Wer ist Eigentümer eines Fahrzeuges?

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#1
Die Frage, wer Eigentümer eines Fahrzeuges ist, stellte sich mir, als ich den neuen "Kfz-Brief" und die darin enthaltene Vorbermerkung las, "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen".
Heisst es doch immer, daß der Fahrzeugbrief der Eigentumsnachweis sei, zumindest, wenn der Name des Inhabers mit dem Eintrag übereinstimmt. Wie kann man denn nun zweifelsfrei das Eigentum an einem Fahrzeug nachweisen, wenn nicht mit dem jetzt "Zulassungsbescheinigung" genannten "Kfz-Brief"?
Oder ist das aufgrund von Hatz 4 sowieso egal, weil man nichts mehr besitzen darf, wenn man arbeitslos wird?
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#2
Besitzer ist der im "Brief" eingetragene Halter .
Eigentumsurkunde jene darstellt .
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#3
Ja nun ist das leider gerade eben nicht so, weil im "Brief" der ja jetzt Zulassungsbescheinigung heisst eine Klausel ausdrücklich angibt, daß der Besitz des Briefes kein Eigentum an dem Fahrzeug begründet.
Bitte mal neue grüne DIA A4 Zulassungsbescheinigung anschauen. Steht unter Punkt C4c.
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#4
Also, wenn ich das jetzt richtig interpretiere:

Der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung TEIL II !
in Klammern steht da aber immer noch Fahrzeugbrief drunter.

Ergo müßte der Fahrzeugschein nun Zulassungsbescheinigung TEIL 1 oder "nur" Zulassungsbescheinigung heißen.

Da der Fahrzeugschein noch nie die Eigentumsverhältnisse dargestellt hat, stimmt dann wieder die Klausel C.4c:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"!

Dies kann ja auch nur die Zulassungsbescheinigung TEIL II...


Du weißt doch: Beamtenfachchinesisch für Anfänger
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#5
ähm, hab ich fast vergessen:

Wäre der Thread nicht was für den Talk gewesen? Ist ja nicht modellspezifisch
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#6
Die Frage hätte auich lauten können: Wer ist Eigentümer des A8 und schließlich trifft es die Besitzer der A8 genauso wie alle anderen.
Übrigens soll in den USA früher der Besitz des Fahrzeuges mit einem Fahrzeugbrief verbrieft gewesen sein. Heute ist das dort auch nicht mehr, weil angeblich die Armee jederzeit Zugriff auf private Fahrzeuge haben will. Und das geht nun mal besser, wenn man kein Eigentum nachweisen kann. Habe ich kürzlich in einer Zeitschrift gelesen.
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