Solange Du glaubhaft nachweisen kannst, dass die Einstellung des kaufpreises von 11,50€ pro Stück nicht nur bei dieser einen, sondern bei mehreren Auktionen stattgefunden hat, so kann man laut §119 Abs. 1 nicht mehr von einem Irrtum sprechen und die Auktion bzw. den per Ebay geschlossenen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer durch den Verkäufer anfechten.

Der Verkäufer hätte ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Auktionen ( Mehrzahl! ) mit dem angeblich falsch eingestellten Kaufpreis abzubrechen. Dieses ist aber nicht geschehen.
Somit sollte hier ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein (zu Gunsten des Käufers).

Näheres kann Dir aber nur ein Anwalt sagen.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!