nachträglich ami-rückleuchten

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#1
hallo liebe v8-freunde...

hab mir v8-ami-rückleuchten ersteigert nur leider vorher vergessen mich zu erkundigen ob ich die so fahren darf weil ich ja ein "kleines 80er kennzeichen" brauche. kann mir dazu einer was sagen??
danke schon mal im vorraus und schöne feiertage....
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#2
Hi,
im Prinzip darfst du die nur fahren wenn ein E-Prüfzeichen drauf ist.
Aber das größere Problem wird wohl das kurze Kennzeichen. Letzlich war hier ein Thread von Jürgen Schöntag. Der hat da echte Probleme mit der Zulassungsstelle. Ansonsten musst du dann so eine Kuchentafel fahren.
Aber wend dich mal an Jürgen.
gruß

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#4
hier im forum,nutz die suchfunktion und gib seinen namen da mal ein...
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#5
Hi,
leider krieg ich das mit dem Verlinken nicht hin, aber der Jürgen hat gerade im "Talk" Bereich zwei aktuelle Threads am laufen. Und wenn du dann auf seinen Namen gehst kannst du Ihm ja eine PM schicken.
Wenn ich das richtig gelesen habe gibt es mit kurzen Kennzeichen in manchen Landkreisen keine Probleme.
mfg


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#7
Sorry aber bei dem Kuchenblech hätte ich auf 560er Länge umgerüstet. Es ist halt sehr schwer bis unmöglich noch ein richtig kleines Kennzeichen zu bekommen.
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#8
Wieviel Ärger könnte es geben wennman oben und unten ca 1cm abschneidet,
dann würde es scöner reinpassen.
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#9
Dann währe es eine Urkundenfälschung---das kann richtig Ärger geben


Mfg
Jörg
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