HI,
lies mal:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31980L1269:DE:HTMLDie Tests nach der von Audi angewendeten Norm, nach der anno 1988 Leistung und Drehmoment unserer Motoren ermittelt wurden, werden quasi am "nackten Motor" durchgeführt:
"Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet: 3.1. "Nutzleistung", die Leistung, die bei entsprechender Drehzahl auf einem Prüfstand an der Kurbelwelle oder dem entsprechenden Bauteil mit den in Tabelle 1 aufgeführten Hilfseinrichtungen abgenommen wird. Wenn die Leistungsmessung nur an dem mit einem Getriebe ausgerüsteten Motor durchgeführt werden kann, wird dem Wirkungsgrad des Getriebes Rechnung getragen; "
Desweiteren wurden wohl sogar die Aggregate weggelassen:
"5.1.1.2. Wegzulassende Hilfseinrichtungen
Die ausschließlich für den Betrieb des Fahrzeugs selbst erforderlichen und gegebenenfalls am Motor angebrachten Hilfseinrichtungen sind für die Prüfungen auszubauen, wie zum Beispiel: - Kompressor für die Bremsanlagen,
- Hilfskrafteinrichtung der Lenkanlage,
- Pumpe für die Radaufhängung,
- Klimaanlage,
- Ölkühler der hydraulischen Übertragungseinrichtungen und/oder des Getriebes
(diese Aufzählung ist nicht erschöpfend).
Bei nicht ausbaubaren Ausrüstungen darf die von ihnen aufgenommene Leerlaufleistung ermittelt und zu der gemessenen Leistung addiert werden. "
.... demzufolge hast du doch eine tolle Leistung
lG
Bastian