Hi,

finde auch, dass der Nicht-Austausch der ZR gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht der Werkstatt verstösst, und sie dafür haften muss. Der Meister, der nun weg ist, ist dann ein guter Zeuge. Er wird sicher (vor Gericht) die Wahrheit sagen, ihm kann nichts passieren, nur sein ehem. Arbeitgeber muss zahlen.

Bleibe dran, hole Dir Dein Geld (Sachverständiger !) und poste mal den Namen der Werkstatt !