Theoretisch ist jede Reparatur erlaubt, sofern man eine Felge nicht im öffentlichen Strassenverkehr fährt.
Eine Wärmebehandlung, Kaltverformung, das Schweissen etc. führen grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVo.
Lediglich das Beseitigen von Korrossions- und Bordsteinschädem bis zu einer Tiefe von 1mm im Grundmetall, führt nicht zum Verlust der obigen.


Gruss Lukas


IT'S NOT A TRICK, IT'S quattro