Hi Carsten,

bevor ich hier dumm sterbe: Du sprichst eh nicht nur von diesem 08/15-Fetzen SSP 141, den du als Rechtsgrundlage für den Betrieb einer nicht eingetragenen HP2 im V8 vestehst, oder?

Meiner Meinung nach muss die Bremsanlage im Typenschein stehen (heißt bei uns so), irgendwelche RFLs, SSPs oder Ausdrucke aus dem ETKA (was in dem Fall eh nicht ginge) sind für die Würscht.

Bastian