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Hallo ,
Ich hab diese Jahr mein V8 wieder zugelassen und hab seit letzten Jahr eine US-Mittelblende verbaut.
Letztes Jahr hatte ein 28 Kennzeichen einfach oben und unten ein paar mm entfernt damit es reinpasst. siehe Profilbild.


So bei der Wiederzulassung hat der von KFZ-Zulassung das Kennzeichen natürlich nicht mehr akzeptiert, deshalb möchte ich es nun eintragen lassen um ein kleineres Kennzeichen zu bekommen, bevor ist das neue wieder selbst kleiner schneide.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht und könnt mir weiterhelfen?

Mein Vorteil ist vielleicht , das Auto ist ein Reimport, ich kann dann ja behaupten das es von Werk aus so war, aber ob mir das weiter hilft?

Ich freue mich auf eure antworten.

gruß Stephan

365937-Audi V8.jpg (0 Bytes, 229 downloads)
Zuletzt bearbeitet von Stephan L.; 05.04.2018 11:21.
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Hi,
dein Auto kommt aus der Schweiz,also dürfte das mit dem kleinen Kennzeichen doch kein Problem geben !?
Ist doch eine Original Schweizer Heckblende ,...oder !?
Gruß Thomas


Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
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Ja genau, darauf stütze ich mich ja auch :-D, ich war vorhin mal in Rendsburg beim TÜV , der klang im kurzen Gespräch sehr Zuversichtlich und sieht da nicht das große Problem, aber ohne Termin geht hier gar nichts, also werde ich wohl morgen nach Neumünster fahren und es da versuchen(da gehts nur ohne Termin) , der nächste Termin wäre nämlich der 16.04. dafür bin ich zu ungeduldig

Hab mir auch mal ausgedruckt das die "normale" Mittelblende schon lange EoE ist , vielleicht hilft das ja auch nochmal weiter.
:grin: :grin:

Zuletzt bearbeitet von Stephan L.; 05.04.2018 02:41.
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würdest du den Ausdruck hier mal hochladen bitte?


Wer Audi V8 fährt braucht sich um seine Freizeit keine Sorgen machen. xD XD XD
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Carpal \'Tunnel
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Wie Thomas bereits schrieb:

Das ist keine US-Heckblende wie immer wieder behauptet wird, sondern eine CH!

Box das durch und gut is!

Kann ja echt nicht das Dauerthema sein so ein Kleinkram... bei euch draussen lassens ja eh alles gelten was Mutter Helvetia verbietet, da könnens doch auch mal umgekehrt!

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Hallo Roy,

in wie weit unterscheidet sich die US von der CH-Blende? Hast du das mal nachgemessen? Ist die japanische Blende wie die US?

LG

Daniel

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Na du hast doch Zugang zum Edgar...

Guggschdu
441945225C

Da es NIRGENDS "US" heisst sondern nur "CH" und "J.." für die schmale Blende und für DE bzw. die breite "normale" Blende keine weitere Info, frag ich mich seit ich hier bin, warum ständig von einer US-Blende die Rede ist!

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Hi Stephan,
zumindest innerhalb der Stadt Hannover hättest du (in deinem Fall) keine Chance ein Blech zu bekommen welches kürzer als 38cm ist.Diese sind ausnahmslos für die Mopeds & Co. reserviert.
Dass dein V8 ein Re-Import ist und schon ab Werk mit der CH/J/US - Blende ausgerüstet wurde,spielt für hiesigen Bürokraten keine Rolle.Sie berufen sich daraf,dass an einem Wagen des gleichen Typs ein "Standard-Kennzeichen" problemlos angebracht werden kann.Es geht sogar so weit,dass u.U. eine Umrüstung bis zu 10% des Wagenwertes in Kauf genommen werden muss.
Wer es partout nicht möchte,der bekommt ein quadratförmiges Blech welches einfach "gecknickt " wird und dementsprechend beschissen aussieht.
Die Zuteilung eines ganz kurzes Blechs ist leider nicht einheitlich geregelt.Im Landkreis Celle etwa ist die Behörde recht entgegenkommend.Ein 26er CE - X X ist -soweit verfügbar- ohne grosses Theater möglich.


Gruss Lukas


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Hi Lucas,

ja so kenn ich das auch. Im Alb-Donau-Kreis (UL) geht da auch nichts. Hier ist es noch krasser. Das Schild kann sogar eingetragen sein. Wenn die Zulassungsstelle der Meinung ist eine Umrüstung auf EU Schild kostet unter 600,-€, dann sei das dem Halter zumutbar.
So ist es meinem alten Herrn mit einem Mazda US-Ausführung gegangen.


Es gibt Tage da furzt man auf Kies!!!
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Hi,

Ich habe mir beim Audi-Händler um die Ecke ein Schreiben erstellen lassen das es diese Blende für den europäischen Markt nicht mehr gibt. Damit bin Ich dann zur Zulassungstelle und es hat funktioniert.

MfG

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... gute Idee! So könnte man der sicher kommenden Forderung der Zulassungsstelle nach Umrüstung vielleicht aus dem Wege gehen!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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IN der Theorie her mag das sein, gerade aus Hannover kenne ich da aber ein paar ganz andere extreme Beispiele. Da gibts Kennzeichen die haben insgesamt 2 Buchstaben und eine Zahl. Also H - X- 1. Auf nem Suv. und das Kennzeichen ist da bündig.
Sogar auf Anhängern.

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H ist nicht gleich H .
Ich habe explizit Stadt Hannover geschrieben.Es gibt nämlich zwei Zulassungsbezirke mit "eigenen" Zulassungsstellen : die Stadt und die Region (früher Landkreis) Hannover.Die Stadt hat i.d.R. H- XX XXX und die Region H-X XXXX und H-XX XXXX.Als Wunschkennzeichen werden in beiden Bezirken H - XX XX ausgegeben. Die Kombis X X, X XX und XX X werden innerhalb der Stadt nur in Ausnahmefällen an PKWs ausgegeben.Der Ausnahmefall bedeutet auch "Vitamin B",ansonsten hätte ein gewisser Carsten Maschmeyer kaum ein " H -A 8 "an seinem W12 bekommen.
Die von dir erwähnten Beispiele wurden höchstwahrscheinlich innerhalb der Region/Landkreis ausgegeben.Dortige Zullassungsstellen sind weit weniger restriktiv was das Zuteilen von zwei- und dreistelligen Kombis angeht.
Und wenn man irgendwie an ein solches rankommt,heisst es noch lange nicht,dass man in jedem Fall automatisch ein kurzes Blech bekommt.Dann hat man (wie ein Bekannter von mir auf einem T6) zwar ein H - XX 3,aber in 42er Länge.


Gruss Lukas


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In Anbetracht dessen das wohl einige V8's demnächst vom Young- zum Oldtimer werden und dann nun besondere Merkmale von z.B. Exportmodellen hervor zu heben wären, sollte es doch Ausnahmen geben. Viele Teile(Heck/Kennzeichenblenden oder gar ganze Heckklappen) sind ja schon EOE oder übersteigen einen gewissen Preis. Die 90-er und 2000-er sind ja schon durch um Gebrauchtteile zur Umrüstung zu bekommen.
Möcht mal wissen wie die Sachbearbeiter gucken wenn jemand seinen Export-SportQuattro anmelden will und mal Preise benennt.

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Sollte kommt im Wortschatz eines deutschen Durchschnittsbeamten nicht vor.
Und die meisten von ihnen wird es herzlich wenig jucken,dass ein sport quattro kaum etwas mit einem 81er Coupé gemeinsam hat,den vor 30 Jahren irgendein Grossonkel fuhr und er eine halbe Million kosten kann.
Der Amtsheini wird sich strikt an die in seiner Dienststelle geltenden Vorschriften halten.


Gruss Lukas


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Aber irgendwas müssen die "Amtsheinis" aber anbieten. Kann ja nicht sein, das Anmelden nicht geht wegen unpassendem Kennzeichen.

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Karl,unterschätze nicht unsere Ämter und Behörden,die müssen gar nichts.
Noch nicht mal ein in der Vergangengeit erteiltes kurzes Nummernschild, für ein neues Fahrzeug des gleichen Halters "freigeben".


"Eine Straßenverkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, einem Kfz-Halter im Falle der Abmeldung des derzeit auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit – erneut zuzuteilen."

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 30. Mai 2011 – 1 A 37/11


Gruss Lukas


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