halo stefan,
es entspricht nicht der logik das ein kfz meister teile die bedenklich beschaedigt wurden-durch oel-wieder einbaut ohne sich eine unbedenklichkeits-erlaerung vom kunden unterschreiben zu lassen,um sich den ruecken frei zu halten.
ansonsten haftet die werkstatt fuer die handlungen des meisters.die frage ist-war das eine audi vertragsverkstatt??
wenn ja,dann wuerde ich sie fragen was sie von einer aussergerichtlichen einigung halten,ansonsten direkt mit audi kundenbetreung in ingolstadt kontakt aufnehmen und sie um rat diesbezueglich bitten
viel glueck
les