V8 - Registrations in the vehicle registration form are missing!

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#1
Original: German · machine translated
Hello V8'ler!

Would like to attach a removable trailer coupling to my V8. It is one that was attached to another V8 on the factory side.

Now I had to find out, however, that in my vehicle letter/-light no towing loads and also no test mark for an AHK is entered!

An acquaintance of mine is the rock-solid conviction that I can no longer bear the trailer loads missing in the vehicle registration, and therefore I can not build an AHK.

Can any of you give me any information?!

I'd love it.

Thank you already in advance!


Henry

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#2


Das Prüfzeichen für AHK ist ja nicht drin,weil du noch keine dran hattest--das muß der Tüv dann abnehmen!--Bei einer originalen reicht ,glaube ich,auch eine Kopie eines Fzg scheins vom gleichen Modell mit AHK---dann kann der Tüv die Daten übernehmen.

Oder sich von Audi ein Document ausgeben lassen.

Egla was dein Bekannter nimmt--er soll weniger davon nehmen.

Ich glaube ansonsten währe ja die Firma Rameda schon lange pleite......

Mfg
Jörg
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#3
Alles kein Problem... Einfach Westfalia Osnabrück anrufen die Faxen dir Anbau Anleitunmg und Unterlagen zu...

Dort kann auch den Schlüssel nachbestellen bei Verlust. 25€
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#4
Rainer, aber Du bekommst den Schlüssel NUR, wenn Du die Nummer vorher vom Schlüssel notiert hast, denn die Nummer auf dem Schloss des Kugelkopfes ist nicht tauglich.


Zum Glück wurde beim D2 immer die Anhängelast und das Prüfzeichen im Brief vermerkt, auch wenn keine AHK verbaut war!
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#5
Bei mir ist im Fahrzeugschein die Anhängelast eingetragen, obwohl noch nie eine Anhängerkupplung dran war.
1900KG normal und 2100 KG bei Steigung bis 8%.
Kommt wohl immer drauf an, was Audi damals eingetragen hat.
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#7
Mein Plus hat keine AHK verbaut aber die Eintragung. Habe bei 3 von 5 meiner keine AHK, haben aber alle eine Eintragung drinne.
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#8
Ahk müssen nicht mehr eingetragen werden wurde mir so von meinem Tüver erzählt ist sei 2 Jahren nicht eintragungspflichtig.
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#9
Erst einmal vielen Dank Leute!

Also eine Anbauanleitung für die AHK habe ich, mir fehlen einfach nur die Anhängelasten im Fahrzeugschein (-Brief)!
Dort sind nur Striche vorhanden!

Meine Bekannt meint wie gesagt, dass ich das nicht nachgetragen bekomme.

So sollen die V8, die werkseitig mit einer AHK ausgestattet oder bei denen im Brief Anhängelasten eingetragen sind, wohlmöglichen einen verstärkten Rahmen o.a. anderes haben!

Kann mir jemand von euch, der das gleiche Modell hat wie ich und Anhängelasten eingetragen hat eine Kopie seines Fahrzeugscheins geben?!

Dann kann ich diese beim TÜV zum Vergleich vorlegen!


Danke!

Henry
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#10
Hi,
was hältst du davon, mal beim TÜV und der Zulassungsstelle anzurufen? Eventuell kannst Du einen Brief an Audi schreiben, um dir die nötigen Angaben von dort bestätigen zu lassen (Unbedenklichkeitserklärung) Zuerst würde ich aber beim TÜV anrufen.

Anhängekupplungen müssen nicht immer eingetragen werden. Wenn aber in der Einbauanleitung des Herstellers drin steht, dass die Kupplung eingetragen werden muss, dann muss sie. Allerdings kann man das, nach der TÜV-Abnahme, bei der nächsten "Befassung", also An-Ab oder-Ummeldung machen. Das hat aber mit deinem Problem nichts zu tun.

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#12
Sind die Streben nicht vorgeschrieben wenn die Anhänglast 2100kg beträgt?
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#13
Westfalia Schickt dir einen Schlüsselbund zu in dem alle Schlüssel sind. Diesen Probierste aus und die Nummer von dem der past bestellste. Fertig. ;D

Überwiegend sind die AHKs schon eingetragen. Da wo sie es nicht sind muss das aber UNBEDINGT gemacht werden. Unsere AHKs sind ohne EG ABE scheiss dingens und müssen abgenommen werden!!!
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#14
Das mit dem Schlüsselbund wusste ich auch, deswegen Schlüsselnummer vom Schlüssel notieren, dann, kann man gleich bestellen....................
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#15
Hey Jung's!

Erst einaml vielen Dank für eure Antworten; haben mich wirklich ein Stückchen weiter gebracht!

Habe mittlerweile mit einem alten Schulkameraden, der amtlich anerkannter Sachverständiger beiim Dekra ist, Kontakt aufgenommen.

Er sagt, dass er eine Übersicht von fast allen Fahrzeugen hat, woraus hervorgeht, ob das betreffende Fahrzeug eine Herstellerfreigabe hat. Dabei hat er festgestellt, dass eine AHK für den V8 NUR dann eine Herstellerfreigabe hat, wenn der V8 mit einer Niveauregulierung ausgestattet ist!

Woran erkenne ich aber nun, ob mein V8 eine solche Niveauregulierung hat??????!!!!!!!!!

Ohne Euch könnte ich meinen V8 nicht halten!!!!!!!!!

Vielen Dank an alle, die jedem von uns V8-Fahrern immer wieder durch sachkundige Antworten helfen!!!!!!!

Ja, dieses Lob habt Ihr euch mehr als verdient!!!!!

Grüsse

Henry
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