In Antwort auf:

Wer bitte schön, sollte denn was dagegen haben?


Der Gesetzgeber. Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug, das nur vorübergehend stillgelegt wurde, muss immer eine gültige HU haben. Also auch auf Privatgrund immer die Kennzeichen entfernen.
Es gab schon übereifrige Beamte die in einer Garage ein abgemeldetes Autos ohne gültige HU sahen und dies rechtlich verfolgten.