Hallo,

Vor zwei Wochen ist mir der Zahnriemen gerissen . Über die Konseqenzen brauch ich wohl nichts zu erzählen.
Was mich an der Geschichte am meisten ärgert ist folgendes:
Ich war im Oktober 2000 mit meinem Auto in einer Audi-Vertragswerkstatt. Damaliger km-Stand 152.000 km. Es wurde der Dichring der Kurbelwellen-Riemenscheibe gewechselt, da dort relativ viel Öl ausgetreten ist. Während der Reparatur rief der Werkstattmeister an und meinte, daß sowohl Zahnriemen, als auch der Keilrippenriemen gewechselt werden müßten, da diese voller Öl seien, obwohl diese laut Service-Heft noch recht neu sind. Ich stimmte dem Wechsel zu, man kann ja nie wissen. Ich also die ganze Zeit davon ausgegangen, daß der Riemen neu ist. Auf der Rechnung ist nur der Aus-Einbau berechnet worden (hätte ich mal genauer lesen sollen). Bei der letzte Inspektion (09.2000 169.200 km) habe ich den Riemen prüfen lassen. Alles in Ordnung. Tja, jetzt ist er gerissen und ich werde das Gefühl nicht los, daß das ausgetretene Öl den Riemen beschädigt hat. Der nächste Riemenwechsel wäre laut Service-Heft (hatte der Vorbesitzer extra eintragen lassen),
erst bei 205.000 km fällig gewesen. Kann man da rechtlich was machen?

Viele Grüße

Stefan