnen, der hat v8 scheinwerfer umgebaut, der hat nen c4 linsenscheinwerfer genommen ausgeschnitten und wieder zusammengebastelt. kenn auch einen der das mal mit nen 200 20v scheinwerfer getan hat, der hatte auch das ganze zeugs nachgerüstet, tüv hat es nicht angenommen.da nicht original usw, die wollten ein lichttechnisches gutachten für ca 1000 euro haben dann könnte man weitersehen. aber sicher wäre es nicht gewesen ob man dann damit ne eintragung bekommt. chancen waren 50/50.

er hat es aber nicht machen lassen und fährt heut noch damit rum. tüv prüfer hat aber meines wissens auch noch nie was gesagt da der lichter nicht prüft.
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#4
hallo
leider habe ich das bild nicht mehr !
Ok wenn es so ein mix aus v8 und a8 linsen eigenbau ist kann ich mir gut vorstellen das es beim tüv keine abnahme gibt wegen nicht orginal aber wenn ich nen orginalen a8 xenon aus dem d2 in meinen v8 einpasse und zb. die blinker weg lasse und die kotflügel am v8 die seiten zu schweißen ist es doch orginal oder habe ich da nen denk fehler? es gibt ja auch jedemenge Golf4 mit audi front die müssten dann doch tüv fähig sein!?mfg
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#5
Einen geprüften Xenon Scheinwerfer einzubauen ist legal, dann noch Niveau bzw. ALWR und eine SRA und man kann es eintragen lassen. Wird aber absolut beschissen aussehen...Der SW von D2 passt gar nicht.
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#6
bevor du den a8 scheinwerfer an deinen v8 verbaust und deinen dicken dann verbastelst, bau dir lieber nachrüstxenon ein und leb damit das du es nicht darfst aber ein auto hast das man noch ansehen kann.
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#7
Naaaaja... Eine legale UMRÜSTmöglichkeit mit Originalteilen gibt es eigentlich nicht. Ist auch ganz einfach, warum...

Ein Scheinwerfer bekommt ein lichttechnisches Gutachten. Dieses Gutachten ist wiederum Bestandteil des Gutachtens des Fahrzeugs. Somit ist ausgeschlossen, dass ein Scheinwerfer des einen Fahrzeugs (Baureihe) in ein Fahrzeug einer anderen Reihe eingebaut werden darf (A8 zu V8). Eigentlich ganz einfach. Eine Einzelabnahme wäre hier jedoch möglich. Ein lichttechnisches Gutachten für DIESES eine Fahrzeug wäre allerdings erforderlich.

Innerhalb der Baureihe: Der C4 wurde irgendwann mal mit Xenon ausgeliefert. Ein C4 ohne Xenon könnte jetzt die Xenons der Baureihe einbauen lassen und es gäbe keine Probleme. Wenn da nicht das Gutachten DES Fahrzeugs in Verbindung mit der FIN sagen würde, dass dieses Fahrzeugs NICHT mit Xenon ausgeliefert worden wäre. Eine Einzelabnahme wäre hier jedoch möglich. Ein lichttechnisches Gutachten für DIESES eine Fahrzeug wäre allerdings erforderlich.

Ohne die Einzelabnahme kräht in so einem Falle natürlich kein Hahn danach. Aber rechtlich ist das eben so und deshalb steht jeder, der nachrüstet oder umrüstet oder oder oder auf sehr dünnem Eis.

Nachrüstung mit zugelassenen Scheinwerfern: Hella hat für einige Fahrzeuge Umrüstsätze auf den Markt gebracht. Hier sagt das dazugehörende Gutachten aus, dass von FIN # bis FIN # UND Gutachten # eine Nachrüstung erlaubt ist, wenn die Bedingungen A-Z erfüllt werden. Wenn alles passt, darf ein Prüfer diese Beleuchtung in die Papiere eintragen, sonst nicht.

Ich hab lange mit einem Prüfer des KIT LTI in Karlsruhe gesprochen und seine Kernaussage ist gewesen: Nur ein defekter Xenon darf ersetzt werden, sonst nix. Auch ein Umbau von Xenon auf Halogen ist ausgeschlossen. So Schwachsinnig das auch klingt... Somit wäre selbst mein C4 bei einem Unfall, bei dem nur der Brenner defekt ist, ein Totalschaden weil es den Brenner nicht mehr gibt. Verrückt, oder?

Alles was wir an einem Scheinwerfer basteln, ist und bleibt illegal. Meine Umrüstung von D1 auf D2S genauso wie BiXenon oder oder oder.

Ja aber... Mir selbst fallen 1000 Aber ein, gegen das was der Gesetzgeber hier vorschreibt. Deshalb bin ich damals auch nach KA gefahren und hab mir das mal alles erklären lassen...

Grüßle Uwe

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#8
puh ok das kling echt plausiebel denke werde die idee ma in ablage p legen und mich um wichtigere sachen kümmern ! hat vieleicht jemand einen tip wie ich die reflektoren vom orginal natürlich wieder aufarbeiten kann bzw. wie ich die wieder chrom bekomme? als birnen werde ich wohl wieder auf die philips al weather zurück greifen habe im 200 20v gute erfahrungen damit gemacht vielen dank für die zahlreichen antworten! demnächst folgen übrigens bilder von meinem in der car db mfg
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#9
Ist mir eigentlich auch völlig egal
Ich hatte ähnliches vor und der Tüv-Prüfer hätte einen A8 SW am V8 eingetragen, nur keinen A8 SW hinter einem klaren V8 SW. Für letzeres ist ein lichttechnisches Gutachten notwendig, für ersteres nicht, bei ersteren ist ja nichts am geprüften SW verändert worden.

Jeder Prüfer hat seine eigene Meinung, z.B. bekommt ein A3 mit ebay-SW ala Angel-Eyes und Nachrüst-Xenon eingetragen, ich bekam aber einen Motor aus einem Astra F nicht in einem Astra F eingetragen (bevor Vermutungen kommen, war alles Tüv-Konform)...
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#11
Mir ist das ja auch wurst. Schließlich fahre ich selbst illegal damit rum. Das muß jeder selbst wissen was er tut. Nur ich persönlich würde niemandem sagen, dass es legal ist, das zu tun...

Das Problem an der Sache ist, dass selbst der Eintrag durch den Tüv-Prüfer nicht mit Legalität gleichzusetzen ist, was das Licht betrifft. Das ist das was mich am meisten an der Sache ärgert, denn man kann sich auf nix verlassen.

Da fahren irgendwelche Prollschachteln mit RüLis rum, die selbst bei Nacht einen Briefkasten nicht ausleuchten und haben eine ABE... Und das was wirklich was bringt, nämlich Sicherheit durch bessere Sicht, dass darf nicht. selbst wenn es in einem anderen Auto 25000mal so auf den Straßen unterwegs ist.

Ich schüttel da nur den Kopf über diese Regulierungswut und die dazugehörigen Sesselpupser, die dadurch ihren Job sichern und ihren Beitrag an der Verschuldung des Landes tragen....

Fröhliche Sicht...
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#12
Hab auch schon alles durch, von Original + 50% über 100W Birnen bis Xenon, hat alles nix geholfen. Dann habe ich mich jetzt mel einen Tag hingesetzt und meine Reflektoren gesäubert und siehe da, der Unterschied vorher zu nachher ist echt unglaublich. Dachte mir erst ein sch.... Halogenscheinwerfer bleibt ein sch..... Halogenscheinwerfer. Da ich ja vom Alltagsauto Xenon verwöhnt bin konnte ich mir nicht vorstellen dass das reinigen der Reflektoren was bringt. Bin aber jetzt sehr zufrieden mit der Lichtausbeute der V8 Scheinwerfer!
Der Unterschied vom Halogen zum Xenonscheinwerfer ist ja nicht nur die Lichtausbaute sondern auch der seitliche nach rechts oben gehenden Abstrahlwinkel.
Beim Halogen erst gerade und dann nach rechts oben auslaufend.
Beim Xenon erst gerade dann leicht nach rechts oben und dann wieder gerade auslaufend.
Gerade in langen Linkskurven ist das sehr störend wenn der entgegekommende Verkehr in einem normalen Scheinwerfer, Xenon-Nachrüstkits verbaut hat, das blendet echt brutal!
Die Polizei hat das auch schon gemerkt und kontrolliert das, bei uns zumindest, sehr genau was da Lichttechnisch verbaut ist.
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#13
Hi

Ich hab ja letztens ein paar Scheinwerfer aufgearbeitet. Wie oft Beschrieben löst sich das Chrom beim Reinigen sehr schnell ab.

Die erste Firma angefragt.. kam keine Antwort... die zweite Firma verchromt zwar... aber halt keinen Kunststoff... aber der Firmenchef meinte er kennt da ne andere Firma ein paar Kilometer weiter die sowas macht. Die Frage ist ja immer zu welchen Konditionen...

Nächstes Jahr schau ich da mal vorbei und frag was die für "uns" tun können. Material hab ich ja genug...

Frank
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#14
Hi,Uwe!

Informiert mich denn die FIN über den Auslieferungszustand des Autos? Selbst,wenn dem so wäre,sind die Xenonleuchten nicht in der Zulassung erwähnt und bis 2000 gab es es keine gesetzliche Verpflichtung für eine autom. LWR,von SWR ganz zu schweigen,um Xenon nachzurüsten.
Sollte im C4 ein orig. Xenon-SW eingebaut werden,ist es nicht nachweisbar,wann der Einbau erfolgte.
Alle Bauteile sind für dieses Modell bauartgenehmigt,daher kann es in diesem Fall nichts illegales sein.
Korrigiere mich,wenn ich falsch liege.

Gruß Andreas
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