Man kann sehr wohl ein valides psychologisches oder psychiatrisches Gutachten erstellen.Dazu bedarf es jedoch nachweisbare berufliche Qualifikation und langjährige Berufserfahrung. Das Problem dabei ist,dass vor deutschen Gerichten auch Psychiotherapeuten oder gar Heilpraktiker als Gutachter/Sachverständige zugelassen werden, entgegen der Forderung des Berufsverbandes der Psychologen als Sachverständigen einen Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie mit der Erstellung eines PG zu beauftragen.

Du kannst sehr gerne es euphemistisch als eine Abweichung bezeichnen,meinetwegen
Die Symptomatik der DIS qualifiziert sie (nach ICD der WHO) jedoch als Störung/Krankheit oder Disorder und nicht als eine Abweichung/Deviation.
Die DIS erfüllt alle Kriterien einer Störung:statistische Seltenheit,Verletzung von sozialen Normen,persönliches Leid und Beeinträchtigung der Lebensführung.

Ich beschäftige mich lediglich hobbymässig mit der freudschen Thematik :)
Es gibt genug Fachliteratur die sich damit befasst (ich weiss,du liest nicht gerne),deshalb werde ich es hier nicht weiter vertiefen.Das würde nur die Thread-Sauberkeit Aktivisten wieder auf den Plan rufen ;)


Gruss Lukas


IT'S NOT A TRICK, IT'S quattro