POLICE BMW motorcycle .............

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#1
Original: German · machine translated
Hello

am preparing a BMW Boxer R80 former police machine!! I want everything to remain original... Now to the question:

in how far is it possible to continue using the POLIZEI logo? At the moment, there is no longer any on it, but I'm thinking about whether I'm putting on a POLICE logo or something like zb. CUSTOM! now doesn't want to have any problems but wants it to look original again but legal... but want to point out that the POLIZEI logo is not legally protected!!!
who has tips or is at the police and has infos for me!!
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#2
Hallo
bei uns in Berlin fährt ein Bulli rum mit der Aufschrift POLITUR,sieht auf den ersten Blick ähnlich aus.
LG Steven
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#3
Das Anbringen von Hoheitlichen und exekutiven Kennzeichen hat bei der in Verkehrbringung Strafrechtliche Massnahmen zur Folge . Selbst der Anschein , wird verfolgt .

Wer Polizei , Zoll oder BGS Kennzeichnungen wiederrechtlich benutzt , wird mit den Belangen des STGB konfrontiert .

Selbst die T-shirts Pozilei sind verboten .
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#4
bin gerade auf die idee gekommen SHERIFF zu nutzen... denke kommt auch gut!!! POLITUR ist auch nicht schlecht aber sollte schon was echtes sein aber nur nicht deutsch!!! zum beispiel POLITIE oder CARAPINIERIE vielleicht auch HIGHWAY PATROL denke da sollte es auch keine probleme geben...
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#7
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des von Ihnen erworbenen Motorrades.
Ihr Anliegen berührt eine sehr komplexe Rechtsmaterie, zu der eine
verbindliche Aussage nur schwer zu geben erscheint. Ein Motorrad, wie es von
Ihnen beschrieben wurde, d.h. eine entsprechende Lackierung i.V.m. dem
(auch abgeänderten) Schriftzug POLIZEI, bzw. das Benutzen eines solchen im
öffentlichen Straßenverkehr, könnte marken-, bußgeld- und strafrechtliche
Rechtsnormierungen erfüllen. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, dass
Ihnen im Hinblick auf die Beschaffenheit bereits im Vorfeld einer Nutzung,
seitens der Zulassungsstelle, die Erteilung einer amtlichen Zulassung
verweigert wird.
Ich kann Ihnen insofern raten den Zustand des Motorrads so zu verändern,
dass für den objektiven Betrachter eine Verwechslung mit einem "im Dienst
befindlichen" Motorrad bzw. Fahrer ausgeschlossen ist. Das beinhaltet
insbesondere die vollständige Entfernung des Schriftzuges POLIZEI und auch
den Verzicht auf eine -in welcher Form auch immer- angebrachte Abänderung
dieses Begriffs.
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