so...ich bekomme es nicht hin...habe Xenon nachgerüstet als Abblendlicht, leider zeigt er mir an ( und das manchmal im 2 sec. takt ) das die Beleuchtung defekt/bzw. zu überprüfen ist...und das streßt ganz schön. Piept und Blinkt !
Wie Deaktiviere ich die Beleuchtungswarnanlage ? ..Oder gibts da einen Wiederstand den ich zwischen klemmen kann ? Wenn ja was für einen und mit welcher stärke ?
Freue mich wie immer über infos...hab beim stöbern nix finden können.
Beim Xenon-Nachrüsten muß man ja auch an den beiden Scheinwerfern je einen automatischen Stellmotor einbauen, der die Höhe der Scheinwerfer ständig reguliert. Ist nicht einfach mit andere Birnchen einschrauben getan. Vielleicht merkt das die Elektronik ja auch?
...es gibt 3 Punkte und 75 Euro für den Kram.Wenn jemand außer dir deinen Wagen fährt sogar 2x (Fahrzeugführer und Halter) ! Achja,von der sofortigen Stillegung und Neuzulassung mal ganz abgesehen !! ....habe ich gehört ! Gruß Thomas
Na..das ist ja mal eine sehr speziell Technische auskunft....vorallem so gut informiert....bin sehr erstaunt.....also Regulierung und WischWasch haben einige Audi modelle vom werk nicht mal und haben Xenon serienmäßig verbaut...( nur mal so...und das hab ich nicht nur gehört sondern Live gesehen) !
S6 ...ab Bj. 1995 als Bsp. !
Und das es alles richtig ist, kann ich mal zur Illustration Schwarz auf Weiß gern anfügen, für die "behördlichen" unter uns.
Ansonsten...freue ich mich weiterhin über infos, welchen Wiederstand in welcher stärke ich benötige um das KI auszulisten.....denn wieviel Punkte ich in Flensburg wofür bekomme kann ich in einem anderen Thread gern offenlegen
auch wenn der S6 damals ohne die heutigen obligatorischen Anbauteile wie Scheinwerferreinigungsanlage etc. das Gasentladungslicht legal verbaut hatte, wirst Du das an Deinem V9 sooo einfach nicht eingetragen bekommen!
Die einzig legale Möglichkeit einer Eintragung wäre, dem komplett umgebauten Scheinwerfer eine Prüfung in einer lichttechnischen Anstalt zu unterziehen. Fang schon mal an zu sparen. Zu diesem Thema gab es schon einmal ausführliche Informationen hier im Forum. Schau mal durch die Suche ...
Auch auf eine "Gefälligkeitseintragung" durch bekannte Gutachter etc. würde ich verzichten. Das ist nämlich das Papier nicht wert, auf dem es steht. Das kann Dir jeder Polizist trotzdem stilllegen und erneut einem amtlichen Gutachter vorführen lassen!
Keine der obigen Aussagen sind böse gemeint - ich hoffe aber, dass sie zumindest etwas zum Nachdenken anregen! Bei einem Unfall kann Dir schnell blühen, dass Dich Deine Haftpflichtversicherung komplett für den Schaden in Regress nimmt! Hast Du schon mal darüber nachgedacht, welche Summe bei Personenschäden zusammenkommen können (Reha-Maßnahmen, Renten etc.). Dabei geht es nicht immer nur um verbeulte Kotflügel!
Hi, einen Audi 100 S4 4,2 Avant (10/93) hatte ich mit Xenon ,ohne automatische LWR und ohne Wischwasch,ganz legal und vor allem Original.
Eine Hilfe kann ich dir nicht anbieten,nur den Rat dich nicht erwischen zu lassen und das ist nicht böse gemeint.Der TÜV und die Polizei sind in dem Thema sensibilisiert und achten besonders auf diese Details.Die Versicherungsgeschichte und erloschene Betriebserlaubnis kennst du ja.
Da gabs ja noch die Geschichte mit den Standlichtblinkern,...tja,schade,wenn einer defekt ist und dir einer genau vors Auto fährt,weil er dachte du willst abbiegen.
Jau, denn Audi S4 4.2 Avant (ebenfalls 1.1993) habe ich auch mit Xenon. Scheinwerferreinigung ist zwar dabei aber kein Wischer, sondern nur Sprüher. Automatische LWR ebenfalls nicht und ist natürlich original.
Das Nachrüsten würde ich auch eher lassen. Wahrscheinlich wird dich nie jemand Anhalten, aber im Falle eines Unfalls kann es böse ausgehen wenn es um einen höheren Betrag geht.
Hallo. Stichtag für dieses Xenon ohne Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage war der Mai 2000 oder 2001!
Alle Anlagen danach müssen diese Features haben.
Gruß Manfred.
Xenon im V8 mit den bauartgenehmigten Scheinwerfern und Riffelungen in der Streuscheibe kannste "vergessen". Habe bereits vor Jahren dazu beim Lichttechnischen Institut eine Einzelabnahme mit D-H4R-Brennern versucht - keine Chance - die Hell-Dunkel-Zone wurde bereits in der Vorprüfung moniert! Und wie geschrieben, ein TÜV-Eintrag ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde.
ich danke euch für eure fürsorge.....aber es ist soweit alls im grünen bereich DE LInse ist ja vorhanden und zerstreungswinkel hält sich in grenzen.
Jedenfalls danke für den tipp mit dem " draht" werde ich mal später angehen und es mal testen.
Ansonsten weis ich leider sehr gut was es heißt von einem Auto " mitgenommen" zu werden...ICH ( radfahrer) mußte neu Luafen lernen...als ich nach 5 Monaten KrkHs. nachhause durfte weil mir eine Junge Dame mit ihrem Pkw einfach auf mich draufgeschoßen war. ...mit Fahrerflucht inkl. ..aber weit kam sie nicht...um 12 Uhr mittags gabs viele leute die sie doch gern noch da behielten wollten
So ist mir die Sicherheit oberstes gebot was meinen Dicken und was auch andere beteiligte angeht die mich genau so sehen und im Straßenverkehr wahrnehmen möchten. Denn meine erfahrung will ich keinem anderem wünschen.