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Hallo Gemeinde,

mein liebes Auto hat heute unfreiwillig eine kleine Reise mit dem Abschleppdienst gemacht. Der Parkplatz - fast vor meiner Haustür- ist von 7 bis 16 Uhr nur für Mitarbeiter, und der Hausmeister hatte Lust auf Abschleppen. Habe dafür 154 Euro gezahlt, das reicht erstmal an Erfahrung mit Abschleppdiensten. Kleines Zuckerl am Rande: Auf der Quittung stand als Typ "Audi 100", das sit doch mal witzig...

Grüße an alle, die auch schon mal sowas durchhaben

Mathias


V8 und jetzt Lada 4x4
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Hei

Un hast schon nachgesehen ob ihm irgend etwas fehlt.

Ich hab vor nen Monat mal nen E46 iger BMW gesehen der abgeschleppt wurde allerdings nicht von der feinen Art.

Der Typ hat ihn angehängt und dann auf seinen LKW gezogen aber richtig schief. Handbremse war noch drin wie es aussah den die reifen haben nicht wirkliche abrollbewegungen gemacht.
Hab den Typ dann gefragt ob das normal sein...da meinte er nur " Ihm sei das egal er hätte sich ja nicht dahin stellen müssen und ausserdem wird so ein BMW das ja wohl aushalten."
Also mein Auto wenn das gewesen wäre und ich hätte das gesehen dann hätt ich schon rabatz geschlagen für so eine lieblose behandlung.

Gruss Mathias


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War das ein Firmenparkplatz? Auf öffentlichen Verkehrswegen gibt es nämlich kein Parken nur für irgendwen zu bestimmter Zeit.
Und selbst auf privaten Plätzen muss das Abschleppen unverzüglich erfolgen. Wenn Du schon länger dort standest (Motor kalt) dann hättest Du vor Gericht gute Chancen Dein Geld wieder zu bekommen.

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Hallo Mathias,

wenn auf der Quittung Audi 100 stand, würde ich mal fragen wie er abgeschleppt wurde! Nicht das sie ihn gezogen haben!


Gruß René


Denk immer daran, MIT DEM ÖL NICHT SPARSAM SEIN !!!!
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da kann ich rené nur beipflichten, das verträgt der quattro antrieb nämlich gar nicht, vorderräder in der gabel und hinten rollen !!!!!!
würde aber fragen (MIT ZEUGEN DABEI) ohnegleich den grund für die frage mitzuteilen, wenn du vorher darauf hinweist, dass es ein quattro ist, ist der natürlich immer auf den abschleppwagen gehoben worden.
nimm einen unabhängigen zeugen mit (möglichst nicht frau und kind) und stell die frage. sonst kommst du im nachhinein an diese herren nicht ran. und wenn dann der antrieb sich zerlegt....
zerlegt es deinen geldbeutel mit.

gruß
michael

Zuletzt bearbeitet von Michael Wendel; 16.07.2004 11:13.

gruß michael Freundlichkeit ist ein Bumerang
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Gibts doch: Behindertenparkplatz auf öffentlichem Straßenland, kenntlich gemacht durch eine Behindertenausweisnummer, und dahinter verbirgt sich eine bestimmte Person. Dieser Platz kann auch zeitlich begrenzt sein. Hier in Berlin gibts, wie überall auch, Discounter mit großen Parkplätzen, die nach Geschäftsschluß u. an Sonn- und Feiertagen nicht genutzt werden. Ein kleines, verstecktes Schild verbietet eben in dieser Zeit jegliche Nutzung. Ein Abschleppunternehmen fährt, wahrscheinlich in Cooperation mit den Discountern, diese Plätze regelmäßig an und schleppt gnadenlos ab. Ich habe auch schon beobachtet, dass jemand (Mitarbeiter?) ein Fahrzeug, sozusagen als Lockvogel abstellt und der Abschlepper an der nächsten Ecke nur darauf wartet, bis sich ein Unwissender dazustellt. Eine lukrative und sichere Einnahmequelle für Discounter u. Abschlepper.

Zuletzt bearbeitet von Peter Z.; 16.07.2004 11:45.
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Behindertenparkplatz mit Ausweisnr. für eine bestimmte Person ist meines Wissens nicht zulässig. Öffentlicher Verkehrsgrund ist und bleibt öffentlich. Er kann höchstens auf eine unbestimmte Gruppe reduziert werden, z.B. Behinderte.
Zu den Abschleppabzockern von Berlin findet man hier was.

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was die Sache mit Allrad angeht, glaub ich schon das die sich auskennen!!! Habe mich mal mit einem ADAC Mann unterhalten, der wusste über Quattro und Co. bescheid, da gibt es nur mitfahren nicht hinterher fahren!!!

Mal zu dem Hausmeister...ich glaub ich würd den mal kräftig in der Allerwertesten treten!!!

Ciao
jens


Audi V8...The Best There Is...The Best There Was...And The Best There Ever Will Be...!!!
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Hab mich schlau gemacht: Eine Fläche von 6 x 2 Mtr. wird mit Zustimmung des Versorgungsamtes (schwer gehbehindert), des Tiefbauamtes u. der Polizei auf der Fahrbahn markiert und mit einem P-Schild (Weißes P auf blauem Grund) und dem Zusatz "reserviert für Ausweis Nr..........." versehen. Selbst andere Behinderte dürfen hier nicht parken. Diese Regelung besteht bundesweit.

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Ne ne. Wenn der "richtige" abschleppt, dann hat er nicht immer Ahnung von dem was er da tut. Da gibt´s die tollsten Geschichten! Deshalb, fragen kostet nichts.


Gruß René


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@Peter
wo Du rechts hast, hast Du recht. Wieder was gelernt :-)


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