.. danke für die Info. Wenn ich also (4) und (9) richtig interpretiere:
- bei "Fernlicht" dürfen beide Lampen brennen
- bei "Abblendlicht" nur die H4
Interessant ist, dass es scheinbar keine Leistungsbeschränkung gibt. Wäre ne Möglichkeit mehr "Dampf" in der Nacht zu haben - obwohl ich das ohne Relaisschaltung dem Lenkstockschalter nicht zumuten wollte.
Zumindest bei meinen geht das nur "entweder oder".
Jetzt hab ich noch ein Problem
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Es gibt wohl doch Leistungsbeschränkungen bei Fern-bzw. Abblendlicht.
Es dürfen max. 55w bei Abbleindlicht und 60w bei Fernlicht verbaut werden.
Die bei z.B. Eblöd angebotenen 80/100w-Leuchten sind NICHT zulässig.
Es dürfen max. 55w bei Abbleindlicht und 60w bei Fernlicht verbaut werden.
Die bei z.B. Eblöd angebotenen 80/100w-Leuchten sind NICHT zulässig.
Bei 100W Birnen hats des öftern auch Reflektorschäden gegeben... da würde ich mir nicht nur um den LSS Sorgen machen...
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