I got cheap new winter tires 225/55 zr 16 as you know are only the 50s altitude. someone registered this size 55?Do you even get that registered?
Thank you in advance
Who has registered 225/55 zr 16
22 posts · 5,293 views · started
Also ich selbst hab die nicht eingetragen, aber fahr doch mal zum freundlichen TÜV Prüfer und frag da mal nach die müssten normalerweise Unterlagen haben von Audi, war zumindest so in meinem fall da waren auf den Boleros 235/45/17er drauf und die wurden anstandslos eingetragen
Der dekra Mensch hat hier ein am Ballon.Ja tacho müsste geeicht werden bla bla.
Wie viele aus dem Forum fahren 19 zöller und sowas und da ist kein Tacho angepasst.
Außerdem soll ich alle halbe jahr bei tacho anpassen mit den Räderwechsel????
Einfach zum heulen
Wie viele aus dem Forum fahren 19 zöller und sowas und da ist kein Tacho angepasst.
Außerdem soll ich alle halbe jahr bei tacho anpassen mit den Räderwechsel????
Einfach zum heulen
Wenn der Tacho angeglichen wird, brauchst keine Räder mehr wechseln weil alle anderen Größen aus deiner Zulassung gestrichen werden.
Bei meinen 19 Zoll brauchte der Tacho nicht angeglichen werden, da es in der Toleranz lag. Das wird bei den 55ern auch so sein. Die erlaubten Toleranzen sind recht groß. Lass es doch einfach mal bei einem Tachodienst überprüfen.
Bei meinen 19 Zoll brauchte der Tacho nicht angeglichen werden, da es in der Toleranz lag. Das wird bei den 55ern auch so sein. Die erlaubten Toleranzen sind recht groß. Lass es doch einfach mal bei einem Tachodienst überprüfen.
...eben, und da ist das Problem. Seine Räder für den Sommer werden andere Demensionen haben die er ja dann wieder eintragen lassen müsste mit samt neuer Tachoangleichung. Das ganze würde dann wieder nächsten Winter von vorne losgehen u.s.w.
Wenn du Glück hast liegt die Abweichung im Toleranzbereich. Dann kriegst die Reifen ohne Angleichung eingetragen und kannst Sommer und Winter gan normal wechseln. Aber das wirst du erst wissen wenn du das eben prüfen läßt.
Hallo
Die Differenz beträgt 3,56%.Das entspricht eine Durchmesserdifferenz von 2,25 cm.
Damit dürftest du locker im Toleranzbereich sein.
Frag den Dekramenschen einfach wie hoch die Toleranz sein darf.
Gruß Alex
Die Differenz beträgt 3,56%.Das entspricht eine Durchmesserdifferenz von 2,25 cm.
Damit dürftest du locker im Toleranzbereich sein.
Frag den Dekramenschen einfach wie hoch die Toleranz sein darf.
Gruß Alex
die Differenz ist ja auch nicht das wirkliche Problem, sondern die daraus resultierende Tachoabweichung die dann nicht mehr voreilt, sondern nachgeht. D.h. Es werden auf dem Tacho weniger angezeigt als tatsächlich gefahren wird. Nach § 57 StVZO in Verbindung mit 75/443/EWG darf der Tacho niemals nachgehen sondern immer nur voreilen und das maximal 10%.
Richtig.
Ich muß meine vorherige Aussage revidieren:
Wenn die Differenz kleiner als 2% ist kann man den Reifen ohne Tachoangleichung fahren. Ist die Differenz größer, muß die Tachoabweichung überprüft werden und gegebenenfalls ein Ausgleichsgetriebe montiert werden.
Ergo lassen sich die 225/55ZR16 nicht auf dem V8 ohne Angleichung des Tacho fahren.
Gruß Alex
Ich muß meine vorherige Aussage revidieren:
Wenn die Differenz kleiner als 2% ist kann man den Reifen ohne Tachoangleichung fahren. Ist die Differenz größer, muß die Tachoabweichung überprüft werden und gegebenenfalls ein Ausgleichsgetriebe montiert werden.
Ergo lassen sich die 225/55ZR16 nicht auf dem V8 ohne Angleichung des Tacho fahren.
Gruß Alex
Hallo,
Mein Tip bei sowas:
Versuchs einfach bei einem anderen Dekra-Mann, vielleicht hast du bei dem Glück.
Manche machen sich da echt keine Platte und tragen dir vieles Problemlos ein. Ich habe soeinen gefunden. Er hat bei mir bis jetzt keinerlei Problemebei diversen eintragungen gemacht und manches davon hätte so nicht ohne weiteres eingetragen werden dürfen.
Viel Glück. MfG
Mein Tip bei sowas:
Versuchs einfach bei einem anderen Dekra-Mann, vielleicht hast du bei dem Glück.
Manche machen sich da echt keine Platte und tragen dir vieles Problemlos ein. Ich habe soeinen gefunden. Er hat bei mir bis jetzt keinerlei Problemebei diversen eintragungen gemacht und manches davon hätte so nicht ohne weiteres eingetragen werden dürfen.
Viel Glück. MfG
das nützt dir dann rein gar nix wennde an nen Bullen gerätst der sich auskennt (solls geben)... wenn das Gesetz zuschlägt, dann ist ne Eintragung eines Dekramannes gleich viel wert wie ne Tüte voll Luft...
Da gebe ich dir voll und ganz Recht. Allerdings ist mir persönlich soeiner noch nicht untergekommen.
MfG
MfG
richtig, was der TÜV dir einträgt und abnimmt ist überhaupt nicht wichtig. Wenn der Polizist der dich aus dem Verkehr gezogen hat deine Umbauten trotz Eintragung anzweifelt, kann er dir die Weiterfahrt untersagen.
Ich habe mich mal mit einem Polizisten angelegt bei dem ich auch in eine Verkehrskontrolle geraten bin. Der hat mein Auto von vorn bis hinten untersucht und erstmal nix gefunden. Dann holte er so ne Messlatte raus stellte sich vor dem Auto und und hat tatsächlich den Abstand Boden zur Unterkante Nummernschild gemessen und mir gesagt, dass mein Nummernschild zu tief hängt obwohl es an der originalen Stelle an der Stossstangen montiert war. Bei dem Wagen 2er Golf war das Fahrwerk ordnungsgemäß eingetragen. Ich muss dazu sagen, der war auch schweinetief ca 100mm aber alles eingetragen. Vor lauter Wut und rum diskutiererei habe ich ihm dann gesagt, dass ich das Nummernschild demnächst auf die Motorhaube schraube. Da meinte er, das sei auch nicht zulässig, dass Nummernschild gehört dort hin, wo es vom Hersteller und Gesetzgeber vorgesehen ist - also dort, wo es zu tief hing. Ich durfte zwar weiterfahren, habe aber dafür ein Ticket bekommen.
Ich habe mich mal mit einem Polizisten angelegt bei dem ich auch in eine Verkehrskontrolle geraten bin. Der hat mein Auto von vorn bis hinten untersucht und erstmal nix gefunden. Dann holte er so ne Messlatte raus stellte sich vor dem Auto und und hat tatsächlich den Abstand Boden zur Unterkante Nummernschild gemessen und mir gesagt, dass mein Nummernschild zu tief hängt obwohl es an der originalen Stelle an der Stossstangen montiert war. Bei dem Wagen 2er Golf war das Fahrwerk ordnungsgemäß eingetragen. Ich muss dazu sagen, der war auch schweinetief ca 100mm aber alles eingetragen. Vor lauter Wut und rum diskutiererei habe ich ihm dann gesagt, dass ich das Nummernschild demnächst auf die Motorhaube schraube. Da meinte er, das sei auch nicht zulässig, dass Nummernschild gehört dort hin, wo es vom Hersteller und Gesetzgeber vorgesehen ist - also dort, wo es zu tief hing. Ich durfte zwar weiterfahren, habe aber dafür ein Ticket bekommen.
Sag mal,was für Gurken(Poli)fahren bei euch rum!!????
Ok 100mm sieht zwar gut aus,aber auch net wirklich schön zum fahren.Ausserdem gibt es keine regel zwecks bodenfreiheit,von wegen 7cm oder sowas.Diese regel ist nirgends geschrieben(informiert euch bei eurem anwalt).Dies ist eine Faustformel vom TÜV,da ihre grube ein standard entspricht und die diese 7cm misst.
Ok,der weg mit Anwalt und und und ist sehr weit und lohnt sich net.
Ach wie schön war das als mir der TÜV bei uns damals meine schweller(BMW E30) eingetragen hatte und im atemzug über den Bremsprüfstand gefahren ist,rums Schweller am Ars........Man,da konnte ich mir das lachen nicht mehr verkneiffen(stinkig war ich auch).Der erste satz "Ihr Schweller ist zu tief " Da hab ich den vor allen ausgelacht und zur Sau gemacht.Naja,das ende voll Lied,TÜV Süd mußte alles zahlen. Damit will ich sagen, nicht jeder TÜV Prüfer oder möchte gern technik Poli hat ahnung.Recht hat immer der,was im gesetz veranckert ist.Oder was haltet ihr von TÜV Prüfen die sagen wenn ich mit meinem MR2 angefrahren komme" Oh schönes auto der MR2" und dann Motorhaube bitte öffnen bitte!!!!!!!?????Steht er net tatsächlich vorne und wartet.
Nun zurück zu den 225/55R16. Der abrollumfang zählt.Geh net immer von den " 55 " aus,den die breite zählt auch.Werde mal nach meinem Büchen schauen zwecks der Formel.
z.B Mein E30 von Werk 205/55R15.Man rechnet dann 55=15 Zoll, 45= 16Zoll, 35=17 Zoll.Um den abrollumfang gleich zu behalten.Hatte trotzdem 40R17 eingetragen ohne wenn und aber!!!
Ok 100mm sieht zwar gut aus,aber auch net wirklich schön zum fahren.Ausserdem gibt es keine regel zwecks bodenfreiheit,von wegen 7cm oder sowas.Diese regel ist nirgends geschrieben(informiert euch bei eurem anwalt).Dies ist eine Faustformel vom TÜV,da ihre grube ein standard entspricht und die diese 7cm misst.
Ok,der weg mit Anwalt und und und ist sehr weit und lohnt sich net.
Ach wie schön war das als mir der TÜV bei uns damals meine schweller(BMW E30) eingetragen hatte und im atemzug über den Bremsprüfstand gefahren ist,rums Schweller am Ars........Man,da konnte ich mir das lachen nicht mehr verkneiffen(stinkig war ich auch).Der erste satz "Ihr Schweller ist zu tief " Da hab ich den vor allen ausgelacht und zur Sau gemacht.Naja,das ende voll Lied,TÜV Süd mußte alles zahlen. Damit will ich sagen, nicht jeder TÜV Prüfer oder möchte gern technik Poli hat ahnung.Recht hat immer der,was im gesetz veranckert ist.Oder was haltet ihr von TÜV Prüfen die sagen wenn ich mit meinem MR2 angefrahren komme" Oh schönes auto der MR2" und dann Motorhaube bitte öffnen bitte!!!!!!!?????Steht er net tatsächlich vorne und wartet.
Nun zurück zu den 225/55R16. Der abrollumfang zählt.Geh net immer von den " 55 " aus,den die breite zählt auch.Werde mal nach meinem Büchen schauen zwecks der Formel.
z.B Mein E30 von Werk 205/55R15.Man rechnet dann 55=15 Zoll, 45= 16Zoll, 35=17 Zoll.Um den abrollumfang gleich zu behalten.Hatte trotzdem 40R17 eingetragen ohne wenn und aber!!!
hast du meinen Beitrag richtig gelesen? Es ging nicht um die Bodenfreiheit sondern um das Nummernschild was zu tief hing. Aber das ganze liegt schon beinahe 12 Jahre zurück. Und es gibt wirklich eine Reglung wie weit das Kennzeichen zur Fahrbahn stehen muss - wenn ich mich richtig erinnere waren das 300mm. 100mm Tieferlegung ist beim Golf zwar schon ordentlich tief und man hat kaum Federweg trotz gekürzten Dämpfern aber mich hat das damals als 20jähriger nicht weiter interessiert. Fahrspass war wichtiger als Fahrkomfort. Hatte den Golf damals sogar ne Zeit lang mit 195/45 ZR14 auf BCW Steffan Felgen gefahren. Dadurch lag der Golf satte 120mm tiefer was wirklich schon teilweise unfahrbar war. Um auf die 225/55 R16 zurückzukommen. Der Abrollumfang nimmt doch um ca. 7cm zu.
Und wegen deinen Reifen beim E30. Wenn du 205/40 R17 fährst ist das ja auch kein Problem mit der Eintragung da der Abrollumfang gegenüber dem origianalen Abrollumfang nicht zugenommen hat - ganz im Gegenteil, ist immernoch um ca. 3cm kleiner. Probleme bzw schwierig wird es erst dann, wenn das Rad grösser ist als die originale Rad/Reifenkombination.
Und wegen deinen Reifen beim E30. Wenn du 205/40 R17 fährst ist das ja auch kein Problem mit der Eintragung da der Abrollumfang gegenüber dem origianalen Abrollumfang nicht zugenommen hat - ganz im Gegenteil, ist immernoch um ca. 3cm kleiner. Probleme bzw schwierig wird es erst dann, wenn das Rad grösser ist als die originale Rad/Reifenkombination.
Edited by Riccardo
Join the conversation, see photos and ask questions? Sign in with your forum account.
Sign in