Hallo Benny.
Wenn unfallfrei beim Kauf zugesichert wurde, am besten natürlich im Kaufvertrag schriftlich fixiert, dann hat der Wagen auch unfallfrei zu sein!
Egal ob der Unfall nun bei einem Vorbesitzer des Verkäufers, oder dem Verkäufer selber passiert ist!
Und wenn nun sogar der Längsträger gestaucht ist, dann könnte dies sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden sein!

Einfach ´mal bei einem Sachverständigen vorfahren, und erst einmal unverbindlich diese Stelle begutachten lassen, dabei muss noch nichts gezahlt werden!
Aber ich würde so schnell als möglich handeln!

Die Folgen musst Du dir natürlich auch überlegen, kann ein Rechtsstreit werden, oder der Verkäufer lenkt ein und bezahlt den Kaufpreis zurück - oder Du könntest auf Kaufpreisminderung bestehen, hast ja ein gutes Geld dafür gezahlt...

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz