ich habe das forum schon durchsucht, allerdings scheine ich da nicht schlau genug zu zu sein.
ich möchte bei meinem v8 bj 1989 meine verbaute hp2 (original, s6 1995)eintragen lassen und mir fehlen natürlich die unterlagen die das ganze beim tüv vereinfachen... wer kann mir helfen?
aber ich nehme ja eine bauartbedingte veränderung vor da mein v8 ja nun mal ab werk keine hatte. also brauche ich das schriftlich dass das genehmigt ist. wäre dann wie zb mit einer abe
Hast du den Repleitfaden schonmal in der Hand gehabt? Oder nur Hörensagen? Fakt ist ja, dass sie nie in Serie verbaut wurde, wohl aber im Nachhinein und in Versuchtsträgern.
Ich bin mit dem Repleitfaden (den ich habe) und dem Ausdruck aus dem Etka zum TÜV weil ich auch dachte das muß man eintragen. Aber der ing. sagte mir das ist ein Serienbauteil und muß somit nicht eingetragen werden. Ich hab ihm nicht wiedersprochen und habe seitdem ichweißnichwieviele v8 umgerüstet. Ich bitte den TÜV lediglich die 15" Bereifung auszutragen, da die bei der HP2 nicht mehr montierbar ist auf dem V8.
Moin, ist das denn nur beim V8 so das die Bremse nicht eingetragen werden muß? Hab in meinem Polo die G40 Bremse mit den Innenbelüfteten Scheiben eingebaut und musste die eintragen lassen obwohl sie beim Polo auch ein serienteil ist, jedenfalls beim G40. Oder liegts beim Polo daran das es ein anderer Motor ist ?
Ich lese keine Anleitungen… Ich drücke Knöpfe bis es klappt.
moin carsten... ich hab gerade den online repleitfaden durchgeschaut, da is nix von HP2 zufinden. hast da vllt ne seite im kopf wo wir sowas runterladen können? grüße aus HH von Burkhard
anderer Motor andere bremse. Der V8 hat ja nur eine Bremse vorn, bzw mit der HP2 eben 2 Systeme die für beide Motorisierungen gilt. Wieso hast Du in Deinen Polo ne G40 reingeschraubt. Bei dem bisschen Leistung hätt ich Gewichtsoptimierung betrieben, Bremse komplett raus (25KG) 2 löcher in den Fußraum (fehlendes Bodenblech 300 gramm) und dann einen auf Barnie Geröllheimer,
bevor ich hier dumm sterbe: Du sprichst eh nicht nur von diesem 08/15-Fetzen SSP 141, den du als Rechtsgrundlage für den Betrieb einer nicht eingetragenen HP2 im V8 vestehst, oder?
Meiner Meinung nach muss die Bremsanlage im Typenschein stehen (heißt bei uns so), irgendwelche RFLs, SSPs oder Ausdrucke aus dem ETKA (was in dem Fall eh nicht ginge) sind für die Würscht.
Nun war ich ja damit beim ganz offiziellen TÜV und kann nur das Wiedergeben was er sagt. Ich wollte das damals eintragen lassen und beklam das zur Antwort. Ich hab die Unterlagen lediglich mitgenommen, damit der Prüfer weiß was das für ne Bremse ist und wo sie her kommt.
Also ich kenne es nur so: Fahrzeug-ABE und Typennummern müssen passen, sonst muss es eingetragen werden. Ob die Fahrzeug-ABE die Bremse umfasst dürfte nur Audi (ohne weiteres) sagen können.
versteh' ich alles. Das blöde ist nur: Wenn irgendwann was ist und wer anderer ist anderer Meinung, hast du nichts Schriftliches in der Hand, dass der TÜV dir das abgesegnet hat.
Unter uns: Ich bin der Meinung, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi sowieso völlig ausreicht. Wenn dann mal was ist, dann bekommen's das unter die Nase gehalten. Und gut.
Ach so dann mußte ich die Eintragen lassen weil ich ne Bremse eingebaut hab die mit 105 PS unterfordert ist, weil sie ja eigentlich für 113 PS gedacht ist .
Die version mit dem Bodenblech hab ich schon versucht aber ohne Sicherheitsschuhe kannst das vergessen, bei den Badeschlappen reißen ständig die Riemen und bei den High heels brechen die absätze
Ich lese keine Anleitungen… Ich drücke Knöpfe bis es klappt.
Da kann wiederum ich Dir weitehelfen. Als anerkannter Reifenhändler und Schulungen im Berreiche Altreifenentsorgung/Plastomere und Elastomere bin ich da genau der richtige Mann. Schick mir einfach ein paar Schuhe runter, ich niet Dir von nem Altreifen ein Stück drunter. Wenn Du 2 paar Schuhe hast können wir das immer schön im Wechsel machen. Dazu empfeh ich dann die Schmiede spezial Schulung für Fußbremser. Außgeschlossen davon sind Personen die unter 70kg wiegen weil denen schon der nötige Anpreßdruck fehlt um eine vernünftige Bremsung hin zu legen. Mitbestandteil der Schulung ist das abendliche Fußkühlbad mit automatischer Fußsohlenreflexpeelingfunktion. Mitzubringen sind:
Eigenes Fahrzeug mit spezifischen Umbau (Bodengruppe mit loch) Verbandszeug Brandsalbe Schienen und Gips
gestellt wird: Fußkühlwasser silikatfrei Thrombosestrümpfe für Langsambremser Flickzeug für Karkassenschäden Telefon für den Notarzt Flex für den Soforeinsatz der Amputation Lesematerial ( Sockenbremser tot, Bild sprach mit Asphalt)
Im Allgemeinen gelten die Geschäftsbedingungen: Wir sind zu allem gut und für nichts zu gebrauchen und außerdem, das war ich nicht.
Zuletzt bearbeitet von Carsten B.; 22.09.201104:59.
Hi wie ist das mit den Fondpassagieren (sofern vorhanden) ? Ist es möglich sie als Bremskraftverstärker permanent mitzuführen ? Ist es überhaupt ratsam sowas zu wollen?....nicht,das er am enden hinten überbremst und ausbricht ?? Was mache ich mit meinen "fliegenden" Teppichen (Anhang) ? Soviele Fragen !! Gruß Thomas
Naja, so langsam muss man sich dann ja auch mal Gedanken um den Unterboden machen. Wenn da schon 4 "Bremsöffnungen" drin sind muss da wo anders was zum verstärken untergebracht werden.
Zum Thema Überbremsen: Stellt euch mal vor hinten sitzen 2 mit der Statur des uns bekannten Herrn Hüring, da ist ja dann der Abflug wohl vorprogrammiert.
Bin dann mal weg
"Nicht jeder der ne Leiter hat darf fahren wie die Feuerwehr"
mensch, nen bett von den Gören kann ick doch mitbringen, auch zwei, also wenn noch wer will? wann fangen denn die seminare an? was is mit ersthelferbescheinigung? gibts dann auch autobahnstunden und nachtfahrten usw??? man(n) bin ick aufgeregt... ;o)