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#26606 21.04.2003 12:12
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OP Offline
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Hallo,

ich hatte Freitag-Nacht auf der A45 einen Unfall.
Auf dem zweispurigen Stück zwischen Meinerzhagen und Olpe fuhr ich mit Tempo 200+ (200-220) als 50 Meter vor mir ein älteres Ehepaar mit einem Opel Astra kurz blinkt und dann von der rechten Spur auf die linke Spur herausfährt.
Als er blinkt gebe ich noch kurz Lichthupe und leite sofort eine Vollbremsung ein. Da ich sehe das es niemals reichen wird, lenke ich während der Vollbremsung links in die Leitplanke und auf das unbefestigte Bankett um möglichst nicht voll auf den Opel aufzufahren. Leider langt es absolut nicht, mit ca 100km/h pralle ich, während ich links in der Leitplanke schleife, mit meiner rechten Seite auf das linke hintere Eck des Opels.
Er kommt ins schleudern und berührt den Anhänger eines Geländewagengespannes, das er überholen wollte hinten links am Eck des Hängers.
Dieser gerät dadurch ebenfalls ins Schleudern und verliert während dessen, den Geländewagen den er aufgeladen hatte, dieser fliegt quer über die Autobahn.
Der Astra landet mit abgerissenem hinteren linken Rad gegen die Fahrtrichtung in der Leitplanke.
Mein vorderes Rad rechts ist ebenfalls abgerissen.

Als sich der Staub legt und Ruhe eintritt, stellen wir zum Glück fest, das niemandem etwas passiert ist.

Für die Polizei vorOrt bin ich der Schuldige, da: Über der Richtgeschwindigkeit und dann aufgefahren.

Was soll ich tun?
Ich fühle mich nicht zu 100% schuldig, da immerhin der Astra einfach so rübergefahren ist,
und ich garnicht mehr anders reagieren konnte.

Tipps? Urteilsbeispiele?
Werde aufjedenfall Einspruch einlegen wenn ich 100% Schuld bekommen sollte.

Achja,

es war kein V8 sondern ein 330cd,
aber ich hab hier ja schon öfters gute Tipps bekommen...
..Anwälte hier???


Auf das elementare Zerwürfniss des Seins!
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Seit bloß froh das niemanden etwas passiert ist.

Björn ,Du hast jetzt schlechte Karten.Du stehst jetzt in der Beweispflicht!
Du mußt nämlich beweisen das Du den Unfall auch nicht mit der Richtgeschwindigkeit vermeiden konntest.Und das wird schwer.
Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen,aber laut der StVo ist es nunmal leider so .
Es wird leichter wenn Du Zeugen hast-aber die Hauptschuld am Unfall wird dir ersteinmal angelastet.Diese zu widerlegen ist so gut wie unmöglich(da werden dann Gutachten angefertigt,und und und)


Ich habe auch einen Hochgeschwindigkeitsunfall hinter mir.In einem 100C4 2,3 bei Tacho 220.Es scherte ein Lkw aus ,drückte mich in die Leitplanke.Der Wagen schleuderte von der Bahn nach rechts,knallte in einen Langholzstapel,überschlug sich mehrfach und blieb dann 30 Meter neben der Autobahn auf der Seite liegen.Das eine Voderrad lag mit dem kompletem Federbein in 120Meter Entfernung.Der Wagen hatte nach dem Unfall noch eine Gesamtlänge von 2,5 Meter.Der 5Zyl. saß da wo sonst die Spritzwand ist und das Getriebe an dem Platz wo sonst der Beifahrer wäre.Gott sei Dank war ich alleine im Auto--ein Mitfahrer hätte es wohl nicht überlebt.

So lese ich das jedenfalls aus den Akten,weil ich kaum Erinnerung an den Tag habe.Lag hinterher auch 5 Wochen im Krankenhaus.
Danach ging dann das ganze Prozedere los.Die Rechtschutzversicherung übernahm den Fall und es kam zur Anklage.Nach einem 2 jährigem Rechtsstreit und 3 verschiedenen Gutachten kam hervor das der Unfall auch mit Temp0 130 passiert wäre--allerdings wären die Folgeschäden wohl nicht so hoch gewesen.Das gab dann Abzüge beim Schwerzensgeld.
Aber auch hier die Haubtsache:Ich bin soweit wieder gesund.
Und mein Führerschein/meine Akte blieb unangetastet.

Richte Dich schonmal auf einen langen Streit ein.

Mfg
v8engel
Jörg

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Hallo Björn,

dass die alleinige Schuld bei Dir liegt, ist definitv falsch.

Wenn ich mal § 7 Abs. 5 StVO zitieren darf:
"In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."

Die auf Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist, wie der Name schon sagt, eine Richtgeschwindigkeit und nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Dennoch ist es so, dass bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit dem nicht unfallverursachenden Unfallbeteiligten eine Teilschuld angelastet wird. Je höher die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, desto höher auch die Bemessung der Teilschuld.

Sofern Du Rechtsschutz hast, gleich damit zu einem Anwalt, der sich damit auskennt (auch Verkehrsrecht sollte zu seinem Fachbereich gehören) und Du hast hoffentlich Deine Ruhe.

Sollte das nicht der Fall sein, kannst Du Dich gerne nochmal mittels Privat-Mail melden.


Schöne Ostern noch,


Tom

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Hi Björn,

na so ne Sch....!
In der Praxis ist es so, daß bei einem evtl. Verfahren, ein hinzugezogener Gutachter in solch einem Fall grundsätzlich von einer Teilschuld des Unfallgegners ausgeht (wie hoch die jedoch ausfällt, wird sich dann zeigen). Schuld bist aber zunächst einmal Du, da Du - lass es mich mal so sagen - grundsätzlich mit der "Dummheit" anderer rechnen musst! Da der Astra aber einfach ausscherte, hat er sich ein sog. Vorfahrtsrecht erzwungen, was einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr bedeutet und vom Grundsatzt her strafbar ist. Ich würde evtl. dahingehend gegen den Astrafahrer Anzeige erstatten, nur um zunächst Dir mal strafrechtliche Ansprüche zu sichern, die wiederum ein zivilrechtliches Verfahren nicht unerheblich beeinflussen können. Was da an Dir hängen bleibt, kann Dir keiner so sagen, aber ein paar Prozente kannst Du auf jeden Fall rausschlagen. Und such Dir unbedingt einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat (im Internet gibts da auch Suchdienste).

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Zum Glück ist Dir nix passiert!
Daß Du 100% schuld bist, kann doch gar nicht sein, also da darfst auf keinen Fall nachgeben! Richtgeschwindigkeit heiß doch, daß Du schneller fahren darfst aber daß es empfohlen wird... blitzen dürfen die Dich in solchen Zonen ja auch nicht!

Ich drück Dir die Daumen, es kann schließlich nicht sein, daß Du wegen Unachtsamkeit anderer die Schuld zugewiesen bekommst! *denk*

MFG Peterling!


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Ja Peter-damit hast Du im Prinzip Recht,aaaaaber d.h. auch das man auch bei höherem Tempo damit rechnen muß das jemand eine Dummheit begeht.Und Du bist als Fahrzeugführer dafür zuständig Dein Auto in jeder Situation zu beherrschen.Bei 200 + ist es schwierig rechtzeitig zum Stehen zu kommen---und genau das werden die Richter dir dann vorhalten.

Klar hat der Astrafahrer die Vorfahrt anderer nicht beachtet,aber mit solcher Blödheit muß man (laut Gesetz) leider rechnen.
Wie ich schon sagte:Björn muß jetzt beweisen das der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre.
Solange dieses nicht bewiesen ist wird Björn die Hauptlast der Schuld bekommen --so hirnrissig das auch immer klingen mag.
Ich hab den ganzen scheiß schon durch.

Mfg
v8engel
Jörg

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Ja, das glaub ich Dir! finde es aber trotzallem echt scheiße! Na ja, irgendwann darf man bei uns sowieso nur noch überall 120 Fahren und dann ist das Thema auch gegessen, aber meinen V8 würde ich dann trotzdem nicht verkaufen... eher etwas flotter machen, weil, es gibt ja keine Vorschrift, wie schnell man auf die 120 dann kömmen dürfte....*g*

MFG Peterling!


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Sobald du einspruch erhebst, bist du erstmal ganz pauschal nicht mehr 100% schuld!!!! sondern nur noch zu 75%. das ist neu!!!
Ich hoffe du hast ne rechtschutz mit verkehrsrecht!? denn die würde dir jetzt ganz gut tun (kosten technisch gesehen)
Denn da wird jetzt ne menge stress auf dich zu kommen....
PS:ich spreche aus erfahrung weil ich bei der SIGNAL IDUNA Versicherung arbeite.

Ich hoffe das du nicht allzuviel stress haben wirst und ich dir ein bißchen weiter helfen konnte!!!!

Zuletzt bearbeitet von René T.; 21.04.2003 07:37.

Der Audi V8 ist das genialste, zeitloseste und fetteste KFZ was Audi je vom Band rollen lassen hat
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Leider habe ich keine Verkehrs-Rechtschutz,
da lässt sich wohl auch im nachhinein nichts machen,
aber mal sehn wie es ausgeht....


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ne da hast du wohl recht...(es wird ja auch keine versicherung ein brenendes haus versichern )
auf jedenfall würde ich, wie es die anderen gesagt haben machen, dass du erstmal einspruch erhebst und anzeige gegen den Astrafahrer machst. allerdings mußt du auch schauen, ob es sich lohnt einspruch zu erheben(geldlich gesehen). denn deine haftpflicht zahlt ja den schaden an dem auto des unfallgegners. nur du würdest dann auf deinem schaden sitzen bleiben.

PS:Du wirst auf jedenfall deinen weg finden.

und das nächste mal schlieste ne rechtschutz ab.dann haste nicht solche probleme


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mir kam vor kurzem ein Urteil zwischen die FInger, in dem ein Sportwagenfahrer von der vollen Schuld freigesprochen wurde, ihm passierte ähnliches, allerdings blinkte der Sonntagsfahrer der von rechts nach links wechselte nicht.

Bei Bedarf suche ich es mal raus.

Aber was zeigt uns dieses Beispiel mal wieder: der Sinn des Blinkens und der Blick in die Spiegel ist nach wie vor nicht bis zum letzten durchgedrungen. Aber immer feste auf die sogen. Raser schimpfen

Trixi

#26617 22.04.2003 09:42
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...es sind immer die Raser....
:/ ..dabei sind 200 im richtigen Auto eine gute Reisegeschwindigkeit...


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#26618 22.04.2003 09:54
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Hallo Trixi.
Der Blick in den Spiegel und danach das setzen des "Fahrtrichtungsanzeigers" scheint mir hier im Hessenland ( Um Frankfurt) ein Thema zu sein, welches in der
Fahrschule sehr Stiefmütterlich behandelt wurde.
Wenn einem in einer Tempobegrenzung ( 60 ) auf der Autobahn ein Tankfahrzeug bis 1m auf das Heck kriecht ist das kein Spass.

Zuletzt bearbeitet von Frank Zwade; 22.04.2003 09:56.
#26619 23.04.2003 03:50
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warum so scheu bei einem Tankfahrzeug, soll er doch 10 cm auffahren, du hast doch einen Quattro

Nein du hast Recht, mich nervt dieses dichte Auffahren der Brummi´s auch immer, andererseits verstehe ich dass die Ihren "Schwung" nicht vergeuden wollen. Aber bei einem Meter mache ich mir noch keine Sorgen

#26620 23.04.2003 10:10
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Hi,

ich möchte kein Massaker vom Zaun brechen, aber weil du gerade Fehlverhalten im Straßenverkehr ansprichst: Was bringt die meisten Deutschen auf Tirols Straßen (Österreich) eigentlich dazu, so schrecklich zu schleichen ? Dabei spielt weder die Straße noch das Fahrzeug eine merkliche Rolle, man hält sich grundsätzlich nicht an die Richtgeschwindigkeit und fährt 20-30 km/h langsamer. Mir ist schon klar, dass man nur so schnell fährt, wie man's sich zutraut, wenn man die Straße nicht kennt, aber wozu gibts denn Geschwindigkeitsbegrenzungen ? Wenn auf 10km geradeaus 80km/h vorgeschrieben sind, kann ich auch 80 fahren, wozu wäre es sonst gut ?

Im Gegensatz dazu spielt auf der Autobahn keine Rolle, dass wir eine generelle 130er Beschränkung haben, die meisten Deutschen (nicht nur die, aber oft) fahren 160 und fahren auch gefährlich auf der Autobahn auf - wenns mal nur 120 sind, dann auf der Überholspur. Schon irgendwie merkwürdig.

Fällt mir nur grade ein, weil ich gestern und vorgestern den Urlauberrückreiseverkehr in den Alpen hautnah miterleben musste, und das jedesmal in Puls 180 endet, sei es durchs Hinterherkriechen oder durchs Überholen.

Wie gesagt, ich möcht hier keinen an den Pranger stellen, aber vielleicht kann mir jemand diese Unregelmäßigkeiten genauer erklären

Viele Grüße

Bastian

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Moin Batsian,

das dürfte wohl daran liegen das solche Leute besonders durchs Kennzeichen auffallen. Ist doch das selbe Phänomen wie bei Taxifahren.


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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Hi,

kein schlechtes Argument, nur wenn ein PKW einen Rattenschwanz von 30 Autos, darunter auch Laster, hinter sich herzieht, und es nicht gerade ein Traktor ist, schau ich mir den Fahrer und das Kennzeichen immer an, und meistens handelt es sich um Auswertige. Klar, ich versteh das voll, wenn man die Landschaft genießen will usw. usf., was hindert einem daran, alle 2km mal an den Rand zu fahren und die Leut vorbeizulassen ? Das ist es ja, was mich so stört. Aber da sind die Bauern auch nicht anders ...

VIele Grüße

Bastian

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Grins vielleicht waren dies ja Bauern..lol ! Bei uns hier oben sind das die Dänen...


gruß Andre´


Wahrscheinlich der Nördlichste von allen hier... :-)
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Nun steht ja in der StVO nichts von einer Tempo-Begrenzung auf Autobahnen. Es gibt dazu aber eine Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der für Pkw, Lkw bis 3,5 t und Motorräder ein Höchsttempo von 130 km/h empfohlen wird. Diese Empfehlung ist jedoch weit mehr als nur ein guter Rat...

Dazu verfolge man die Rechtsprechung in den neunziger Jahren. Nach mehreren teils widersprüchlichen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz einen typischen Fall:

Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden.

Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 unterwegs ist, kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden.

tut mir leid sieht nicht gut aus für dich
mfg. Marcus


---------------------------------- Hier nicht mehr zu erreichen
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Was lernt man daraus? Voll auf dem Gas bleiben und hoffen, daß man so schnell bei dem "Ausscherer" ist, das er einen seitlich erwischt, dann wäre die Rechtslage für den Schnellfahrer deutlich besser...

Da sieht man mal wieder, wie idiotisch manche Gesetze und die entsprechende Urteilsfindung ist. Mein oben gezogenes Fazit wäre rechtlich gesehen logisch, für die Sicherheit beider Unfallbeteiligten ist es aber katastrophal.

Da steht sich die Vernunft und die Logik selbst im Weg. Ich werde weiterhin oft 290km/h fahren.

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Wenn man manchmal so schnell unterwegs ist,darf man über sowas nicht nachdenken,denn dann bringt es kein Spaß mehr!!Bin auf den Weg von Dk nach Hamburg kurz hinter Rendsburg ebenfalls 280 gefahren da sagte mein Frauchen doch glatt, was machst du eigendlich wenn jetzt ein Reifen Platzt.......Bin dann irrendwie Langsamer geworden ! Hat dann einfach kein Spaß mehr gemacht so schnell zu Fahren!Werde aber bestimmt wenn alles frei ist wieder schneller sein!! Nur halt nicht darüber nachdenken über Ausscherer oder Bremse Kaputt ,Amokfaher ,Reifenplatzer,Stauende u.s.w. Und mit dem Unfall ...ist halt schei´ße gelaufen , kann mir aber nicht vorstellen das du die Volle Schuld kriegst .Kriegst aber bestimmt ne Teilschuld Gruß der Hamburger Marc


Hängt die Grünen solange es noch Bäume gibt!!!
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Hi Bjoern,
also ohne Rechtsschutz schneller als 50km/h in unseren 'Rechtsstaat'... blöd, blöd, blöd!
Sorry, das musste aber sein. Ich habe von der Verkehrsrechtschutz schon soviel Kohle gezogen, dass ich das mein Lebtag nicht mehr einzahlen kann.
Du hast eigentlich schlechte Karten, strafrechtlich gesehen. ABER: Verlange mal von der gegenerischen Haftplicht vollen Schadenersatz, nicht vom Fahrer! Da keinem was passiert ist geht's doch eh' nur ums Geld. Sollten sie Dir 50% anbieten, schlag zu. Das hat mit dem Strafrecht überhaupt nix zu tun, dort kassierst Du dann ein halbes Dutzend Punkte und gehst 3 Monate zu Fuss (aber immer recht höflich und einsichtig zu Euer Ehren sein).
Ich hab' sowas vor Jahren bei einem kleineren Crash mal gemacht. Ergebnis: Strafrechtlich 100% Schuld aber von der gegnerischen Versicherung trotzdem 50% kassiert :-)
Lass Dich von einem Rechtsverdreher erst mal beraten. Das kostet nur nen 50er. Vielleicht reicht es, wenn er nur den Schriftverkehr macht (zivilrechtlich). Denn strafrechtlich kriegst Du mit 200+ eh eine reingewürgt. Mit etwas mehr Pech ist der Richter Radlfahrer und dann hilft auch der beste Rechtsanwalt nicht mehr.
Viel Glück
Michael (z.Z. Singapur)

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Bin ich genau der selben Meinung!

Eigentlich ist es schon normal dass man als Kraftfahrer ne Rechtschutz hat. Die hat mich und meinem Kumpel Kostentechnisch schon sehr unter die Arme gegriffen.
Naja egal...

PS: Wenn Du nach der ganzen Aktion wieder ein Ohr für soetwas hast kann ich Dir wenn Du Interresse hast mal ein unverbindliches Rechtschutzangebot von Unserem Unternehmen zusenden.
....schreib mir dann einfach ne E-Mail...
Bis dahin viel Erfolg und alles gute was den Rechtsstreit angeht!!!!! ;)

Zuletzt bearbeitet von René T.; 24.04.2003 07:00.

Der Audi V8 ist das genialste, zeitloseste und fetteste KFZ was Audi je vom Band rollen lassen hat
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ein guter, spezialisierter Anwalt ist da Pflicht. Beim ADAC gibts (auch für nicht dort Rechtsschutzversicherte) eine Erstberatung samt Anwaltsauswahl. Bin mit den Anwälten, die dort empfohlen worden, immer gut gefahren.

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Hi,

mal ne Frage; was meinst Du in dem Fall mit STRAFRECHTLICH? Ich kann in dem von Björn geschilderten Sachverhalt keine Straftaten erkennen?

Das einzige, was man ihm in einem solchen Fall vorwerfen könnte, ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 1 II StVO). Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug mit Sachschaden. Wird gemäß Bußgeld-/Verwarngeldkatalog mit 35,00 EUR (Verwarngeld / kein Fahrverbot / keine Punkte) geahndet. Und auch den Tatvorwurf halte ich nicht für haltbar.

Da ist doch eher ein Verstoß des anderen Verkehrsteilnehmers gegen § 7 V StVO zu erkennen, indem er den Fahrstreifen wechselte und dabei einen Unfall mit Sachschaden verursachte. (Bußgeldkatalog sagt: 75,00 EUR / 1 Punkt / kein Fahrverbot).

Oder dachtest Du bei strafrechtlich an den § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs)? Will den hier nicht zitieren, aber es dürfte spätestens an dem Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit scheitern.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist in dieser Konstellation einzig und allein für die Bemessung der Teilschuld relevant.

Und die zivilrechtliche Angelegenheit wird Björn auch wohl nicht mehr allzu große Kopfschmerzen bereiten, da es sich um einen Leihwagen mit einer Vollkaskoversicherung gehandelt habe.


Gruß,

Tom

- Audi V8 4.2 Exclusiv / Bj. 03/92 / 124000 km
- BMW 635 CSi / Bj. 02/83 / 126000 km


Zuletzt bearbeitet von Tom R.; 25.04.2003 02:06.
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wenn`s dein Gaszug mitmacht peter...grins
Spaß bei seite. Trauriger Fall. Wird ausgehen wie das Hornberger Schießen fürchte ich. Seit ich schnelle Autos hab fahre ich grundsätzlich auf der Autobahn mit einem Auge auf der Standspur, zwecks dem Ausweichen. Hat mir schon oft geholfen.

Gruß Carsten

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Hallo
Ich hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall.
Eine Frau fuhr vom Beschleunigungsstreiffen direkt auf die 2. Fahrspur um ein anderes Fahrzeug zu überholen. Da kam ich von hinten mit XXX .Ich bin voll aufgefahren nach ca 80 m Bremsspur . Hatte damals auch keine Rechtsschutz, war aber nicht so wild, denn 6siebtel oder 7zehntel oder so musste die andere Versicherung von meinem Anwald eh bezahlen!!! Nach dem Schreiben von der Gegenversicherung hält man sich dann ja zu 200 Prozent schuldig, die meinten das war grob fahrlässig...und hatten mir so 70 Prozent Schuld gegeben.Darauf wurde es doch erst für die teuer, denn dann bin ich erst zum Anwalt. Er sagte das ich zwar schneller als 130 unterwegs war, aber nicht verbotener Weise!!!!!! bin am Ende mit 25% aus der Sache gekommen. Mein Anwalt sagte sogar es währe noch mehr drin (also weniger %te), lohne sich aber bei der damaligen "geringen" Streitsumme nicht. Noch was: Wo stehst Du auf dem Unfallbericht? links, rechts oder in der Mitte?

Alles Gute
Andi


Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, es sei denn durch Ladedruck
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Hallo Bastian,

also das ist schon komisch... Ich wohn ja im Landkreis Rosenheim (Inntalautobahn A93 und A8 München-Sazburg) ich kann deine Erkenntnisse bestätigen (auf die Autobahn bezogen) NUR genau andersrum!!!
In D ist es so, egal ob da die Geschwindigkeit auf der A93 Richtung Rosenheim auf 130 begrenzt (nicht Richtgeschwindigkeit!! Tempolimit!) und man sowieso wegen der Tachovoreilung 140 fährt... Der Österreicher überholt einen und ganz schlimm sind die Italiener... die interessieren sich ja für gar nix...

Nur mal so als Denkanstoss... ich will aber nicht behaupten, dass die Deutschen mich bei 140 dann auch nicht überholen... Wilde gibt es überall....

Grüsse Stephan


Grüsse Stephan -- www.group44.de - Das Audi 100/200 Forum
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Hi,

zu diesem lästigen 130er muss ich was sagen (bei uns ist das übrigens die A12 *g* : Ich persönlich (mein Bruder wiederum nicht, aber der ist ein Raser, da kann ich nichts machen :| ) halte mich schon dran, weil die Deutschen leider furchtbar rigoros sind, was diese Übertretungen anbelangt. Nur muss man zur Verteidigung sagen, dass dieser 130er erst seit zwei oder drei Jahren existiert, und vorher unlimitiert war. Einigen ist das denk ich bis heute nicht bewusst. Aber die Kritik ist schon begründet. Vor allem komisch dran ist, dass er Richtung Kufstein nicht ist, Richtung D aber schon - allerdings wars für uns Kufsteiner immer die Teststrecke für Vmax bei neuen Autos, soweit ich weiß, also u.U. hats schon Sinn *G*

Was mich aber ärgert, ist nicht, dass (wer auch immer !) andauernd zu schnell fährt, sondern auf der Autobahn oft permanent links und mit Lichthupe dahergeprescht kommt, auf der Landstraße aber den ganzen Verkehr ununterbrochen aufhalten. Und ich denke, dem Österreicher wirst du's nicht vorwerfen können, auf bayrischen Landstraßen ein Kriecher zu sein *G* ...

Aber was anderes: Hast du einen roten oder einen schwarzen V8 mit RO-Kennzeichen ? Mein Bruder hat beide schon gesehen, ich leider nie, und ich suche ja verzweifelt nach Leuten aus der näheren Umgebung, die sich gerne mal hier und da treffen würden, nur leider (fast) erfolglos !!

Viele Grüße

Bastian

#26635 27.04.2003 11:00
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Grundsätzlich richtig,
aber bei 230 und einer zweispurigen Autobahn auf der 50m vor dir einer rüberzieht, schlägste keinen Haken mehr auf die Standspur!
Das wäre nur mit einem kapitalen Einschlag in der rechten Leitplanke ausgegangen und das muss nicht sein.

Wäre der Astra nur 15cm weiter rübergefahren, häts nur die Spiegel erwischt....ich war ja schon komplett auf dem linken Grünstreifen...


Auf das elementare Zerwürfniss des Seins!
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Aber Du hast noch schlimmere vergessen....
... die mit CH sind nur links bei uns...
egal ob mit 130 oder 210 und machen nie Platz!!!
Gruß
Andi


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Hallo Bastian,

nun, gutheissen tu ich die Begrenzung auf der 93er mit Sicherheit nicht...
Tja, es stört mich auch ein wenig... wenn ich zum Tanken fahr, darf ich heizen... zurück aber nicht... is irgendwie unlogisch, aber besser als gar nix... und es ist spritsparend.

Und uns grenznahen Deutschen wirst normalerweise ein Schleichen bei Euch im Kufsteiner Raum auch ned vorwerfen können, oder?? Sind halt meist immer die Touristen...

Zu meinem Fahrzeug: Nun, ich habe leider (noch) keinen V8. Ich hab einen schwarzen 100 quattro Sport (200er Optik) mit RO- Nummer und fahr eigentlich immer bei der ARAL an der AS Kufstein Nord zum tanken oder auch bei der Jet, die ist ja auch recht günstig.

Die Frage ist, willst du nur V8 Fahrer treffen -damit kann ich leider nicht dienen- oder normale Audifahrer, aber ned die gspinnerten... da kann ich dir was anbieten.
Ich bin ja im Audiclub Alpenland und wir veranstalten eigentlich jeden Monat einen Stammtisch in Schechen (auf der B15 Richtung Wasserburg). Wenn du willst, kannst ja mal hinkommen.


Grüsse Stephan -- www.group44.de - Das Audi 100/200 Forum
Bjoern Ha #26638 01.05.2003 08:19
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Hallo Björn,
folgenden Artikel habe ich eben entdeckt (Seite 184):

"Autofahrer, die schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs sind, kann nach Unfällen nicht zwingend eine Mithaftung angelastet werden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Darmstadt (Az. 10 O 494/00). Die Richter hatter über den Fall eines Sportwagenfahrers zu entscheiden, der nach einem Ausweichmanöver schwer verunglückte. Er war bei Tempo 160 von einem anderen Autofahrer geschnitten und ohne zu blinken auf die linke Spur wechselte. Das Landgericht sprach dem Unfallopfer im Prozess gegen den Verursacher 100-prozentigen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Obwohl der Sportwagenfahrer die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, was in der Regel zu einer Mithaftung führe, wäre im konkreten Fall 100-prozentiges Verschulden des Unfallgegners die Ursache für das Unglück gewesen. Dieser habe alle ihn treffenden Sorgfaltspflichten verletzt. "

Vielleicht kannst Du Dich beim Prozess darauf berufen? Ich drücke Dir die Daumen.
Gruß
Sebastian

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Tja Dumm gelaufen dasselbe ist mir letztes Jahr mitm Moped passiert bei 180km/h.
Zu Glück nix großes passiert, aber bis heute keine Kohle von der Versicherung gesehen.
Such Dir einen richtig guten Anwalt für Verkehrsrecht sonst wird das nix.

Gruß

Cord


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