Darf ein Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette auf Privatgrund stehen?
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug zur Überprüfung des verkehrssicheren Zustands beim TÜV innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorgeführt wird. Für die Vorführpflicht ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung von Relevanz. Demgemäß berührt die Nichtbenutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung die Vorführpflicht nicht.


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)