due to the light on the day duty and my xenon headlights, I would like to retrofit daytime running lights.
In addition, the light-summer no longer works and usually someone burns the light on the car so that the light then shines for a few hours.
I had the hella universal in the eye the broad but they are very deep.
since I still have the front facelift a8 the bottom in the bumper has only the small grids, which are missing with me however anyway.
I've put the lights in for a test but they don't fit properly, spec. There's a little little space in the back.
on the side of the passenger is the air guide that would be in the way, can I bend it away or is it bad if the lights are inside he gets too little air?
is not a diesel, but better to ask before than not driving afterwards.
Does anyone else have an idea how to fix the lights or whether it works?
p.s. the switching of the xenon light on the day is no alternative for me
Lights Hella uni on the A8 95 retrofit
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Es gibt bei Audi einen Kabelsatz zum Nachrüsten des Tagfahrlichts im A8. War ja auch in versch. Ländervarianten damals schon Serie. Es leuchten dann die im Xenon-Hauptscheinwerfer integr. Nebler.
Näheres kann ich Dir vielleicht am Wochenende sagen, wenn ich wieder ins Teileprogramm schauen kann.
Gruß
Tom
Näheres kann ich Dir vielleicht am Wochenende sagen, wenn ich wieder ins Teileprogramm schauen kann.
Gruß
Tom
das wäre sehr nett wenn du da nachschauen könntest.
das wäre natürlich das einfachste
das wäre natürlich das einfachste
An der Info hätte ich auch Interesse, habe in meiner Akte nichts gefunden, oder wo muss man gucken?
Hallo Thomas.
By the way - ich komme zwar aus der V8-Ecke - lese hier aber auch häufig mit.
Das Tagfahrlicht interessiert mich auch, wenn es dann mal zur Pflicht werden sollte, was ja absehbar ist.
Nun, mir ist das herkömmliche Abblendlicht zu "energieverschwendend", und deshalb sind solche Tagfahrleuchten bestimmt sehr interessant.
Du schreibst, dass im A8 dann im Hauptscheinwerfer die Nebler ( Nebelscheinwerfer ) so geschalten werden sollen, dass dies als Tagfahrlicht gelten soll.
Dabei kommt mir jedoch der Gedanke, dass doch die Nebelscheinwerfer nur bei entsprechend "schlechter" Sicht, bei Regen, Nebel oder Schneefall erlaubt sind und nicht bei "normalen" Bedingungen.
Wie sieht es dann damit aus, wenn die Nebler nun als Tagfahrlicht hergenommen werden sollen?
Dies würde ja dann entgegen der StVO sein, oder?
Oder gibt es dann für umgestaltete Nebler zum Tagfahrlicht eine Art Ausnahmeregelung?
Gruß aus der V8-Ecke.
Manfred.
By the way - ich komme zwar aus der V8-Ecke - lese hier aber auch häufig mit.
Das Tagfahrlicht interessiert mich auch, wenn es dann mal zur Pflicht werden sollte, was ja absehbar ist.
Nun, mir ist das herkömmliche Abblendlicht zu "energieverschwendend", und deshalb sind solche Tagfahrleuchten bestimmt sehr interessant.
Du schreibst, dass im A8 dann im Hauptscheinwerfer die Nebler ( Nebelscheinwerfer ) so geschalten werden sollen, dass dies als Tagfahrlicht gelten soll.
Dabei kommt mir jedoch der Gedanke, dass doch die Nebelscheinwerfer nur bei entsprechend "schlechter" Sicht, bei Regen, Nebel oder Schneefall erlaubt sind und nicht bei "normalen" Bedingungen.
Wie sieht es dann damit aus, wenn die Nebler nun als Tagfahrlicht hergenommen werden sollen?
Dies würde ja dann entgegen der StVO sein, oder?
Oder gibt es dann für umgestaltete Nebler zum Tagfahrlicht eine Art Ausnahmeregelung?
Gruß aus der V8-Ecke.
Manfred.
So, hab denn mal nachgesehen 
die AKTE hat beim 96er A8 Hauptgruppe 9, Untergruppe 71, Bildtafel 972-99 unter dem Oberbegriff "Leitungssätze zum Selbstbau" die Pos. 1-119: Leitungssatz f. Tagesfahrlichtschaltung best. aus:
813 972 926 "Flachkontaktgehäuse.... " und N 900 120 05 "Widerstandsleitung....."
und Freund ASLE hat die Stromlaufpläne dazu.....
@Manfred
ich denke schon, daß die Tagesfahrlichtschaltung über die Nebellampen schon StVO-konform ist. Es geht ja bei der Tagesfahrlichtschaltung ausschl. ums "gesehenwerden".
Ich denk auch nicht, daß der Stromverbrauch im Vergleich zum H4 oder H1-Hauptscheinwerfer hier das Argument ist, sondern wohl vielmehr die erheblich verkürzte Haltbarkeit und immens hohen Austauschkosten der Xenon.
Viel Spaß beim Nachrüsten; wenn ich im Sommer oder Herbst noch Zeit finde werd ich am A8 auch nachrüsten
wenn ich nur nicht soviele Baustellen hätte
90er quattro Typ85 in der Endphase der Restauration, ein paar Kleinigkeiten am Uri und nachdem ich es nicht übers Herz gebracht meinen V8 Handschalter (D11) zu schlachten, wird er auch eine Komplett-Restauration erhalten. Werden aber sicher noch 2 oder 3 Jahre draufgehen......
Gruß
Tom

die AKTE hat beim 96er A8 Hauptgruppe 9, Untergruppe 71, Bildtafel 972-99 unter dem Oberbegriff "Leitungssätze zum Selbstbau" die Pos. 1-119: Leitungssatz f. Tagesfahrlichtschaltung best. aus:
813 972 926 "Flachkontaktgehäuse.... " und N 900 120 05 "Widerstandsleitung....."
und Freund ASLE hat die Stromlaufpläne dazu.....
@Manfred
ich denke schon, daß die Tagesfahrlichtschaltung über die Nebellampen schon StVO-konform ist. Es geht ja bei der Tagesfahrlichtschaltung ausschl. ums "gesehenwerden".
Ich denk auch nicht, daß der Stromverbrauch im Vergleich zum H4 oder H1-Hauptscheinwerfer hier das Argument ist, sondern wohl vielmehr die erheblich verkürzte Haltbarkeit und immens hohen Austauschkosten der Xenon.
Viel Spaß beim Nachrüsten; wenn ich im Sommer oder Herbst noch Zeit finde werd ich am A8 auch nachrüsten
wenn ich nur nicht soviele Baustellen hätte

90er quattro Typ85 in der Endphase der Restauration, ein paar Kleinigkeiten am Uri und nachdem ich es nicht übers Herz gebracht meinen V8 Handschalter (D11) zu schlachten, wird er auch eine Komplett-Restauration erhalten. Werden aber sicher noch 2 oder 3 Jahre draufgehen......
Gruß
Tom
Habe im Anhang mal was angehängt, wie angesprochen zu diesem Thema.
Wenn einer Erfolg hat, bitte melden wie es ging!
Wenn einer Erfolg hat, bitte melden wie es ging!
Hallo Thomas.
Ich war heute extra mal beim TÜV wegen der Sache mit den Nebelscheinwerfern, die dann als Tagfahrlicht geschalten werden sollen mit dem Kabelsatz.
Aussage vom TÜV-Mann - Tagfahrlichtscheinwerfer haben eine spezielle Kennzeichnung, wie auch z.B. der Nebelscheinwerfer, bei dem ein bestimmter Buchstabe am Glas "B"? Auskunft über die Scheinwerferart gibt.
Nebelscheinwerfer sind nicht als Tagfahrlicht zulässig, nach der Aussage vom TÜV-Mann, nur wie es auch in der StVO festgelegt ist, und auch in diesem Thread geschrieben wird.
Gruß Manfred aus der V8-Ecke.
Ich war heute extra mal beim TÜV wegen der Sache mit den Nebelscheinwerfern, die dann als Tagfahrlicht geschalten werden sollen mit dem Kabelsatz.
Aussage vom TÜV-Mann - Tagfahrlichtscheinwerfer haben eine spezielle Kennzeichnung, wie auch z.B. der Nebelscheinwerfer, bei dem ein bestimmter Buchstabe am Glas "B"? Auskunft über die Scheinwerferart gibt.
Nebelscheinwerfer sind nicht als Tagfahrlicht zulässig, nach der Aussage vom TÜV-Mann, nur wie es auch in der StVO festgelegt ist, und auch in diesem Thread geschrieben wird.
Gruß Manfred aus der V8-Ecke.
hallo,
also da ich aus österreich komme und es bei uns ja schon pflicht ist, kann ich sagen das es offiziell verboten ist die nebelscheinwerfer als tagfahrlicht anzusteuern.
wie viel watt haben die? und blenden die wirklich so stark, bzw. könnte man nicht andere reintun?
ich habe an anderen autos die hellas nachgerüstet die haben nur 11watt.
gibt es eine möglichkeit um andere lampen in dem scheinwerfer zu betreiben? wenn ja welche?
ähnellt das licht aus dem hauptscheinwerfer denn nicht dem normalen abblendlicht sodass es keinem auffällt?
kannst du mir bitte nochmal die richtigen teilenummern geben die gibt es in österreich scheinbar nicht?
also da ich aus österreich komme und es bei uns ja schon pflicht ist, kann ich sagen das es offiziell verboten ist die nebelscheinwerfer als tagfahrlicht anzusteuern.
wie viel watt haben die? und blenden die wirklich so stark, bzw. könnte man nicht andere reintun?
ich habe an anderen autos die hellas nachgerüstet die haben nur 11watt.
gibt es eine möglichkeit um andere lampen in dem scheinwerfer zu betreiben? wenn ja welche?
ähnellt das licht aus dem hauptscheinwerfer denn nicht dem normalen abblendlicht sodass es keinem auffällt?
kannst du mir bitte nochmal die richtigen teilenummern geben die gibt es in österreich scheinbar nicht?
Hallo Philipp.
Die Nebelscheinwerfer haben 55Watt. Mir geht es halt in erster Linie darum, dass nicht die gesamte Fahrzeugbeleuchtung wegen dieser Tagfahrlichtgeschichte ( TFL ) in Betrieb ist.
Das herkömmliche Abblendlicht ist natürlich als TFL erlaubt.
Ob andere Glühlampen möglich sind in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer - ich meine nein.
Ein Scheinwerfer ist samt Leuchtmittel als eine Einheit zu betrachten. Andere Leuchtmittel sind demnach nicht erlaubt.
Mit den Teilenummern kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Da meist das Abblendlicht an den äußeren Karosseriekanten liegen, und die Nebelscheinwerfer meist weiter zur Fahrzeugmitte, fällt dies bestimmt auf, wenn nun nur die Nebelscheinwerfer betrieben werden.
Wobei die TGL-Scheinwerfer ebenso "auffällig" leuchten.
Gruß Manfred.
Die Nebelscheinwerfer haben 55Watt. Mir geht es halt in erster Linie darum, dass nicht die gesamte Fahrzeugbeleuchtung wegen dieser Tagfahrlichtgeschichte ( TFL ) in Betrieb ist.
Das herkömmliche Abblendlicht ist natürlich als TFL erlaubt.
Ob andere Glühlampen möglich sind in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer - ich meine nein.
Ein Scheinwerfer ist samt Leuchtmittel als eine Einheit zu betrachten. Andere Leuchtmittel sind demnach nicht erlaubt.
Mit den Teilenummern kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Da meist das Abblendlicht an den äußeren Karosseriekanten liegen, und die Nebelscheinwerfer meist weiter zur Fahrzeugmitte, fällt dies bestimmt auf, wenn nun nur die Nebelscheinwerfer betrieben werden.
Wobei die TGL-Scheinwerfer ebenso "auffällig" leuchten.
Gruß Manfred.
hm, dann werd ich mal schauen was das kosten würde wenn es mir mein mechaniker einbaut.
ich möchte auch nicht wie ein christbaum herumfahren und vor allem nicht jedesmal vergessen das licht abzudrehen.
abgesehen davon, dass die xenons auch eine deutlich kürzere lebensdauer haben.
bin mir nur noch nicht sicher ob das jemand merkt oder nicht, weil praktisch wäre es demnach schon
ich möchte auch nicht wie ein christbaum herumfahren und vor allem nicht jedesmal vergessen das licht abzudrehen.
abgesehen davon, dass die xenons auch eine deutlich kürzere lebensdauer haben.
bin mir nur noch nicht sicher ob das jemand merkt oder nicht, weil praktisch wäre es demnach schon
so ich komme gerade zurück vom händler
bei der 2. hat er ein problem, weil er nicht wusste wie lange das kabel sein muss.
er bestellt es mal und wir schauen wie viel ich dafür brauche oder weiß von euch jemand wie viel man dafür braucht?
kostet alles inkl. übrigens 14eur
bei der 2. hat er ein problem, weil er nicht wusste wie lange das kabel sein muss.
er bestellt es mal und wir schauen wie viel ich dafür brauche oder weiß von euch jemand wie viel man dafür braucht?
kostet alles inkl. übrigens 14eur
mein audi händler hatte die teile heute, aber das ist ja nur ein stecker und ein kabel.
wie soll man das anklemmen?
und falls es wen interessiert.
ab ende april sind in österreich auch die nebler als tagfahrlicht zulässig somit wäre das die einfachste lösung
wie soll man das anklemmen?
und falls es wen interessiert.
ab ende april sind in österreich auch die nebler als tagfahrlicht zulässig somit wäre das die einfachste lösung
Hallo,
da muß ich mich jetzt kurz einmischen...
nebler alleine sind nicht als tagfahr licht zulässig steht so im gestzes text drinnen.. stand zwar mal drinnen aber wie er verabschieded wurde war dieser punkt rausgenommen worden da er ja sonst mit dem gesetzt im konfligt stehen würde das die nebler nur bei schlechter sicht oder kurvenreicher strasse eingeschaltet werden dürfen...
von daher... hab schon viele diskusionen in anderen foren darüber gelesen und auch mit geschrieben fakt ist:
entweder einfach licht einschalten...
oder
nur die frontscheinwerfer 100% sonst darf dann nix leuchten oder auch nur glaub 75% oder so is auch erlaubt.. ebenfalls sonst nix leuchten...
oder spezielle tfl leuchten...
nebler zählen da nicht dazu!!! aufpassen... wennst das machst werden sie dich sicher strafen darauf werden sie sicher ganz heiß sein weil jeder das glaub nebler reichen e das stimmt aber nicht..
bin mir nicht sicher ob man zum einschalten der nebler nicht sogar zumindest das standlicht aktivieren muß... von daher fällt das dann auf das es keine tfl sind weil ja sonst auch was brennt was bei reinen tfl licht betrieb nicht sein darf
hoffe du kennst dich aus...
da muß ich mich jetzt kurz einmischen...
nebler alleine sind nicht als tagfahr licht zulässig steht so im gestzes text drinnen.. stand zwar mal drinnen aber wie er verabschieded wurde war dieser punkt rausgenommen worden da er ja sonst mit dem gesetzt im konfligt stehen würde das die nebler nur bei schlechter sicht oder kurvenreicher strasse eingeschaltet werden dürfen...
von daher... hab schon viele diskusionen in anderen foren darüber gelesen und auch mit geschrieben fakt ist:
entweder einfach licht einschalten...
oder
nur die frontscheinwerfer 100% sonst darf dann nix leuchten oder auch nur glaub 75% oder so is auch erlaubt.. ebenfalls sonst nix leuchten...
oder spezielle tfl leuchten...
nebler zählen da nicht dazu!!! aufpassen... wennst das machst werden sie dich sicher strafen darauf werden sie sicher ganz heiß sein weil jeder das glaub nebler reichen e das stimmt aber nicht..
bin mir nicht sicher ob man zum einschalten der nebler nicht sogar zumindest das standlicht aktivieren muß... von daher fällt das dann auf das es keine tfl sind weil ja sonst auch was brennt was bei reinen tfl licht betrieb nicht sein darf
hoffe du kennst dich aus...
da liegst du falsch.
der nr wird es jetzt beschließen, ab ende april ist auch das legal.
siehe oeamtc:
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.
Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
somit passt das!
der nr wird es jetzt beschließen, ab ende april ist auch das legal.
siehe oeamtc:
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.
Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
somit passt das!
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