The question as to who owns a vehicle was posed to me when I read the new "Kfz letter" and the preliminary remark contained therein, "The holder of the registration certificate is not designated as the owner of the vehicle".
Does it always mean that the vehicle letter is the proof of ownership, at least if the owner's name matches the entry? How can one prove without doubt the ownership of a vehicle, if not with the now called "certificate of approval" "Kfz-Letter"?
Or does Hatz 4 mean nothing anyway, because you can't own anything anymore when you get unemployed?
Who owns a vehicle?
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Besitzer ist der im "Brief" eingetragene Halter .
Eigentumsurkunde jene darstellt .
Eigentumsurkunde jene darstellt .
Ja nun ist das leider gerade eben nicht so, weil im "Brief" der ja jetzt Zulassungsbescheinigung heisst eine Klausel ausdrücklich angibt, daß der Besitz des Briefes kein Eigentum an dem Fahrzeug begründet.
Bitte mal neue grüne DIA A4 Zulassungsbescheinigung anschauen. Steht unter Punkt C4c.
Bitte mal neue grüne DIA A4 Zulassungsbescheinigung anschauen. Steht unter Punkt C4c.
Also, wenn ich das jetzt richtig interpretiere:
Der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung TEIL II !
in Klammern steht da aber immer noch Fahrzeugbrief drunter.
Ergo müßte der Fahrzeugschein nun Zulassungsbescheinigung TEIL 1 oder "nur" Zulassungsbescheinigung heißen.
Da der Fahrzeugschein noch nie die Eigentumsverhältnisse dargestellt hat, stimmt dann wieder die Klausel C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"!
Dies kann ja auch nur die Zulassungsbescheinigung TEIL II...
Du weißt doch: Beamtenfachchinesisch für Anfänger
Der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung TEIL II !
in Klammern steht da aber immer noch Fahrzeugbrief drunter.
Ergo müßte der Fahrzeugschein nun Zulassungsbescheinigung TEIL 1 oder "nur" Zulassungsbescheinigung heißen.
Da der Fahrzeugschein noch nie die Eigentumsverhältnisse dargestellt hat, stimmt dann wieder die Klausel C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"!
Dies kann ja auch nur die Zulassungsbescheinigung TEIL II...

Du weißt doch: Beamtenfachchinesisch für Anfänger
ähm, hab ich fast vergessen:
Wäre der Thread nicht was für den Talk gewesen? Ist ja nicht modellspezifisch
Wäre der Thread nicht was für den Talk gewesen? Ist ja nicht modellspezifisch
Die Frage hätte auich lauten können: Wer ist Eigentümer des A8 und schließlich trifft es die Besitzer der A8 genauso wie alle anderen. 
Übrigens soll in den USA früher der Besitz des Fahrzeuges mit einem Fahrzeugbrief verbrieft gewesen sein. Heute ist das dort auch nicht mehr, weil angeblich die Armee jederzeit Zugriff auf private Fahrzeuge haben will. Und das geht nun mal besser, wenn man kein Eigentum nachweisen kann. Habe ich kürzlich in einer Zeitschrift gelesen.

Übrigens soll in den USA früher der Besitz des Fahrzeuges mit einem Fahrzeugbrief verbrieft gewesen sein. Heute ist das dort auch nicht mehr, weil angeblich die Armee jederzeit Zugriff auf private Fahrzeuge haben will. Und das geht nun mal besser, wenn man kein Eigentum nachweisen kann. Habe ich kürzlich in einer Zeitschrift gelesen.
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