Ich mich auch,Roy. Deshalb schrieb ich meine Meinung dazu.
Und TÜV "gibt" es auschliesslich für alle Maßnahmen die innerhalb der StVo zulässig sind, wie etwa das Beheben von leichten Bordsteinschäden. Für alles was darüber hinausgeht, Wärmebehandlung, Kaltverformung etc.)gibt es keinen TÜV-Segen. Da können sich diese ganzen Richtbuden sonst noch was auf die Fahnen schreiben.


Gruss Lukas


IT'S NOT A TRICK, IT'S quattro