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#358706 10.03.2016 08:21
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Hallo Community!
Bin neu hier und wollte einfach mal die Frage stellen, ob es für den Audi V8 auch ein Tuning gibt, mit dem ich das H-Kennzeichen bekommen würde. Meiner ist Bj. 88 und ich hätte ihn einfach gerne etwas sportlicher. Es ist zwar erst in 2 Jahren, aber ich möchte jetzt nicht unnötig investieren, um es dann später wieder rückgängig machen zu müssen.Vll hat ja einer von euch Ahnung von der ganzen Materie. Bin dankbar für jeden Tipp und Hinweis.

Grüße

Phil

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Hi

Grundsatz ist immer das es Zeitgenössisches Tuning ist.

Also wenn du nen Evo Spoiler drauf machst dürfte das Ok sein.. genauso wie 17 Zoll Bolerofelgen... Sportsitze gehen sicher auch...

Wenn du nen ABT Steuergereät findest.. sollte auch gehen...

Was willst du überhaupt machen ?

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
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Tiefer? NÖ!
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Oder was meinst du mit "sportlicher"?

Original erscheint das Ding einfach 25-30mm zu hoch... das IST so, aber H-Kennzeichen i's nich' wenn die Linie passt....

Spannend.... vielleicht sollte ich mal schauen wegen meinem Winter-Achter, ich mag das Ding wie es ist... komplett original... vielleicht geht mit der Versicherung was wenn der Bock demnächst 30ig wird, sofern er es denn überlebt ohne an nem Trekker zu zerschellen oder so...

Zuletzt bearbeitet von Roy F; 10.03.2016 09:48.
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Hi Roy

Mag in der Schweiz so sein.. aber wenns die Tieferlegung schon vor 15 Jahren gab.. und dass sollte in der Regel der Fall sein.. dann ist das kein Grund das H zu verweigern.

Da gibts Spezialisten die kriegen da einiges hin wir hatten da mal nen längeren Vortrag im Oldtimermuseum ...

Frank


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In Antwort auf:

aber wenns die Tieferlegung schon vor 15 Jahren gab..




Das gabs schon vor 50ig Jahren...

So lange keine Tieferlegungsfedern im Etka zum V8 gelistet sind, ist das auch keine "Zeitgemässe" Änderung.

Die Federn könnte man pressen lassen.... dann sähe es wohl anders aus...

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Finde ich auch nicht unspannend, mein 89er soll ja im Oldtimer-Alter wiederbelebt werden und ist grundsätzlich nicht von unzeitgenössischer Erscheinung, hat jedoch weiße Blinker vorn, Schwarze an der Seite und ein paar minimale Abweichungen vom Ursprung (z.B. ein Schriftzug am Heck). Ich mache mir da relativ wenig Sorgen, schwieriger wird es dann schon bei den Schrauben im Dachhimmel...


Der Audi V8 - das Faszinosum für Lebenskünstler und Individualisten
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Selbst Änderungen bzw. Umbauten der Bremsanlage sind aus Aspekten der Sicherheit bei H-Kennzeichen erlaubt

Vor allem, wenn Verschleißteile wie Bremsscheiben (hier die Ufo) nicht mehr gebaut werden.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Wie Frank schrieb, alles erlaubt was es damals schon gab. Motor bearbeitet, Fahrwerk, Räder usw. aber nur Sachen like Damals. Man kann ja kein über 25 Jahre altes Fahrwerk einbauen.

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Hi

Roy da liegst du schlicht und ergreifend falsch.

Wenn ich nen ABT, KAW oder was weiß ich Katalog rauszieh in dem solche Federn drin aufgefüht sind, dann gilt das als zeitgenössisches Tuning. ABT Motortuning ist kein Hinderniss.. auch die "härtere" Variante von Öttinger.. kein Thema. Auch Felgen die es 10 Jahre nach dem Bauende gabe sind OK.

Was halt nicht geht ist z.B. jetzt so nen Japanflügel hinten drauf zu schrauben... auch moderner Flippflopplack würd ich Probleme sehen.. Topaktuelle Audifelgen.. auch ein no go ..

Wer´s genau und sicher Wissen will dem kann ich mal den Gutachter raussuchen .. der hat uns das alles schön erklärt.. und dem V8 ist der auch zugetan

Frank


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Wie schon geschrieben ist auch beim H einiges möglich.

Die Regeln wurden vor ein paar Jahren gelockert. Früher mussten die Teile innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen worden sein. Hattest du ne Bastelbude durftest du sie so mit H weiter fahren, hattest du ein original musstest du den auch original belassen, wenn ein H gewünscht war.
Jetzt müssen die Teile spätestens 10 Jahre nach Ende der Bauzeit auf den Markt gekommen sein um H tauglich zu sein.

So ist mein Kenntnisstand.

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TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen

1. Vorbemerkungen

Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten,
wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)
Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige
Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss
bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)

2. Anforderungskatalog

- Identität

Die originale FIN (Fahrzeug-Identnummer) muss vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN
haben, erhalten vom TÜV eine Teileprüfnummer (TP-Nummer). Nicht mehr zulässig ist es, dass sich
der Fahrzeugbesitzer selbst eine fahrzeug-Identnummerr ausdenkt, er kann sich aber nach § 59
Abs.3 StVZO von der Zulassungsstelle eine FIN zuteilen lassen.
Bis 1.10.69 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren bzw. einzuschlagen oder auf einem
separaten aufgenietetem Blechschild anzubringen. Das ist nicht zu beanstanden.
Der Motor-Typ muss nachvollziehbar sein, entweder durch die Gussnummer, die Motor-Nummer oder
durch genaue Kenntnis der optischen Erscheinung.
Alle diese Nachweise hat der Halter zu erbringen.

- Karosserie/Äußeres Erscheinungsbild

- Lack

Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen,.Metallic-Lacke oder
Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig. Mehrfarbenlackierungen dürfen aber nur dann
anerkannt werden, wenn sie original angeboten wurden.
Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive werden nicht anerkannt.

Eine Ausnahme ist eine
zeitgenössische Reklamebeschriftung z.B. auf einem Lieferwagen.
(Auch ein pinkfarbener 11 CV wäre also zulässig, auch in der Kombination mit mintgrünen Kotflügeln.
Unzulässig wäre aber der zusätzlich rot gefärbte Kofferraumdeckel - das wäre dann eine nicht
originale Mehrfarbenlackierung)

Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand sein, Originale Patina und kleinere Kratzer und Dellen
in geringer Zahl sind akzeptabel. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler sind
möglich. Die Zustandsnote '3' ist für eine positive Begutachtung ausreichend.

Während bei der 'normalen' Hauptuntersuchung nach S 29 StVZO der TÜV nur auf
sicherheitsrelevante Mängel achtet und z.B. auch durchgerostete Türen, Radläufe etc. akzeptiert,
kann so etwas beim Oldtimergutachten nicht durch gehen. 'Rostlauben' erhalten kein H-Kennzeichen.

- Blech
Umbauten (z.B. von der Limousine zum Cabrio) sind in der Regel nicht möglich. Akzeptiert werden
sie, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offizellen Angebot des
Herstellers gegen hat (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio.)

Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tausch mit zeittypischer Karosse,
auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde (z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer).

GfK (Glasfaser)-Kotföügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild
nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben, bzw. zur Festigkeit des
Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert.

- Äußeres Erscheinungsbild

Keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen.
Weitgehend frei von Rost
Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein.

- Rahmen und Fahrwerk

Rahmen
Nur originale Rahmen, keine Nachfertigungen oder Replikas
Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung
Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein

Fahrwerk
Nur Original-Fahrwerk
Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
Keine Verstell-Achsen
Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer leruabt, aber nur mit
gleichen Anbaumaßen)

- Motor und Antrieb

Motor
Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig
Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers
Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Vergaser und Ansauggtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).
Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom,
Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau
Nachrüstung mit Kat ist möglich.

Getriebe
Die Umrüstung der Getriebeart (z:b. auf Automatik) ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des
Fahrzeuges solche Getriebe vom Hersteller angeboten wurden. Ansonsten gilt das beim Abschnitt
'Motor' Gesagte sinngemäß.

- Bremsen, Lenkung, Reifen/Räder, Auspuffanlage

Bremsen
Umbausätze von Seilzug auf Hydraulik werden akzeptiert
Umbau von Trommel- auf Scheibenbremsen ist nur zulässig, wenn in der Baureihe des Fahrzeuges
später eine solche Ausrüstung serienmäßig war, da es sich hier um völlig unterschiedliche Fahrzeuge
handelt.) Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt

Lenkung
Nachfertigung von Originallenkräder sind erlaubt
Holzlenkräder sind nur zulässig, wenn sie original sind oder orginalgetreu nachgebaut. Nachbauten
müssen Originalmaße aufweisen
Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur zulässig, wenn sie wahlweise ab Werk
angeboten wurden oder nachweislich (!) aus dieser Zeit stammen
Umbau auf Servolenkung kann akzeptiert werden, wenn diese Lenkungsart in der Baureihe
serienmäßig vorkam
Servolenkung aus einem anderen Modell des gleichen Herstellers kann akzeptiert werden, wenn
diese der StVZO entspricht und die Ausführung des Lenkgetriebes beibehalten wird.

Reifen/Räder
Originalausrüstung odr zeitgenössisches Zubehör
Werksfreigebene Umrüstungen
Reifengröße maximal '2 Nummer' breiter als am Original. Umrüstungen, die nachweislich (!) bereits
vor 20 Jahren vorschriftsmäßig ausgeführt wurden. Alle im Räderkatalog für den betreffenden
Fahrzeugtyp vorgesehenen Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren
eingetragen wurden.
Umbereifung von Diagonal- auf Radial-Reifen ist möglich
Unterschiedliche Reifengrößen hinten und vorne nur dann, wenn ab Werk vorgesehen

Auspuffanlage
Original oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl)
Fremdanlage dann, wenn sie optisch dem Original entspricht und keine Änderung im Geräusch-
/Abgas und Leistungsverhalten eintritt
Kat ist möglich

- Ausstattung, Elektrik/Beleuchtung, Zubehör

Ausstattung
Es wird weitgehende Originalität verlangt. So ist ein Käfer mit Porschearmaturen nicht möglich, wohl
aber Armaturen von einem jüngeren Käfer.
Umrüstung der Innenausstattung auf Leder/Kunstleder oder andere Stoffe ist möglich, nicht aber das
optische Aufmotzen z.B. durch Zebrafell (andere 'unauffällige' Fellbezüge sind möglich).
Andere Sitze aus späteren Modellen des gleichen Herstellers können eingebaut werden, nicht aber
Sitze eines anderen Herstellers (z.B. Mercedes-Sitze im VW-Bus). Allerdings ist eine zeitgenössische
Umrüstung möglich (Nachweis!).

Elektrik und Beleuchtung
Modernes Radio wird akzeptiert
Modifikationen des Kabelbaumes und Umbau von 6V auf 12 V sind möglich
Zusätzliche vorschriftmäßige Scheinwerfer sind möglich
Umbau von Beleuchtungsteilen (Rechteckscheinwerfer an Käfer, Manta Rückleuchten an Mercedes)
ist nicht statthaft, außer, wenn es zeitgenössisches Zubehör ist.

Zubehör
Zeitgenössisches Zubehör ist möglich, wenn es StVZO-Vorschriften entspricht (z.B.Sonnenschute).
Ggf. ist Nachweis über Herkunft und Alter zu führen.

- Nutzfahrzeuge
Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie nicht zulässig (z.B. Lkw in Pkw)
Umbau zum Wohnmobil nichtzulässig, außer, wenn schon vor 20 Jahren erfolgt.

- Krafträder
Originaltank oder im Einzelfall auch Tank vom Nachfolgemodell (nach Rücksprache mit
Oldtimerspezialisten) oder Nachbauten von Originaltanks
Originalauspuff oder originalgetreuer Nachbau (Ausnahmen bei Vorkriegsmodellen möglich)
Analog wird auch bei Sitzen/Sitzbänken entschieden.

Quelle:
Dieser Katalog wurde von den Oldtimer- spezialisten des TÜV Süd gemeinsam mit den Vertretern des DEUVET entwickelt.
Anregungen und Kritik an deuvet@t-online.de Infos zum Katalog gibt es auch beim TÜV direkt: http://www.tuevs.de/auto/


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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hier noch der
Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

herausgegeben vom Tüv-Süd im Mai 2012

359439-2anfordkat-oldtimer.pdf (0 Bytes, 137 downloads)

Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Hallo zusammen. Erstmal ein fettes Dankeschön für die zahlreichen Antworten. Also im Grunde möchte ich meinen Audi nur etwas tiefer mit vll anderen Felgen. Habe hier keskin kt4 19 Zoll rumliegen und wollte die drauf ziehen. Aber die würden in zwei Jahren ja wieder rausfliegen. Deshalb interessiert mich jetzt brennend die Tieferlegung. Was kann/darf ich denn tun bzw kaufen, damit das altersgemäß ist?

Grüße
Phil

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Ich hab hier denke ich mit Abstand die meißten Autos durchs H Kennzeichen gebracht, dürften schon über 50 gewesen sein.

Das H- muss nicht! vom Tüv direkt abgenommen werden. Das können auch GTÜ usw.
Wenn man sucht findet man einen Prüfer der einem das H gibt egal was dort eingebaut ist. Vielleicht nicht bei LED Unterboden Beleuchtung, aber bei Fahrwerk Felgen und Aga... Das muss einfach alles so ca. aussehen wie aus dieser Zeit. Ob die Felge dann von 2005 ist wenn die klassisch aussieht...

Zu der Bremse. Ich habe noch nicht eine! Tüv Abnahme gesehen denen aufgefallen wäre ob in dem Fahrzeug eine HP2 oder die UFO ist.
Woher soll der Mann das denn wissen. Es sei denn ich will da was eingetragen haben.

So Horror Geschichten wie falsches Radio kein H sind absoluter Blödsinn. Vllt gibts ein Prüfer der das so sieht, dann fährt man 500 m weiter zur nächsten Prüfstelle.

Ansonsten, auch das H Kennzeichen ist nicht kostenlos. Knappe 200 mittlerweile Steuer pro Jahr. Die Frage stellt sich ob das überhaupt den Aufwand Wert ist beim V8, vor allem beim 3.6, es sei denn ich wohne irgendwo wo die Blaue Plakette droht.
Ansonsten Kaltlaufregeler und froh sein dass man die Diskussionen garnicht braucht.

Richtig rechnen tut sich das bei den alten Amis mit 8+ Liter Hubraum ohne Kat.

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Na dann herzlichen Glückwunsch, hier ist das anders..

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In der Beziehung ist die Schweiz wohl eines der schlimmsten Länder die es gibt^^
Auch wenn man sich viel drüber aufregt, in Deutschland hat man es als Autofahrer eigentlich ziemlich gut im internationalen Vergleich.

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Österreich ist auch nicht lustig...

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... aber viel mehr Platz auf der Autobahn.

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In Antwort auf:

Auch wenn man sich viel drüber aufregt,




Wer sich in DE über KFZ-Regelungen aufregt sollte DRINGEND zur Kur in die Schweiz!!!

Schaut euch doch mal euren Bussgelkatalog an... da kann unser einer doch schlicht nur LACHEN!

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Okay... IHR seid vermutlich noch schlimmer dran als wir... sofern ich denn alles relevante mitgekriegt habe

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Das stimmt,die Bussgelder sind bei uns vergleichsweise niedrig.Sogar in Polen wird mittlerweile höher abkassiert.


Gruss Lukas


IT'S NOT A TRICK, IT'S quattro

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