TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen

1. Vorbemerkungen

Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten,
wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)
Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige
Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss
bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)

2. Anforderungskatalog

- Identität

Die originale FIN (Fahrzeug-Identnummer) muss vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN
haben, erhalten vom TÜV eine Teileprüfnummer (TP-Nummer). Nicht mehr zulässig ist es, dass sich
der Fahrzeugbesitzer selbst eine fahrzeug-Identnummerr ausdenkt, er kann sich aber nach § 59
Abs.3 StVZO von der Zulassungsstelle eine FIN zuteilen lassen.
Bis 1.10.69 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren bzw. einzuschlagen oder auf einem
separaten aufgenietetem Blechschild anzubringen. Das ist nicht zu beanstanden.
Der Motor-Typ muss nachvollziehbar sein, entweder durch die Gussnummer, die Motor-Nummer oder
durch genaue Kenntnis der optischen Erscheinung.
Alle diese Nachweise hat der Halter zu erbringen.

- Karosserie/Äußeres Erscheinungsbild

- Lack

Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen,.Metallic-Lacke oder
Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig. Mehrfarbenlackierungen dürfen aber nur dann
anerkannt werden, wenn sie original angeboten wurden.
Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive werden nicht anerkannt.

Eine Ausnahme ist eine
zeitgenössische Reklamebeschriftung z.B. auf einem Lieferwagen.
(Auch ein pinkfarbener 11 CV wäre also zulässig, auch in der Kombination mit mintgrünen Kotflügeln.
Unzulässig wäre aber der zusätzlich rot gefärbte Kofferraumdeckel - das wäre dann eine nicht
originale Mehrfarbenlackierung)

Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand sein, Originale Patina und kleinere Kratzer und Dellen
in geringer Zahl sind akzeptabel. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler sind
möglich. Die Zustandsnote '3' ist für eine positive Begutachtung ausreichend.

Während bei der 'normalen' Hauptuntersuchung nach S 29 StVZO der TÜV nur auf
sicherheitsrelevante Mängel achtet und z.B. auch durchgerostete Türen, Radläufe etc. akzeptiert,
kann so etwas beim Oldtimergutachten nicht durch gehen. 'Rostlauben' erhalten kein H-Kennzeichen.

- Blech
Umbauten (z.B. von der Limousine zum Cabrio) sind in der Regel nicht möglich. Akzeptiert werden
sie, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offizellen Angebot des
Herstellers gegen hat (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio.)

Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tausch mit zeittypischer Karosse,
auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde (z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer).

GfK (Glasfaser)-Kotföügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild
nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben, bzw. zur Festigkeit des
Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert.

- Äußeres Erscheinungsbild

Keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen.
Weitgehend frei von Rost
Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein.

- Rahmen und Fahrwerk

Rahmen
Nur originale Rahmen, keine Nachfertigungen oder Replikas
Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung
Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein

Fahrwerk
Nur Original-Fahrwerk
Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
Keine Verstell-Achsen
Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer leruabt, aber nur mit
gleichen Anbaumaßen)

- Motor und Antrieb

Motor
Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig
Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers
Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Vergaser und Ansauggtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).
Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom,
Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau
Nachrüstung mit Kat ist möglich.

Getriebe
Die Umrüstung der Getriebeart (z:b. auf Automatik) ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des
Fahrzeuges solche Getriebe vom Hersteller angeboten wurden. Ansonsten gilt das beim Abschnitt
'Motor' Gesagte sinngemäß.

- Bremsen, Lenkung, Reifen/Räder, Auspuffanlage

Bremsen
Umbausätze von Seilzug auf Hydraulik werden akzeptiert
Umbau von Trommel- auf Scheibenbremsen ist nur zulässig, wenn in der Baureihe des Fahrzeuges
später eine solche Ausrüstung serienmäßig war, da es sich hier um völlig unterschiedliche Fahrzeuge
handelt.) Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt

Lenkung
Nachfertigung von Originallenkräder sind erlaubt
Holzlenkräder sind nur zulässig, wenn sie original sind oder orginalgetreu nachgebaut. Nachbauten
müssen Originalmaße aufweisen
Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur zulässig, wenn sie wahlweise ab Werk
angeboten wurden oder nachweislich (!) aus dieser Zeit stammen
Umbau auf Servolenkung kann akzeptiert werden, wenn diese Lenkungsart in der Baureihe
serienmäßig vorkam
Servolenkung aus einem anderen Modell des gleichen Herstellers kann akzeptiert werden, wenn
diese der StVZO entspricht und die Ausführung des Lenkgetriebes beibehalten wird.

Reifen/Räder
Originalausrüstung odr zeitgenössisches Zubehör
Werksfreigebene Umrüstungen
Reifengröße maximal '2 Nummer' breiter als am Original. Umrüstungen, die nachweislich (!) bereits
vor 20 Jahren vorschriftsmäßig ausgeführt wurden. Alle im Räderkatalog für den betreffenden
Fahrzeugtyp vorgesehenen Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren
eingetragen wurden.
Umbereifung von Diagonal- auf Radial-Reifen ist möglich
Unterschiedliche Reifengrößen hinten und vorne nur dann, wenn ab Werk vorgesehen

Auspuffanlage
Original oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl)
Fremdanlage dann, wenn sie optisch dem Original entspricht und keine Änderung im Geräusch-
/Abgas und Leistungsverhalten eintritt
Kat ist möglich

- Ausstattung, Elektrik/Beleuchtung, Zubehör

Ausstattung
Es wird weitgehende Originalität verlangt. So ist ein Käfer mit Porschearmaturen nicht möglich, wohl
aber Armaturen von einem jüngeren Käfer.
Umrüstung der Innenausstattung auf Leder/Kunstleder oder andere Stoffe ist möglich, nicht aber das
optische Aufmotzen z.B. durch Zebrafell (andere 'unauffällige' Fellbezüge sind möglich).
Andere Sitze aus späteren Modellen des gleichen Herstellers können eingebaut werden, nicht aber
Sitze eines anderen Herstellers (z.B. Mercedes-Sitze im VW-Bus). Allerdings ist eine zeitgenössische
Umrüstung möglich (Nachweis!).

Elektrik und Beleuchtung
Modernes Radio wird akzeptiert
Modifikationen des Kabelbaumes und Umbau von 6V auf 12 V sind möglich
Zusätzliche vorschriftmäßige Scheinwerfer sind möglich
Umbau von Beleuchtungsteilen (Rechteckscheinwerfer an Käfer, Manta Rückleuchten an Mercedes)
ist nicht statthaft, außer, wenn es zeitgenössisches Zubehör ist.

Zubehör
Zeitgenössisches Zubehör ist möglich, wenn es StVZO-Vorschriften entspricht (z.B.Sonnenschute).
Ggf. ist Nachweis über Herkunft und Alter zu führen.

- Nutzfahrzeuge
Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie nicht zulässig (z.B. Lkw in Pkw)
Umbau zum Wohnmobil nichtzulässig, außer, wenn schon vor 20 Jahren erfolgt.

- Krafträder
Originaltank oder im Einzelfall auch Tank vom Nachfolgemodell (nach Rücksprache mit
Oldtimerspezialisten) oder Nachbauten von Originaltanks
Originalauspuff oder originalgetreuer Nachbau (Ausnahmen bei Vorkriegsmodellen möglich)
Analog wird auch bei Sitzen/Sitzbänken entschieden.

Quelle:
Dieser Katalog wurde von den Oldtimer- spezialisten des TÜV Süd gemeinsam mit den Vertretern des DEUVET entwickelt.
Anregungen und Kritik an deuvet@t-online.de Infos zum Katalog gibt es auch beim TÜV direkt: http://www.tuevs.de/auto/


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!