ich hab schon soviel gehört über Xenon-Nachrüstung bei unserem geliebten Baby. Aber kann mir jemand mal verraten, wie das funktioniert bzw. gibt es evt. Nachrüstsätze oder sind das alles Einzelanfertigungen?
um gleich auf die Frage zu Antworten, ja es gibt Nachrüstsätze. Mußt mal bei einem Aktionshaus gucken und als Suchbegriff H4 Xenon oder H1 Xenon eingeben und dann wirst du mit Angeboten überhäuft.
Aber eins sollte dir klar sein das ist im Bereich der StVO nicht zugelassen egal was die in den Angeboten schreiben. Aber wenn nicht stört hat mich bis jetzt auch nicht.
Habe meinen RS2 auch mit einem H1-Satz ausgerüstet. Plug and Play und die Qualität ist auch prima.
Du solltest nur drauf achten das du mit der Farbtemperatur nicht zu hoch gehst (Die Kelvinzahl der Brenner). Ich glaube 6000k ist das niedrigste was du bekommst. Habe bei mir 6000er drin und die machen gutes Licht. Je tiefer desto besser denn es soll ja hell und nicht nur Blau sein.
Das einzige was beim V8 schwierig sein könnte ein vernüftiges Lichtbild zu bekommen, wegen der Streuscheiben der Scheinwerfer.
Wenn du es probiert hast gib mal ne Info möchte meinen 200er auch mit "Westlicht" ausrüsten.
Um den Einbau perfekt zu machen mußt du noch dein Lampenkontrollgerät für die Frontscheinwerfer überlisten. Da du sonst ständig einen Fehlermeldung im Autocheck hast.
hatte ich grad noch vergessen zu sagen für so einen Satz mußt du von 200€ - 250€ rechnen dann sind sie aber neu und du hast 2 Jahre Garantie. Hab nochmal ein Bild dr Farbtemperaturen rangehängt
Ich hab auch überlegt mir sowas einzubauen. Als dann aber ein Bekannter von mir einen Unfall hatte und der Unfallgegner sagte das er nichts mehr gesehen hat weil er von dem Illegalen Xenon so geblendet wurde hab ich´s dann doch gelassen und fahre jetzt doch noch mit "Ost" Beleuchtung herrum. Stell Dir mal vor da kommt ein Mensch zu schaden und Deine Versicherung sagt "nix - von uns gibbet kein Geld" dann hast Du ein ECHTES Problem. Ein Tag Krankenhausaufenthalt kosten soweit ich weiß je nach Station zw. 120 und 1900€ pro Tag. Das man durch das Xenon keinen Unfall provouiert ist schon klar. Aber wenn dann doch was passiert und die Versicherung bekommt es raus wird sie bestimmt nicht Zahlen und Du bist den Lappen los.......... Wenn Du´s machen willst dann bitte richtig. D.h. neue Scheinwerfer bzw. Zugelassene Klarglasscheiben oder DE Linsen, Autom. Leuchtweitenregulierung und eine zugelassene Scheinwerferreinigungsanlage.
Quatsch mit Sosse. Schreiben vom KBA muss man nicht ersteigern, die liegen dem TÜV vor. Und da es keine Xenon mit ABE für den V8 gibt bekommt man auch keines eingetragen. Und selbst wenn ein lieber TÜV Prüfer das Ding einträgt heisst das noch lange nicht, dass es rechtmässig ist. Falls nach einem Unfall ein Sachverständiger feststellt, dass hier etwas nicht stimmt sitzt man genauso in der Scheis*** und verliert die Betriebserlaubnis.
Das wichtigste bei Xenon ist das du einen manuell leuchtweiten regulierung hast, das ist bis zu einem Bestimmten Baujahr vorraussetztung. Mein S4 hat auch Xenon und manuelle regulierung.
Die Umrüstung ist möglich. frag einfach selber beim TÜV an.
Der Umbau der Scheinwerfer ist schon kompliezierter, die Streuscheibe muss glatt geschliffen werden im Austrittsberreich des Xenon Lichtes.
Ich verhandele derzeit mit einem Umrüster der das schon öfter gemacht hat. es würden dann Bixenon elemente verbaut werden. 2 Scheinwerfer zur Probe sind in Arbeit und werden dann erst bei einem Kollegen im Auto etwas getestet.
Dann biete ich sie offiziel an.
Aber erst möchte ich daqs auch noch mit dem TÜV besprechen!!
also was Du da Schreibst ist glaube ich nicht ganz richtig.
Fahrzeuge mit Xenon müssen generell eine ALWR haben (AutomatischeLeuchtweitenRegulierung) davon ausgenommen sind die Fahrzeuge des Xenon-Mittelalters. Die ersten Xenon Fahzeuge mussten nur eine LWR und eine SWR.
Beim V8 würde das aber nicht zutreffen weil es sich um eine Umrüstung handelt und die Abnahme nach neuestem Gesetz durchgeführt wird. Also sin ALWR und SWR Pflicht! UNd ich glaube nicht das undere SWR anerkannt wird weil die Reinigung durch den reinen Wasserstrahl erfolgen muß und nicht durch Wischblätter...
Das mit dem Scheinwerfer umbauen kannst Du gleich mal wieder vergessen. Denn ein Scheinwerder ist nur zugelassen wenn er ein E Zeichen hat. Und Fahzeugteile mit E-Zeichen dürfen in ihrer Bauart weder geändert noch sonstwie bearbeitet werden (durch z.b. Schleifen - die Beschaffenheit und somit das Spliterverhalten bei einem Unfall geändert) und schwups, - ist der Scheinwerfer und somit das ganze Fahrzeug nicht mehr Zugelassen.
Wenn Du die Teile natürlich mit offiieller KBA nr. etc abgenommen bekommst bin ich mit von der Partie und werd´ nen Satz kaufen. Die ALWR und SWR einzubauen ist kein Problem. Gibts bei ebay....
^^^bitte nicht falsch verstehen - soll kein Klugscheißen sein. Ich sag´s nur so wie´s ist bevor noch gemand ins offene Messer läuft und sich nacher beschwert ;-)
nein beim Tüb beschäftigt bin ich nicht. Ein Bekannter von mir ist dort und ich habe mich eingehend mit dem Thema beschäftigt weil ich eine Umrüstung von meinem T4 machen wollte.......
Um zu wissen was man darf und was nicht muss man sich nur die StVZO durchlesen oder hier mitlesen. Leider ist es in unserem vorschriftengeilen Ländle so, dass selbst beim Austausch des Autoradios (theoretisch) die BE erlischt. PS: Was man hier so liest oder sieht ist oft nicht erlaubt und ich denke, dass ettliche V8 eigentlich ohne BE unterwegs sind. Ich wünsche aber keinem, dass er dadurch jemals Ärger bekommt. Viele Vorschriften sind ja wirklich relitätsfremd.
... ich fahre einen S4 C4 und der Vorbesitzer hat ebenfalls auf Xenon umgerüstet. Er hat es bei Audi machen lassen und gut 2000,-DM (war glaube ich 1999) hingelegt. Ich habe nur ein manuelle Leuchtweitenregulierung und eine SRA. Gehen sollte es also (auch offiziell).
Gelohnt hat es sich aus meiner Sicht auf jedenfall ;-))
.........hab ich ja geschrieben.... *geprüft wird nach aktuellem Gesetz* und das Gesetz mit der ALWR trat erst 2000 in Kraft zusammen mit der neuen (total bekloppten) Führerscheinregelung und der Regelung das normale KFZ kein 0cm Kennzehcne mehr bekommen können
BTW.: Ich wünsche auch niemandem das er irgendwelche Probleme bekommt weil er etwas an seinem Wagen hat was nicht zu 100% erlaubt ist. Aber(!) es muß immer im Rahmen bleiben! Über einen zu lauten Auspuff beschweren sich nur die Nachbarn. Über Xenon was blendet wie nix gutes beschweren sich die B***** ähm Polizei und es ist meiner meinung nach echt gefährlich bei Nebel oder Regen........
Der Christoph ist da nicht ganz auf dem Holzweg!! Deshalb sag ich ja das man selber eben beim TÜV nachfragen soll!!!
Das mit den E-zeichen stimmt natürlich auch, andererseits dazu auch wieder den TÜV fragen!! Wenn der Umbau sehr gut gemacht ist, ist es eine definitive verbesserung im Sinne der Sicherheit!!
Ich würde zudem anführen das der S4 halt eben auch nur LWR manuell hat!!