Hallo Kai,

danke für Deine Antwort.

Der TÜV-Prüfer stellte nach meinem Hinweis fest, dass Motor und Getriebe nicht zur Fahrgestellnummer passen. Somit liegt nun die Beweislast einer Unbedenklichkeit, zzgl. Nachweis für Bremse und Fahrzeuggewicht, bei mir.

Ich hoffe nun, dass mir die von Dir benannte ABE mit Verweis auf den V8 lang, durch Audi zugänglich gemacht wird.

Plan B wäre noch die Schrottpresse ;-)

Gruß, Michi