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Ralf Oh Offline OP
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Hallo,

ich wollte für meinen 91er (Reimport aus Japan) die Felgen wechseln. Im Fahrzeugschein sind nur 7,5x15 ET 35 eingetragen.

Bei ebay habe ich Orginal Boleros gefunden 8 x 17 ET 40, dort auch für den V8 gelistet.

Jetzt habe ich mit Audi Tradition, Audi Kundendienst Räder und Reifen und mit dem TÜV telefoniert, ob die ET 40 auch zulässig sind.

Der TÜV sagt nur der Hersteller kann -ohne Einzelabnahme- entscheiden ob die Felgen zulässig sind, dort hätte man eine Liste parat; Audi sagt nur der TÜV kann das entscheiden, eine Liste gibt es nicht, eine Konformitätsbescheinigung kann ausgestellt werden.

Aber der Audi Kundendienst hat mir bei dem Telefonat mitgeteilt: Für eine Herstellung ins Ausland sind nur die montierten Felgen zulässig und für jede andere Felge, auch wenn sie Orginal für das Fahrzeug in Deutschland bestellbar und zulässig waren, ist eine Einzelabnahme notwendig.

Wer hat hier Erfahrung ? Ist ET 40 zugelassen (für den C4 waren sie es)?

Hat jemand noch gute Boleros ET 35, falls ich sie montieren darf ?

Grüße Ralf

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Carpal \'Tunnel
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Carpal \'Tunnel
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Hallo,

die Boleros mit der ET 40 stammen vom S4/S6 Modell C4 und waren auch nur bei diesen Modellen verbaut. In der Praxis haben einige V8-Fahrer diese problemlos montiert, bei Anderen haben sie an der Radhausschale geschliffen. Mag ggfls. auch an der montierten Reifengröße liegen. Eine Freigabe von Audi für andere Modelle wirst Du wohl eher nicht bekommen.

Die Boleros für den V8 hatten generell eine ET von 35 und diese würde ich auch auf dem V8 montieren.


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Carpal \'Tunnel
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Carpal \'Tunnel
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Die Frage, ob er auch ET35 eintragen lassen muss, ist allerdings noch offen. Ich kann nur für Österreich sprechen und hier scheint es so zu sein, lies: Es gilt, was beim Re-Import im Fahrzeugschein eingetragen wurde, was also im Ausland bereits zulässig war. Hat er einen V8, der in Japan nur die 15er fuhr, so wie es bei den UKs zu sein scheint, muss er die Boleros nachtragen lassen. Nehme an, dass das in DE auch so gehandhabt wird.

Das betrifft freilich nur Kontrollen, fahren kann er, was er will. Wenn's scheppert und die Versicherung versucht, sich herauszuwinden, weil die Felgen ja nicht eingetragen waren, wird ein halbwegs patenter Anwalt klarstellen, dass die Felgen unbedenklich waren und damit kann sich die Versicherung brausen gehen.

Ich würde halt so einen besonderen Reimport mittlerweile genau so belassen, wie er war, die 15er sind sowieso die komfortabelsten Felgen ... aber jeder wie er meint.


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

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