255/40 ZR 17 auf V8 4.2?

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#1
Mein Vater hat noch 4 Dunlop SP Sport 9000, die noch 4mm Restprofil haben und erst etwa 2-3 Jahre alt sind, weiss es nicht mehr genau, müsste nachsehen. Jedenfalls würde ich die gerne auf den Boleros aufziehen, aber ich frage mich ob die passen? Er hat auch 8x17" Felgen, die Boleros haben die gleichen Masse, auf die Felgen sollten sie also passen, aber wie siehts am Auto aus? Im Räderkatalog der auch auf der audiv8.com Homepage ist, habe ich nur 245/40 ZR 17 gefunden...
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#2
soviel ich weiß, gehören die auf den S6+
Ich habe auf meinem S6 auch nur die 245er eingetragen.

Grüße, Olaf
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#3
Hallo Olaf,

die genannte Reifengröße müsste auf die Achtyzlindermodelle des A6 C5 (A6 4.2 und S6) passen !
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#5
... müsste aber auch bei den genannten Modellen des A6 C5 passen - schließt sich ja auch nicht aus!
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#6
Also auf die Felgen müssten diese Reifen schon mal passen wies aussieht, aber kann man die beim Audi V8 4.2 montieren ohne das sie streifen oder derartiges?
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#7
Wenn es von Audi eine Freigabe für die Bolero´s gibt hat sich doch die Disskusion erledigt. Soweit ich mir aber sicher bin darf man nur die 245 40 17 auf den Bolero´s fahren. Wenn der Tüv einverstanden ist gehts doch aber wenn nicht......
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#8
In Antwort auf:

Soweit ich mir aber sicher bin darf man nur die 245 40 17 auf den Bolero´s fahren.




Hi,

auf den Boleros gab es auch noch die Größe 245/45/17! Diese Größe wurde auf dem V8 "Evo" verbaut ...

Aber Du hast Recht, 245/40/17 ist die Standardgröße auf den Boleros!
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#9
Hallo,

ob Du sie ohne Tachoangleichung auf dem V8 eingetragen bekommst, hängt auch vom Abrollumfang ab (Berechnung u.a. hier ).
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#10
Also laut der Audi Werkstatt muss ich die Felgen nicht eintragen lassen, der Garagist meinte allerdings, man müsste etwa 225er Reifen montieren. Ich hab jetzt mal ausgerechnet, ob die Reifen überhaupt passen würden (von den Werten her). Serienbereifung: 215/60 R15 -> neue Bereifung: 255/40 R17 --> Resultat: Passt und die Räder sind auch bereits montiert
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#11
Es geht ja nicht darum was irgendwer sagt der sonst wo wech kommt. Mal knallhart. Baust du einen Unfall und die Firma Audi hat auf diesen Felgen keine 255er freigegebn ZAHLST NUR NOCH DU !!!!!! Zumindest genug und 4 Punkte usw. gehören auch dir.
Ist es dir das Wert ? Bei meinem V8 fahre ich grade die Winterreifen mit Felgen vom Plus. Das ist wiederum kein Problem weil a: die Felgen halt orginal Audi sind und eingtragungfähig sind und b: da sind halt die 255 40 17 Serie drauf. Mein Tüv meinte das du nur die 255 Reifen fahren darfst wenn die auch auch darauf freigegeben sind. Wie bei den 225 / 45 oder den noch nie gehörten 245 45 aufm Evo.
Was nützt dir das, dann hole dir Plus Felgen und gut ist.
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#12
HI,

wenn's hart auf hart geht und die Versicherung aussteigen will, du einen Gutachter beauftragst und sich herausstellt, dass die nicht zugelassene Bereifung rein gar nichts mit dem Unfallhergang zu tun hatte (bei breiteren Reifen hast du eher eine noch bessere Bremswirkung....), hat die Versicherung zu zahlen.

Der ganze Affenzirkus ist nur dazu da, dass sich nicht irgendwelche Proleten völlig falsch dimensionierte Reifen/Felgen aufziehen und aufgrunddessen einen Unfall bauen. So wurde mir das von einem Juristen gesagt und das leuchtet auch ein.

Extrembeispiel: Irgendwelche Scheißer tauschen dir in der Nacht deine Bereifung aus, 10mm breiter - du merkst nichts davon, KANNST auch gar nichts merken. Dann passen sie dich ab und brezeln dir rein. Glaubst du ernsthaft, du zahlst? Das wär' der billigster Trick der Welt.

lG

Bastian
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#13
also die Felgen sind ja mal für das Fahrzeug frei gegeben, die brauche ich also nicht einzutragen.
Ich hab mal nachgeschaut im Internet, der Plus hat ja 8*17" Felgen, also genau die gleiche Grösse wie die Boleros, die ich habe. Sollten da also die 255er nicht frei gegeben sein, würde ich mich fragen...
Zur Sicherheit werde ich aber morgen den Audi Händler nochmals kontaktieren.
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#14
Ich meine doch nur. Gesetz ist Gesetz ! Ich will keinen angreifen aber Nummer sicher ist besser !
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#15
Hi,

klar, es ist gesetzlich untersagt, aus dem Grund. Und man zahlt Strafe, wenn man erwischt wird. Aber man muss deshalb nicht sein Haus verkaufen, wenn man einen Unfall fabriziert

lG

Bastian
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