günstige Xenon-kits aus der bucht

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#46
Von den MTEC würde ich abstand halten,
hab mich mal belesen und Olli W. hat diesbezüglich auch eine Aufschlussreiche Messreihe gemacht.

Soweit ichs noch im richtig im Kopf hab,
erscheinen die MTEC nur heller weils Glas eingefärbt ist und
somit der Rotlichtanteil weniger wird.
Was eine Regenfahrt damit heist brauch ich wohl nicht zu erklären.
Das deckt sich auch mit der Erfahrung von Freunden.

Die die wirklich was gebracht haben waren die Philips Nightbreaker.
Was sichauch wieder mit Aussagen von Freunden deckt.
Wo dazugesagt werden muss das die Philips auch einiges Kosten,
die Präzisere Fertigung spricht dafür!

ADAC hats ja auch mehrfach getestet und belegt,
das günstige Leuchtmittel weitab der Toleranz für Fadenstellung und Helligkeit lagen.

Wobei hier auch ein geputzer Scheinwerfer sehr viel ausmacht.
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#47
Da wird auch nciht die Birna gekippt sondern mittel Hubmagnet in einen anderen Bereich der Blende gezogen,
die eigentlich da leigen SOLLTEN wo sie bei der H4 Lampe auch sind.
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#48
Leider muss ich feststellen, das einige Leuchte hier im Forum noch keine 18 Jahre sind, wie diese Antwort hier! Jeder von uns weis bescheid, das Xenonsätze für den Audi V8 nicht zulässig sind. Aber ich habe auch Tüvprüfer kennen gelernt die wirklich keine Ahnung von Ihrem Fach haben und irgendwelche Anbauteile nicht Eintragen wollten obwohl sie legal waren. Ist man dann zum nächsten Tüvprüfer gegangen und es wurde problemlos eingetragen. Genauso habe ich schon erlebt, das meine Tieferlegung den Beamten nicht geschmeckt hat obwohl sie Ordnungsgemäß eingetragen war. Nach Ihren ermässen wäre der wagen zu tief.... Also lassen wir das ist halt eine Glückssache. Und ich wedele hier auch nicht mit einem Gutachten wo ich hier irgendwelche Leute in unnötige Schwierigkeiten bringen will! Die Wortwahl gefällt mir hier nicht! Da wird man gleich wie ein Betrüger behandelt! Wie schon gesagt muß jeder Selbst wissen..
Und wenn keiner solche Themen disskotieren will dann soll er es ein lassen und nicht sein Senf dazu geben......
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#49
Bin ich Dir auf den Schlips getreten? Warte, dann geh ich wieder runter...

Wenn jemand keine Ahnung hat und Du weißt, dass es nicht legal ist und dann aber erzählst, dass Du ein Gutachten aus der Bucht hast, die das legalisieren soll... Ähm, sorry, aber was machst Du dann mit deiner Antwort...?

Ich bin kein Anwalt, aber ich stelle mir einen Unfall mit tödlichem Ausgang durch Blenden vor bei dem man den Verursacher mit dem Murksumbau fragt, woher er denn das Gutachten habe und der erzählt dann... "Ja vom Cem im Forum..." Ich weiß nicht, ob man da nicht sogar eine Beihilfe ableiten kann... Ich hoffe nicht...

Gruss

Uwe
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#50
Moin Moin
Hatte selber schon das Vergnügen mit meinem eingebauten Xenon im V8. Hat insgesamt 250 Euro und 6 !!!! Punkte gekostet.Also schnell wieder raus mit dem Mist.
Meine Frau hat sich anhalten lassen.Der Grüne hat mich angerufen und gefragt ob ich meine Frau nicht abholen möchte da der V8 jetzt stllgelegt wird
Na ja bisschen gesabbelt, meine Frau noch ein Gutachten vorgezeigt, aber letztenendes ohne Erfolg.
3 Punkte , 75 Euro für mich, 3 Punkze,75 Euro für meine Frau.Dann mußt der Wagen nachdem er zurückgerüstet wurde einem Gutachter vorgeführt werden. 100 Euro für 1,5 Minuten !!! Dann wieder zur Rennleitung und vorzeigen.
Das Problem ist doch einfach,das es einem Blinden auffällt, das der V8 Scheinwerfer nicht für Xenon gemacht ist.Selbst wenn du eine Eintragung hast, wirst du immer Schwierigkeiten bekommen.
Mittlerweile kennen sich die abgelegensten Dorfsheriffs mit der Thematik aus.Klar kann man wieder mit dem Horrorbeispiel eines Unfalls mit Todesfolge kommen,was aber wohl eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit darstellt.
Ich verbaue nie wieder nachträglich Xenon um mir die Kosten und den Aufwand zu sparen.
Hab mir den Relaissatz von Olli W. eingebaut und gut ist.Super Licht alles legal und fertig.
Gruß Alex
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#51
Uwe
Ich habe hier im Forum keinem ein Gutachten Angeboten für Xenon-Kits! Ich habe gesagt, das ich mir eins besorgt habe! Ich habe auch nicht gesagt, das durch das Gutachten die sache damit legalisiert wird! Lies richtig! Also erzähl hier keinen Mist! Ob ich Glück habe bei einer kontrolle wird sich zeigen. Nur diese dummen sprüche gehen mir auf den Sack! Wenn du generell gegen solche Themen bist dann halte dich einfach rauß,mußt dein Senf nicht dazu geben....
Ich habe auch geschrieben, das ich es nur gemacht habe da meine Reflektoren blind sind und ich bei regen kaum etwas sehe. Und bitte verschone mich mit den Sprüche kauf dir neue ....
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#52
Moin Cem,

ich hab schon richtig gelesen, keine Sorge. Interpretation ist aber meine Sache und was ich wo dazu sage, bleibt auch meine Angelegenheit. Ich sage nur noch eins und das ist Fakt... Ich kotze jedesmal wenn irgendein Reflektorfahrer mit Xenons bei Regen unterwegs ist, bei dem keine Linse das Streulicht regelt. Ich seh nix als Gegenverkehrsfahrer und mit Deiner Bastelei gefährdest Du mich und andere ganz gewaltig, denn nix, rein gar nix ist beim Reflektorscheinwerfer auf den geänderten Strahlwinkel des Leuchkörpers abgestimmt. Nicht umsonst benötigt gerade ein Scheinwerfer ein Lichttechnisches Gutachten der Prüfanstalt in KA. Damit solche Bastler andere nicht gefährden und das tust Du mit Deinen blinden Reflektoren nochmal umsomehr, denn wohin Dein Scheinwerfer leuchtet kannst Du, gestatte Laie doch gar nicht beurteilen.

Wenn sich hier jemand die Mühe macht, einen Scheinwerfer mit dem kompletten Innenleben eines BiXenons zu versehen, dann hat das Hand und Fuß und stört mich auch nicht, denn die Blendwirkung ist vollkommen ausgeschlossen weil ein eigentlich Bauartgeprüftes Bauteil verwendung findet, aber diese Bastelei gerade an Teilen, die auch andere betreffen ist für mich Prolltuning und höchst gefährlich.

Der Gesetzgeber hat nicht umsonst die AWLR und die Reinigungsanlage vorgeschrieben, damit die vollkommen überladenene Limo auf der Heimfahrt von der Disko nicht noch zusätzlich den Luftvekehr beeinträchtigt. Aber Du hast ja ein Gutachten, was zeigt, dass man auch das nicht braucht.

Und... streite nicht mit Menschen, die sich bereits die Mühe gemacht haben einen Vormittag in der Uni KA zugebracht haben um eine Abnahme eines Leuchtkörpers zu erlangen.

Bastel wieter und viel Glück.

Uwe
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#53
Uwe
Das hättest du dir alles Sparen können zu schreiben, das ist wohl ziehmlich jeden bekannt. Jeder Scheinwerfer blendet, wenn er nicht richtig eingestellt ist. Die ersten Fahrzeuge mit Xenonscheinwerfer hatten auch keine SWRA und keine Automatische- LWR. Das war erst pflicht ab 01.07.2000! Ich habe auch kein Bock mich mit dir weiter ausseinander zu setzten, was ich nur sagen will, ist diese dumme Anfahrerei von manchen zu intelligenten Menschen wie dich. Einfach den Ball etwas tief halten, wenn man seine Senf dazu gibt, Wie sagt man der Ton macht die Musik! Also Kriegsbeil begraben... Ich bin gerade dabei...
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#54
Die Fzg. mit Xenonscheinwerfern vor 2000 hatten aber auch keine Halogen -Streuscheiben und Reflektoren.
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#55
Hallo Richard,
ich hatte genau solche Umrüstkits drin wo ich den Wagen gekauft habe. Je im Abblend- und Fernlicht. Auf der Autobahn alles prima, super Licht. Dann auf der Landstraße hatte ich einen tiefergelegten Polo vor mir wo die Insassen hinten mir den Vogel gezeigt hatten. Der Innenraum war so ausgeleuchtet das wenn ich nicht überholt hätte die einen Sonnenbrand bekommen hätten Das haben die Grünen natürlich ein paar Tage später auch gesehen und ich hatte 45€ Strafe an der Backe und musste am nächsten Tag zum Vorführen. Also wenn ein TÜV Prüfer den Mist bei der Lampenkontrolle nicht erkennt, sollte er in Rente gehen. Auch waren meine Reflektoren dadurch komplett im Arsch.

Gruß aus dem Allgäu, Heiko
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#56
Ein Unfall mit tödlichem Ausgang durch Blendung? Wer soll dann davon berichten? So einen Fall, denke ich, hat die Welt noch nicht gesehen!
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#57
Ist ja auch kein wunder, wurden ja geblendet "achtung Ironie"
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#58
Ja genau der Ton... das hab ich mir auch gedacht, als ich Deine Antworten gelesen habe... Oder war das nicht von Dir?

-Also erzähl hier keinen Mist!
-Nur diese dummen sprüche gehen mir auf den Sack!
-Und bitte verschone mich mit den Sprüche kauf dir neue ....
-Ich habe auch kein Bock
ist diese dumme Anfahrerei von manchen zu intelligenten Menschen wie dich
-Wie sagt man der Ton macht die Musik!

Du sagst es selbst...

Bevor Du weiter Halbwahrheiten in die Welt setzt wie

Die ersten Fahrzeuge mit Xenonscheinwerfer hatten auch keine SWRA und keine Automatische- LWR. Das war erst pflicht ab 01.07.2000!

Diese Pflicht ist für Neufahrzeuge bindend gewesen UND für jegliche Nachrüstung. Also wer nach 2000 nachrüstet muss auch die AWLR und die SWRA nachrüsten.

Achja... von Betrug war nie die Rede, das hattest Du auf den Weg gebracht... Du sagtest

Ich habe mir noch eine ABE/Gutachten von Ebay besorgt, wo ausdrücklich steht, das man vor dem 01.07.2000 keine LWR und SWR braucht. Und das Xenon-Kits nachträglich eingebaut werden können.

Du bist betrogen worden... Da hat sich jemand einen Vorteil verschafft mit einem Fetzen Papier, was man untern Tisch legen kann. Seltsam dass Du Dich da angesprochen gefühlt hast...

Achja... ich sollte richtig lesen... Mmmhhmmm... Genau...

Kriegsbeil... ich hab meins so tief verlegt, dass ich keine Kriege führen kann. Für was auch...

Schönes Wochenende

Uwe
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#59
Der A8(bis Facelift) sowie der A6 C4 besitzen Außnahmeregelungen zum Thema Xenon.

Sie brauchen keine ALWR.

Das heißt,wenn man dort Xenon nachrüsten möchte,kann man dieses auch tun !

AAAAAber--im geprüften,dafür freigegebenen Scheinwerfer!

Ein H4/H1/H7 Scheinwerfer ist nicht auf Xenon freigegeben .....


Also wenn man sich aus einem Schlachter 2 org Xenon Scheinwerfer holt und diese dort verbaut ist dieses eintragbar und wird auch mit der BE des Fahrzeuges unterstützt.
Eine SWR hatten die dann aber damals schon--nur eben die aLWR fehlte.

Wer sich in seien H1 H4 oder sonstwasScheinwerfer Brenner und Vorschaltgeräte setzt kann sich über Licht freuen--mehr aber nicht.....

Für das Papier für Xenon Nachrüstung hätte ich ne Verwendung--falss es 3-4 lagig ist
Dann hätte das papier hinterher auch einen gewissen Wert--jedenfalls mehr als jetzt.


Cem,Du kannst Dich auf den Kopf stellen,zetern und was weiß ich nicht noch alles.
Rechtens wird Dein Umbau nicht.....-auch nicht mit dem Scheißhauspapier da.

Allerdings fällt es beim Vorfacelift A8 ja nicht auf da die Scheinwerfer ja optisch gleich sind.....
Und auch für Tüv Prüfer usw wird es schwer,da der Wagen ja auch den Anschein von org verbautem Xenon hat.

Nur wer glaubt das die Polizei blöd ist hat sich auch geschnitten.....es gibt immer einen größeren Fisch....


Ich bin nicht gegen so eine Nachrüstung--garantiert nicht...(überlege auch grad wie ich es bei meinem Schleppwagen realisiere),nur rechtens wird es mit kopierten Internet ABE´s nicht....


Mfg
Jörg
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#60
Guten Morgen Jörg,

leider hab ich das Schriftstück des TÜV Südwest nicht zur Hand was die Nachrüstung und deren Erlaubnis betrifft. Meine Ex hat das unter Verschluss und ... aber lassen wir das... Grins

Natürlich ist das Haarspalterei wenn der Tüv sagt, dass eine Nachrüstung nach dem Stichtag die derzeit gültigen Auflagen zu erfüllen hat, denn keiner, der nicht die Möglichkeit hat die FIN abzufragen, kann es feststellen, wann nachgerüstet wurde oder ob das Fz nicht bereits im Auslieferungszustand über Xenon verfügte. Die BE gerade beim C4 hat ja nur Zusätze die das Thema Gasentladungslampen beinhaltet.

Aber der Tüv hat mich damals darauf aufmerksam gemacht, dass es eben so ist, dass nach dem Stichtag eine Nachrüstung nur "Eintragungsfähig" (weil es ja eigentlich gar nicht in den Papieren eingetragen wird) möglich ist, wenn die AWLR und die RA nachgerüstet wird... Das Lustige ist, dass ich sogar von Audi zwei Schreiben habe, die einerseits die Unbedenklichkeit bescheinigen (Liegt im Handschuhfach für die Dorfsheriffs) und das andere, was ein Bekannter angefordert hat aussagt, dass das Fahrzeug so nicht ausgeliefert wurde und deshalb eine Nachrüstung nicht erlaubt ist. Das ganze läßt sich ja auch über die FIN feststellen.

Die ganze Problematik hier entstand, weil ein Bekannter in seinem C4 2,0 die Xenons nachrüsten wollte und nachdem er nachts angehalten, 3 Punkte und den Abschleppdienst an der Backe hatte, mich gebeten hatte, da für Klarheit zu sorgen, die es eigentlich gar nicht gibt. Denn wenn ich heute Mr. X frage sagt er was anderes als Mr. Y.

Ich selbst hab vor Jahren das ganze Thema mit dem LTI in Karlsruhe durchgespielt, weil ich unbedingt LEDs nachrüstbar für Abschlussleuchten produzieren wollte... Aber da war meine Nase eindeutig zu kurz um die Kohle stemmen zu, die man da aufbringen muss um ein Gutachten für EINEN Scheinwerfer zu bekommen. Und für JEDEN anderen ist die Prozedur zu wiederholen...

Ich kriege Schweissfüsse, wenn ich lese, dass ein Gutachten aus der Bucht ersteigert werden muss. Hallo... Wenn das Teil echt ist, gibts das umsonst beim Hersteller und kann jederzeit angefordert werden. Schließlich will der Hersteller ja verkaufen... Alles andere ist Betrug... und täglich fallen ein paar darauf rein.

Grüßle Uwe

Um noch ein letztes Mal zum eigentlichen Thema zu kommen. Ich halte von den Chinaböllern aus der Bucht nix. Das sind und bleiben billige Kopieen von teuren funktionsfähigen Geräten. Und wer billig kauft, kauft zweimal... So wie ich es auch getan habe.

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