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Hi zusammen......

Folgende Situation: Mein V8 steht geparkt am Strassenrand, eine Frau übersieht meinen Wagen u. verbeult mir meinen Kotflügel vorne links.... ---> Unfallgegner bieten mir an, eine unter-der-hand-reparatur, die der schwager (KFZ-Schlossermeister) durchführen soll....----> nach einigen Gesprächen (Kollegen, die kFZ gelernt haben, AUDI-Werkstatt meines Vertrauens) wurde mir geraten, austauschen statt reparieren---> ich teile das dem Gegner mit----> er droht mir mit Anwalt usw... "ich müsste immer den günstigsten Regulierungsweg wählen..." usw.......
Morgen kommt mein Rechtschutz-Mensch...... mal sehen, was sich ergibt.....
Hat einer was ähnliches schon mal gehabt?

Ciao

Alex


--- Ich mag meine Autos wie meine Frauen: lieber saugend als zwangsbeatmet
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Hi Alex

gehabt hab ich das noch nicht, aber ich möchte den Unfallgegner mal sehen wenn er das mit der 'unter der Hand Reparatur' dem Richter erklärt *g*.
Der kann ruhig mit dem Anwalt drohen - es steht dir rechtlich zu den Wagen in die Vertragswerkstatt zu bringen und dort reparieren zu lassen. Auf was anderes würde ich mich da gar nicht einlassen.

Grüßle
Frank K.


Ich möchte gerne im Schlaf sterben wie mein Opa! Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!
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Nabend.....

Also im grunde kannst Du wenn Dir jemand ins Auto gefahren ist und er dann auch Schuld hat sofort mit Deinem Auto zu einer Werkstatt fahren oder zu einem Unfallgutachter Deiner wahl und den Schaden begutachten lassen!!
In der regel bezahlt die Versicherung dann den Schaden wie er auf dem Gutachten oder dem Kostenvoranschlag berechnet wurde!!
Es sei denn es ist so viel veranschlagt das es unglaubwürdig ist dann wird in manchen Fällen ein Gegengutachten erstellt bei dem dann evtl ein kleinerer Schadenswert rauskommt!!!
Rein rechtlich hast Du wohl alle Karten in der Hand was die Schadensreperatur angeht!!!

Gruß
Sven...

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hi alex,

du must nicht den günstigsten regulierungsweg nehmen. völliger unsinn. eine freie werkstatt ist vieleicht billiger als audi, aber deshalb kannst du ohne weiteres trotzdem
audi nehmen. was ich auch nur raten kann. lass dich nicht ins bockshorn jagen.

und vor allem lass dir den schaden nicht auszahlen. damit fährt man in der regel schlechter. an deiner stelle würde ich jetzt mr. pingelig persönlich werden und den schaden durch eine audiwerkstatt in vollem umfang reparieren lassen.

sollen sie drohen wie sie wollen. letztendlich haben sie den schaden zu beseitigen. weiter würde ich mir an deiner stelle auch einen ersatzwagen für die zeit der reparatur nehmen. hier must du allerdings eine klasse niedriger in kauf nehmen.

habe mal ähnliches erlebt. habe dann auf stur geschaltet und den wagen (damals ein senator) von opel reparieren lassen. und man lese und staune. ich bekamm einen nagelneuen 320 cdi s klasse.

gruss walter

Zuletzt bearbeitet von W. Steiger; 04.03.2002 08:31.
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Pooh-Bah
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Es gibt doch immer lustige Leute.. ;-)
In solchen Fällen sollte man selbst einen Anwalt einschalten, diesen muss ebenfalls die -> Gegnerische Versicherung bezahlen. Danach auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter, selbst beauftragen.

Viele Gruesse

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Also folgendes:
Gehe morgen einfach zu einem FREIEN Gutachter.

Der erstellt ein Gutachten - völlig neutral.

Dieses dient als Grundlage für die regulierung.

Anhand des Kennzeichens bekommt man die Versicherung heraus. Das Originalgutachten schickt der Gutachter gleich an diese.

Dann kannst du SOFORT dein Auto in die Werkstatt DEINER Wahl mit der Reparaturmethode DEINER Wahl geben.

Von der Versicherung verlangst du den Schaden laut Gutachten.

Wenn du dabei noch Geld gutmachst, so freu dich, denn das ist legal.

Weiterhin gibt es nach erfolgter Reparatur noch Nutzungsausfall (beim V8 wohl ab 65€ pro Tag) oder einen Mietwagen.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich bei mir.


PS: Ich bin auch dafür, daß man sich bei Bagatellschäden gütlich einigt, aber wenn jemand versucht einen zu erpressen....

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Hallo Alex,

ich muß mich da den Vorrednern anschließen. Du kannst Dein Auto morgen in eine Audi-Werkstatt fahren, ihn reparieren lassen und der Werkstatt die Daten des Unfallgegners geben. Die rechnen dann in der Regel direkt mit dessen Versicherung ab.

Und Dein Unfallgegner kann Dir gar nichts. Keiner kann von Dir verlangen, daß Du Dein Auto auf irgendeinem Hinterhof zusammenspachteln läßt. Die Wahl der Werkstatt steht Dir zu.

Noch ein Tip zu Deinem "Rechtschutz-Mensch". Da würde ich auch aufpassen, weil das in der Regel Versicherungsvertreter sind, die sich manchmal rechtlich nicht so gut auskennen und um den Rechtsstreit nicht zu Lasten ihrer Versicherung laufen lassen möchten schonmal abraten. Wie gesagt, kann sein, ist aber bei eindeutigem Sachverhalt selten der Fall.

Wenn der Unfallhergang klar ist (Zeugen, polizeiliche Aufnahme oder sowas in der Richtung) hast Du alle Trümpfe in der Hand.

Du kannst auch nach Gutachter abrechnen, Dir dann einen gebrauchten Kotflügel dranschrauben und den Rest in die Tasche stecken.
Vielleicht ist es ja nicht nur der Kotflügel. Andere Schäden erkennt man ja nicht immer sofort.

Gruß, Stephan

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Ähhhh,

nochmal eine Frage am Rande: Wie kann man einen Audi V8 übersehen ????

Gibt doch immer wieder Menschen ohne Geschmack ;-)


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