HI,

lies mal:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31980L1269:DE:HTML

Die Tests nach der von Audi angewendeten Norm, nach der anno 1988 Leistung und Drehmoment unserer Motoren ermittelt wurden, werden quasi am "nackten Motor" durchgeführt:

"Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet: 3.1. "Nutzleistung", die Leistung, die bei entsprechender Drehzahl auf einem Prüfstand an der Kurbelwelle oder dem entsprechenden Bauteil mit den in Tabelle 1 aufgeführten Hilfseinrichtungen abgenommen wird. Wenn die Leistungsmessung nur an dem mit einem Getriebe ausgerüsteten Motor durchgeführt werden kann, wird dem Wirkungsgrad des Getriebes Rechnung getragen; "

Desweiteren wurden wohl sogar die Aggregate weggelassen:

"5.1.1.2. Wegzulassende Hilfseinrichtungen

Die ausschließlich für den Betrieb des Fahrzeugs selbst erforderlichen und gegebenenfalls am Motor angebrachten Hilfseinrichtungen sind für die Prüfungen auszubauen, wie zum Beispiel: - Kompressor für die Bremsanlagen,

- Hilfskrafteinrichtung der Lenkanlage,

- Pumpe für die Radaufhängung,

- Klimaanlage,

- Ölkühler der hydraulischen Übertragungseinrichtungen und/oder des Getriebes

(diese Aufzählung ist nicht erschöpfend).

Bei nicht ausbaubaren Ausrüstungen darf die von ihnen aufgenommene Leerlaufleistung ermittelt und zu der gemessenen Leistung addiert werden. "

.... demzufolge hast du doch eine tolle Leistung

lG

Bastian