Hallo.

Gerne würde ich von Euch die Meinung zu meinem Kauf im Internetauktionshaus hören und vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt und kann Fakten schaffen.

Zum Vorgang:

Habe heute vormittage 5 Pkw-Reifen bei dieser Auktion - klick mich... ersteigert und somit gekauft.

Es gab noch weitere Auktionen vom selben Verkäufer, jedoch waren die Stückzahlangaben in der Überschrift mit dem Verkaufspreis im Auktionstext etwas verwirrend beschrieben wurden, weshalb ich dann lieber den Einzelreifen mit "5 Stück" orderte.

Die etwas verwirrenden Auktionen waren diese folgenden, man beachte auch den weiter unten in der Auktion beschriebenen "Lieferumfang" je nach Mengenangabe eben verwirrend:

"LIEFERUMFANG
4 Reifen, erste Wahl und natürlich noch nie montiert worden. Reifen jeweils ohne Felge. Für den Kauf von 4 Reifen Stückzahl "1" eingeben, sie erwerben dann einen Satz bestehend aus 4 Reifen. "

Auktion mit 4 Reifen bei Angabe "1Stück"
Auktion mit 2 Reifen bei Angabe "1Stück"

Wie geschrieben habe ich mir dann 5 Reifen á 11,80Euro von der oberen Auktion gekauft - in Summe laut eBay-Kaufabwicklung 59Euro.

Auch der gewerblich Verkäufer hat diese Kaufabwicklung bestätigt.

Jedoch nach einer knappen "Gedenkstunde" eine Anfechtung der Willenserklärung ausgesprochen mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr M.,

hiermit fechten wir die Willenserklärung im Rechtsgeschäft der Ebay-Auktion Art. Nr. 230591205988 ( ist die Auktion für 11,80Euro ) wegen Irrtum und falscher Übermittlung gemäß § 119 BGB und § 120 BGB an.
Der preis war eindeutig und offensichtlich falsch. Es handelte sich um eine laufende Sofortkaufauktion, wo lediglich der Preis aktualisiert wurde. In einer weiteren Auktion Nr. 230611718619 wird der identische Reifen zum Stückpreis von 67,35Euro angeboten. Da ist ein Preis für einen Reifen zum Preis von 11,80Euro offensichtlich nicht korrekt. Dementsprechend greift §119 und §120 BGB. Die Preisdaten werden per ebay-CSV-Manager eingespielt.

Gerne unterbreiten wir Ihnen einen Sonderpreis als kleine Wiedergutmachung!

Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom xy-Reifen-Fachhandel.
Geschäftsführung."


Ich sehe dies schon anders, denn wenn ich mir alle Auktionen so ansehe, ist ein reeller Preis von 11,80Euro für 1Stück, 17,66Euro für 2Stück oder 35,32Euro für 4Stück in seinen Auktionen ausgeschrieben gewesen - also kein "Einzelfall".

Es wurden ja auch schon Ferraris für 1Euro versteigert im Internetauktionshaus.

Kann sich nun der Verkäufer auf einem angeblichen "Irrtum" mit Paragraphenangaben herauswinden?

Was haltet Ihr davon?

Ich bin der Auffassung ich habe einen Anspruch auf die 5Reifen für 59Euro, auch wenn der Verkäufer sich mittlerweile entschuldigt hat für den Fehler in der Auktion ( selber schuld ) und einen entgegenkommenden Preis anbietet, der sicher nicht in die Preisregion kommt wie bei meiner gewonnenen Auktion.

Denn für á 67,35Euro würden die 5Stück 336,75Euro kosten, so aber 59Euro in Summe für meine Auktion...- ist schon ein bemerkenswerter Unterschied.

Bitte um Euere Ratschläge - vielleicht sind auch persönliche Erfahrungen in ähnlichen Fällen dabei.

Gruß Manfred M.


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