Hallo
Unsere Zulassungsstelle hat folgendes auf ihrer Seite:
Zum 01.03.2007 tritt auch die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft, welche hauptsächlich Änderungen bei der Abmeldung von Fahrzeugen zur Folge hat. Die Abmeldung wird künftig „Außerbetriebsetzung“ genannt. Die Kennzeichen werden automatisch und kostenfrei für 18 Monate zum Fahrzeug reserviert. Wünscht der Halter dies nicht, wird das Kennzeichen bereits nach 10 Tagen frei. So kann es vorkommen, dass nach Außerbetriebsetzung das Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug vergeben ist und das abgemeldete Fahrzeug bei erneuter Zulassung eine neue Nummer benötigt. Hierauf weist die Zulassungsstelle aber bei der Außerbetriebsetzung hin.
Ebenfalls neu ist die Definition von Oldtimern. Diese wurde vom Gesetzgeber bezüglich des Alters nun einheitlich auf 30 Jahre festgelegt. Somit ist es nicht mehr möglich, jüngere Fabrikate auf die sogenannte Rote 07'er-Nummer einzutragen. Auch benötigen einzutragende Fahrzeuge dieses Alters eine Begutachtung durch eine technische Überwachungsorganisation.
Gute Nachrichten gibt es für Halter, die ihr Fahrzeug schon länger als 18 Monate abgemeldet haben. Mit Datum 01.03.2007 fällt diese Frist und die Halter können mit dem Nachweis einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung ihr Fahrzeug wieder in Verkehr bringen. Das sogenannte Vollgutachten entfällt, sofern noch Papiere zum Fahrzeug vorhanden sind.
Frank Ha.
W 12 Umbau
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Hi.
Wenn das Eure Zulassungsstelle so sieht, muss ich doch glatt mal unsere fragen.
Ist ja bekannt das manche Sachen von Landkreis zu Landkreis verschieden sind....
Danke für den Hinweis
Gruß
Wenn das Eure Zulassungsstelle so sieht, muss ich doch glatt mal unsere fragen.
Ist ja bekannt das manche Sachen von Landkreis zu Landkreis verschieden sind....
Danke für den Hinweis
Gruß
Ich war gerade bei uns auf der Zulassungsstelle und die gute Frau da hat mir gesagt dass die regelung nur für autos gilt, die erst nach dem 1.3.2007 abgemeldet worden sind, das ganze nennt sich dann auch nicht mehr vorrübergehende Stillegung sondern Außerbetriebsetzung. Nach dieser außerbetriebsetzung kann das Auto so lange wie man will mit normalem Tüv und Au wieder angemeldet werden, dass Vollgutachten entfällt völlig, und nach 7 Jahren werden nur die Fahrzeugdaten beim KBA gelöscht, wenn man allerdings noch seine alten papiere hat ist eine wiederanmeldung problemlos möglich, nur wenn man die papiere verloren hat, hat man dann ein problem. Desweiteren verfällt direkt das Nummernschild, wer also eine Wunschnummer hat, und ich denke das haben viele von uns, muss die direkt bei der abmeldung reservieren, dass geht bei uns im Zulassungsbezirk (wnd) für 2,60 pro jahr, allerdings immer nur ein Jahr lang im vorraus, d.h. effektiv muss man wenn man die Nummer behalten will jedes Jahr anstatt alle 18 monate da antanzen. Sie hat aber auch in aussicht gestellt dass es bei uns dann die möglichkeit gibt das ganze online zu verlängern. Aber ansonsten hab ich mal noch keine kehrseite an der Medallie gefunden, ich denke wirklich dass das hier mal eine Eu reglung ist die so "bekloppten" wie mir nun ja mal sind ,realistisch betrachtet, das leben doch um einiges billiger macht. Ein Baustopp aufgrund von Geldmangel ist jetzt eigentlich überhaupt kein problem mehr, obwohl ein gewisser Zeitdruck ja auch immer mehr Zug in die Arbeit reinbringt.....
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