Hallo V8'ler!
Möchte an meinem V8 eine abnehmbare Anhängerkupplung anbringen. Es handelt sich um eine die werkseitig an einem anderen V8 angebracht war.
Nun musste ich aber feststellen, dass in meinem Fahrzeugbrief/-Schein keinerlei Anhängelasten und auch kein Prüfzeichen für eine AHK eingetragen ist!
Ein Bekannter von mir ist der felsenfesten Überzeugung, dass ich die im Fahrzeugschein fehlenden Anhängerlasten nicht mehr nachgetragen bekomme, und ich somit keine AHK anbauen darf.
Kann mir jemand von Euch dazu eine Auskunft geben?!
Wäre echt schön!
Vielen Dank bereits im voraus!
Henry
V8 - Eintragungen im Fahrzeugschein fehlen!
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Das Prüfzeichen für AHK ist ja nicht drin,weil du noch keine dran hattest--das muß der Tüv dann abnehmen!--Bei einer originalen reicht ,glaube ich,auch eine Kopie eines Fzg scheins vom gleichen Modell mit AHK---dann kann der Tüv die Daten übernehmen.
Oder sich von Audi ein Document ausgeben lassen.
Egla was dein Bekannter nimmt--er soll weniger davon nehmen.
Ich glaube ansonsten währe ja die Firma Rameda schon lange pleite......
Mfg
Jörg
Alles kein Problem... Einfach Westfalia Osnabrück anrufen die Faxen dir Anbau Anleitunmg und Unterlagen zu...
Dort kann auch den Schlüssel nachbestellen bei Verlust. 25€
Dort kann auch den Schlüssel nachbestellen bei Verlust. 25€
Rainer, aber Du bekommst den Schlüssel NUR, wenn Du die Nummer vorher vom Schlüssel notiert hast, denn die Nummer auf dem Schloss des Kugelkopfes ist nicht tauglich.
Zum Glück wurde beim D2 immer die Anhängelast und das Prüfzeichen im Brief vermerkt, auch wenn keine AHK verbaut war!
Zum Glück wurde beim D2 immer die Anhängelast und das Prüfzeichen im Brief vermerkt, auch wenn keine AHK verbaut war!
Bei mir ist im Fahrzeugschein die Anhängelast eingetragen, obwohl noch nie eine Anhängerkupplung dran war.
1900KG normal und 2100 KG bei Steigung bis 8%.
Kommt wohl immer drauf an, was Audi damals eingetragen hat.
1900KG normal und 2100 KG bei Steigung bis 8%.
Kommt wohl immer drauf an, was Audi damals eingetragen hat.
Hi
So siehts bei mir auch aus...
Frank
So siehts bei mir auch aus...
Frank
Mein Plus hat keine AHK verbaut aber die Eintragung. Habe bei 3 von 5 meiner keine AHK, haben aber alle eine Eintragung drinne.
Ahk müssen nicht mehr eingetragen werden wurde mir so von meinem Tüver erzählt ist sei 2 Jahren nicht eintragungspflichtig.
Erst einmal vielen Dank Leute!
Also eine Anbauanleitung für die AHK habe ich, mir fehlen einfach nur die Anhängelasten im Fahrzeugschein (-Brief)!
Dort sind nur Striche vorhanden!
Meine Bekannt meint wie gesagt, dass ich das nicht nachgetragen bekomme.
So sollen die V8, die werkseitig mit einer AHK ausgestattet oder bei denen im Brief Anhängelasten eingetragen sind, wohlmöglichen einen verstärkten Rahmen o.a. anderes haben!
Kann mir jemand von euch, der das gleiche Modell hat wie ich und Anhängelasten eingetragen hat eine Kopie seines Fahrzeugscheins geben?!
Dann kann ich diese beim TÜV zum Vergleich vorlegen!
Danke!
Henry
Also eine Anbauanleitung für die AHK habe ich, mir fehlen einfach nur die Anhängelasten im Fahrzeugschein (-Brief)!
Dort sind nur Striche vorhanden!
Meine Bekannt meint wie gesagt, dass ich das nicht nachgetragen bekomme.
So sollen die V8, die werkseitig mit einer AHK ausgestattet oder bei denen im Brief Anhängelasten eingetragen sind, wohlmöglichen einen verstärkten Rahmen o.a. anderes haben!
Kann mir jemand von euch, der das gleiche Modell hat wie ich und Anhängelasten eingetragen hat eine Kopie seines Fahrzeugscheins geben?!
Dann kann ich diese beim TÜV zum Vergleich vorlegen!
Danke!
Henry
Hi,
was hältst du davon, mal beim TÜV und der Zulassungsstelle anzurufen? Eventuell kannst Du einen Brief an Audi schreiben, um dir die nötigen Angaben von dort bestätigen zu lassen (Unbedenklichkeitserklärung) Zuerst würde ich aber beim TÜV anrufen.
Anhängekupplungen müssen nicht immer eingetragen werden. Wenn aber in der Einbauanleitung des Herstellers drin steht, dass die Kupplung eingetragen werden muss, dann muss sie. Allerdings kann man das, nach der TÜV-Abnahme, bei der nächsten "Befassung", also An-Ab oder-Ummeldung machen. Das hat aber mit deinem Problem nichts zu tun.
was hältst du davon, mal beim TÜV und der Zulassungsstelle anzurufen? Eventuell kannst Du einen Brief an Audi schreiben, um dir die nötigen Angaben von dort bestätigen zu lassen (Unbedenklichkeitserklärung) Zuerst würde ich aber beim TÜV anrufen.
Anhängekupplungen müssen nicht immer eingetragen werden. Wenn aber in der Einbauanleitung des Herstellers drin steht, dass die Kupplung eingetragen werden muss, dann muss sie. Allerdings kann man das, nach der TÜV-Abnahme, bei der nächsten "Befassung", also An-Ab oder-Ummeldung machen. Das hat aber mit deinem Problem nichts zu tun.
Hallo Henry,
diese Verstärkungen sind Streben im Kofferraum und können ebenso nachgerüstet werden (siehe Anlage)!
diese Verstärkungen sind Streben im Kofferraum und können ebenso nachgerüstet werden (siehe Anlage)!
Sind die Streben nicht vorgeschrieben wenn die Anhänglast 2100kg beträgt?
Westfalia Schickt dir einen Schlüsselbund zu in dem alle Schlüssel sind. Diesen Probierste aus und die Nummer von dem der past bestellste. Fertig. ;D
Überwiegend sind die AHKs schon eingetragen. Da wo sie es nicht sind muss das aber UNBEDINGT gemacht werden. Unsere AHKs sind ohne EG ABE scheiss dingens und müssen abgenommen werden!!!
Überwiegend sind die AHKs schon eingetragen. Da wo sie es nicht sind muss das aber UNBEDINGT gemacht werden. Unsere AHKs sind ohne EG ABE scheiss dingens und müssen abgenommen werden!!!
Das mit dem Schlüsselbund wusste ich auch, deswegen Schlüsselnummer vom Schlüssel notieren, dann, kann man gleich bestellen....................
Hey Jung's!
Erst einaml vielen Dank für eure Antworten; haben mich wirklich ein Stückchen weiter gebracht!
Habe mittlerweile mit einem alten Schulkameraden, der amtlich anerkannter Sachverständiger beiim Dekra ist, Kontakt aufgenommen.
Er sagt, dass er eine Übersicht von fast allen Fahrzeugen hat, woraus hervorgeht, ob das betreffende Fahrzeug eine Herstellerfreigabe hat. Dabei hat er festgestellt, dass eine AHK für den V8 NUR dann eine Herstellerfreigabe hat, wenn der V8 mit einer Niveauregulierung ausgestattet ist!
Woran erkenne ich aber nun, ob mein V8 eine solche Niveauregulierung hat??????!!!!!!!!!
Ohne Euch könnte ich meinen V8 nicht halten!!!!!!!!!
Vielen Dank an alle, die jedem von uns V8-Fahrern immer wieder durch sachkundige Antworten helfen!!!!!!!

Ja, dieses Lob habt Ihr euch mehr als verdient!!!!!
Grüsse
Henry
Erst einaml vielen Dank für eure Antworten; haben mich wirklich ein Stückchen weiter gebracht!

Habe mittlerweile mit einem alten Schulkameraden, der amtlich anerkannter Sachverständiger beiim Dekra ist, Kontakt aufgenommen.
Er sagt, dass er eine Übersicht von fast allen Fahrzeugen hat, woraus hervorgeht, ob das betreffende Fahrzeug eine Herstellerfreigabe hat. Dabei hat er festgestellt, dass eine AHK für den V8 NUR dann eine Herstellerfreigabe hat, wenn der V8 mit einer Niveauregulierung ausgestattet ist!
Woran erkenne ich aber nun, ob mein V8 eine solche Niveauregulierung hat??????!!!!!!!!!
Ohne Euch könnte ich meinen V8 nicht halten!!!!!!!!!
Vielen Dank an alle, die jedem von uns V8-Fahrern immer wieder durch sachkundige Antworten helfen!!!!!!!

Ja, dieses Lob habt Ihr euch mehr als verdient!!!!!
Grüsse
Henry
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