Hallo Olaf.

Ein guter Bekannter, der auf einer Wirtschaftschule auch Vertragsrecht unterrichtet, gab mir keine Erfolgsaussichten bei Klageeinreichung. In der Tat gibt es diese Möglichkeit des Widerrufes einer Willenserklärung innerhalb einer kurzen Frist.

Zudem habe ich im Internet recherchiert - ist anscheinend "standard", dass man die §119 und 120 aus dem BGB heranzieht.

Also lange Rede kurzer Sinn - ich habe nicht weiter durchgegriffen.

Nur eines stößt mir mit eBay gewaltig auf - ich wurde von eBay gemahnt, da ich nicht bezahlt habe!!!

Ich schilderte denen dann den Fall, dass der Verkäufer seinen Artikel nicht verkaufen möchte und daraufhin löschte ebay einen Eintrag in mein Benutzerkonto.

Nun, vor wenigen Tagen erhielt ich erneut eine Mahnung von eBay von einem 2.Sachbearbeiter.

Ist schon teilweise zum Haareraufen, was dies für ein unbeweglicher Haufen von Standardmahnungschreiberlingen bei eBay ist.

Nun, ich konnte letzte Woche erneut bei eBay günstig 4 Reifen für 145Euro incl. Versand ersteigern - Restposten von ATU.
Und anstelle der zuerst 195/65R15V sind es nun sogar 205/60R15V91 Reifen von Fulda geworden.

So konnte ich doch noch günstig an meine Reifen kommen - aber dieser Sauhaufen von eBay-Bearbeitern hat sogar meine negative Bewertung gegenüber dem Verkäufer gelöscht.

Sind halt wieder solche "negativen Erfahrungen" mit eBay, aber ich habe ja eigentlich keinen Schaden gehabt, nur einen fiktiven Verlust - ist alles ´ne Kopfsache - einfach vergessen.

Danke der Nachfrage und Eure Mithilfe, aber vor ein Gericht oder Rechtsanwalt wollte ich nun doch nicht mit der Angelegenheit.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz