Hat er dir die Kraxn mit oder ohne gültigem TÜV verkauft? Wenn mit, dann kannst du ihm das Ding zurückschmeißen - ganz einfach. Da kann er mMn. Bastlerfahrzeug schreiben bis ihm die Hand abfällt.

Aber nochmal: Es ist da mMn. gar nichts arglistische Täuschung (jetzt evlt. schon, wo du's hier breitgetreten hast): Du hast das Auto in dem guten Glauben gekauft, dass es eine Betriebserlaubnis hat, du bist zum TÜV und hast wieder eine Betriebserlaubnis erhalten. Mehr kann man von dir nicht verlangen, aus, fertig. Da kann sich die Versicherung noch so depat anstellen. Es wird auch nicht von dir verlangt, dass du feststellst, dass deine Aufhängung gebrochen ist. Dafür fährst du ja zum TÜV. Wenn der's nicht schnallt => sein Problem.

In der Tat ist es so, dass es bei uns in AT (und sicher auch bei euch!) auf den TÜV zurückfällt, wenn der eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erteilt, welches zum Zeitpunkt der Besichtigung keine mehr hätte bekommen dürfen.