Wie schon geschrieben ist auch beim H einiges möglich.

Die Regeln wurden vor ein paar Jahren gelockert. Früher mussten die Teile innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen worden sein. Hattest du ne Bastelbude durftest du sie so mit H weiter fahren, hattest du ein original musstest du den auch original belassen, wenn ein H gewünscht war.
Jetzt müssen die Teile spätestens 10 Jahre nach Ende der Bauzeit auf den Markt gekommen sein um H tauglich zu sein.

So ist mein Kenntnisstand.