Hallo.
Der Begriff "Garantie 2Jahre" wurde mir am Telefon gesagt, evtl. liegt hier schon eine Falschinterpretation des Verkäufers vor, denn Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Sachen.

Die AGB des Shops gibt folgendes her, da müsste ich mich dann bei einem Rechtsanwalt erkundigen, was nun unter Gewährleistung zu verstehen ist.

Gruß Manfred M.

5. Gewährleistung.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung. Danach kann der Kunde im Gewährleistungsfall in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen. Bei Vorliegen der weiteren ge-setzlichen Voraussetzungen ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware gelten - zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen - die in Ziff. 6 genannten Regelungen.
An einen Kunden, der nicht Verbraucher ist, erfolgt der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter Ausschluss der Gewährleistung, bei Verkauf gebrauchter Sachen an Verbraucher wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.
6. Haftung.
Die Haftung des Shop- Betreibers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche, die den Kunden berechtigen, in den Fällen der §§ 280, 281, 283 BGB und des § 311a Abs. 2 BGB Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.


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