Hallo Kollegen,

ich muss ehrlich sein, ich steh kurz vor der Resignation.

Der TÜV hat mir gerade mitgeteilt, siehe Anlage, dass auch die freundlicher Weise von Kai E. zur Verfügung gestellten Reverenz-Unterlagen eines Audi V8 lang 4,2l nicht verwertbar sind.

Ich habe nun einen Audi V8 lang 4,2l in der Werkstatt stehen, dem weder Audi, noch der TÜV eine Betriebserlaubnis bestätigen kann.

Ist ein Audi V8 mit ABH Motor und AZG Getriebe wirklich ein solches Paradoxon?

@ Thomas Müller:
Bei welchem TÜV hast Du den ABH Motor eintragen lassen?

Gruß, Michi

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